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   EuG, 04.11.1992 - T-14/89 REV   

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https://dejure.org/1992,9428
EuG, 04.11.1992 - T-14/89 REV (https://dejure.org/1992,9428)
EuG, Entscheidung vom 04.11.1992 - T-14/89 REV (https://dejure.org/1992,9428)
EuG, Entscheidung vom 04. November 1992 - T-14/89 REV (https://dejure.org/1992,9428)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • EU-Kommission

    Montecatini SpA (vormals Montedipe SpA) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Wettbewerb - Wiederaufnahmeantrag - Zulässigkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Judicialis

    EWG-Satzung Gerichtshof Art. 41 Abs. 1

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuG, 27.02.1992 - T-79/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

    Auszug aus EuG, 04.11.1992 - T-14/89
    5 Zur Begründung ihres Antrags trägt die Antragstellerin vor, aus der Financial Times vom 28. Februar 1992 und dem Corriere della Sera vom 29. Februar 1992 habe sie von den Reaktionen erfahren, die das Urteil des Gerichts vom 27. Februar 1992 in den Rechtssachen T-79/89, T-84/89, T-85/89, T-86/89, T-89/89, T-91/89, T-92/89, T-94/89, T-96/89, T-98/89, T-102/89 und T-104/89 (BASF u. a./Kommission, Slg. 1992, II-315; im folgenden: PVC-Urteil) bei der Kommission hervorgerufen habe.
  • EuG, 26.03.1992 - T-4/89

    BASF AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuG, 04.11.1992 - T-14/89
    Die Wiederaufnahme setzt voraus, daß vor dem Erlaß des Urteils liegende Umstände tatsächlicher Art endeckt werden, die dem Gericht, das dieses Urteil erlassen hat, und der die Wiederaufnahme beantragenden Partei bis dahin unbekannt waren und die das Gericht, wenn es sie hätte berücksichtigen können, zu einer anderen Entscheidung des Rechtsstreits, als sie ergangen ist, hätten veranlassen können (vgl. zuletzt Beschluß des Gerichtshofes vom 25. Februar 1992 in der Rechtssache C-185/90 P-REV, Gill/Kommission, Slg. 1992, I-993, und Beschluß des Gerichts vom 26. März 1992 in der Rechtssache T-4/89 REV, BASF/Kommission, Slg. 1992, II-1591).
  • EuGH, 25.02.1992 - C-185/90

    Gill / Kommission

    Auszug aus EuG, 04.11.1992 - T-14/89
    Die Wiederaufnahme setzt voraus, daß vor dem Erlaß des Urteils liegende Umstände tatsächlicher Art endeckt werden, die dem Gericht, das dieses Urteil erlassen hat, und der die Wiederaufnahme beantragenden Partei bis dahin unbekannt waren und die das Gericht, wenn es sie hätte berücksichtigen können, zu einer anderen Entscheidung des Rechtsstreits, als sie ergangen ist, hätten veranlassen können (vgl. zuletzt Beschluß des Gerichtshofes vom 25. Februar 1992 in der Rechtssache C-185/90 P-REV, Gill/Kommission, Slg. 1992, I-993, und Beschluß des Gerichts vom 26. März 1992 in der Rechtssache T-4/89 REV, BASF/Kommission, Slg. 1992, II-1591).
  • EuGH, 04.10.1991 - C-185/90

    Kommission / Gill

    Auszug aus EuG, 04.11.1992 - T-14/89
    Die Wiederaufnahme setzt voraus, daß vor dem Erlaß des Urteils liegende Umstände tatsächlicher Art endeckt werden, die dem Gericht, das dieses Urteil erlassen hat, und der die Wiederaufnahme beantragenden Partei bis dahin unbekannt waren und die das Gericht, wenn es sie hätte berücksichtigen können, zu einer anderen Entscheidung des Rechtsstreits, als sie ergangen ist, hätten veranlassen können (vgl. zuletzt Beschluß des Gerichtshofes vom 25. Februar 1992 in der Rechtssache C-185/90 P-REV, Gill/Kommission, Slg. 1992, I-993, und Beschluß des Gerichts vom 26. März 1992 in der Rechtssache T-4/89 REV, BASF/Kommission, Slg. 1992, II-1591).
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