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   EuG, 05.07.2019 - T-544/18   

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https://dejure.org/2019,21486
EuG, 05.07.2019 - T-544/18 (https://dejure.org/2019,21486)
EuG, Entscheidung vom 05.07.2019 - T-544/18 (https://dejure.org/2019,21486)
EuG, Entscheidung vom 05. Juli 2019 - T-544/18 (https://dejure.org/2019,21486)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    ArcelorMittal Bremen/ Kommission

    Umwelt - Richtlinie 2003/87/EG - System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten - Verordnung (EU) Nr. 389/2013 - Übergangsvorschriften zur Harmonisierung der kostenlosen Zuteilung von Emissionszertifikaten - Mitteilung einer Änderung der nationalen ...

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  • EuGH, 12.07.1988 - 377/87

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuG, 05.07.2019 - T-544/18
    Nach ständiger Rechtsprechung beruht die in Art. 265 AEUV vorgesehene Klagemöglichkeit auf der Vorstellung, dass bei rechtswidriger Untätigkeit des betreffenden Organs der Unionsrichter befasst werden können soll, um von diesem feststellen zu lassen, dass die Unterlassung, wenn das betroffene Organ sie nicht abgestellt hat, gegen den Vertrag verstößt (Urteil vom 12. Juli 1988, Parlament/Rat, 377/87, EU:C:1988:387, Rn. 9; vgl. auch Beschluss vom 29. April 2009, HALTE/Kommission, T-58/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:125, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Rechtsstreit ist dann gegenstandslos geworden, so dass er sich in der Hauptsache erledigt hat (Urteil vom 12. Juli 1988, Parlament/Rat, 377/87, EU:C:1988:387, Rn. 10 und 11; vgl. auch Beschluss vom 9. September 2015, Alsharghawi/Rat, T-66/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:716, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 29.04.2009 - T-58/06

    HALTE / Kommission

    Auszug aus EuG, 05.07.2019 - T-544/18
    Nach ständiger Rechtsprechung beruht die in Art. 265 AEUV vorgesehene Klagemöglichkeit auf der Vorstellung, dass bei rechtswidriger Untätigkeit des betreffenden Organs der Unionsrichter befasst werden können soll, um von diesem feststellen zu lassen, dass die Unterlassung, wenn das betroffene Organ sie nicht abgestellt hat, gegen den Vertrag verstößt (Urteil vom 12. Juli 1988, Parlament/Rat, 377/87, EU:C:1988:387, Rn. 9; vgl. auch Beschluss vom 29. April 2009, HALTE/Kommission, T-58/06, nicht veröffentlicht, EU:T:2009:125, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 09.09.2015 - T-66/15

    Alsharghawi / Rat

    Auszug aus EuG, 05.07.2019 - T-544/18
    Der Rechtsstreit ist dann gegenstandslos geworden, so dass er sich in der Hauptsache erledigt hat (Urteil vom 12. Juli 1988, Parlament/Rat, 377/87, EU:C:1988:387, Rn. 10 und 11; vgl. auch Beschluss vom 9. September 2015, Alsharghawi/Rat, T-66/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:716, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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