Rechtsprechung
   EuG, 06.04.1990 - T-43/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,8126
EuG, 06.04.1990 - T-43/89 (https://dejure.org/1990,8126)
EuG, Entscheidung vom 06.04.1990 - T-43/89 (https://dejure.org/1990,8126)
EuG, Entscheidung vom 06. April 1990 - T-43/89 (https://dejure.org/1990,8126)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1990,8126) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission

    Walter Gill gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Beamte - Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit - Berufskrankheit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Festsetzung eines Ruhegehalts wegen Dienstunfähigkeit ; Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

  • Judicialis

    EWG/EAG BeamtStat Art. 78

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 12.01.1983 - 257/81

    K. / Rat

    Auszug aus EuG, 06.04.1990 - T-43/89
    19 Wenn man der Prämisse zustimmt, wonach, wie der Gerichtshof entschieden hat ( Urteile vom 12. Januar 1983 in der Rechtssache 257/81, K./Rat, Slg. 1983, 1, und vom 20. Mai 1987 in der Rechtssache 242/85, Geist/Kommission, Slg. 1987, 2181 ), die mit den Artikeln 73 und 78 des Statuts eingeführten Regelungen voneinander verschieden und unabhängig sind, ist zu prüfen, ob die Definition der "Berufskrankheit" in Artikel 3 der Sicherungsregelung für die Auslegung des Artikels 78 Absatz 2 des Statuts übernommen werden kann.

    Der Krankheitszustand des betreffenden Beamten muß in einem hinreichend direkten Zusammenhang mit einem spezifischen und typischen, der von ihm bei den Gemeinschaften ausgeuebten Tätigkeit anhaftenden Risiko stehen ( Urteil vom 12. Januar 1983 in der Rechtssache 257/81, K./Rat, Slg. 1983, 1, Randnr. 20 ).

  • EuGH, 24.11.1983 - 342/82

    Cohen / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.04.1990 - T-43/89
    21 Der Gerichtshof hat unter Hinweis auf die Entstehungsgeschichte der Bestimmungen über das Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit entschieden, daß die Änderung des Artikels 78 des Statuts im Jahre 1972 bezweckt hat, ungerechtfertigte Leistungen zu verhindern, und daß die derzeitige Regelung so auszulegen ist, daß sie solche Sachverhalte vom Anwendungsbereich des Absatzes 2 ausschließt, die sich ausschließlich vor dem Dienstantritt des Beamten zugetragen haben ( Urteil vom 24. November 1983 in der Rechtssache 342/82, Cohen/Kommission, Slg. 1983, 3829, Randnrn. 13 bis 17 ).
  • EuGH, 20.05.1987 - 242/85

    Geist / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.04.1990 - T-43/89
    19 Wenn man der Prämisse zustimmt, wonach, wie der Gerichtshof entschieden hat ( Urteile vom 12. Januar 1983 in der Rechtssache 257/81, K./Rat, Slg. 1983, 1, und vom 20. Mai 1987 in der Rechtssache 242/85, Geist/Kommission, Slg. 1987, 2181 ), die mit den Artikeln 73 und 78 des Statuts eingeführten Regelungen voneinander verschieden und unabhängig sind, ist zu prüfen, ob die Definition der "Berufskrankheit" in Artikel 3 der Sicherungsregelung für die Auslegung des Artikels 78 Absatz 2 des Statuts übernommen werden kann.
  • EuGH, 25.02.1992 - C-185/90

    Gill / Kommission

    Mit diesem Urteil hob der Gerichtshof das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Vierte Kammer) vom 6. April 1990 in der Rechtssache T-43/89, Walter Gill/Kommission, auf das von der Kommission dagegen eingelegte Rechtsmittel unter Zurückverweisung der Rechtssache an das Gericht auf.

    Die geltend gemachte Tatsache sei nämlich Herrn Gill zumindest seit Februar 1989 und dem Gericht wie auch dem Gerichtshof seit dem 14. Februar 1990 bekannt, an dem der Kläger die Bescheinigung vom 24. Februar 1989 in der mündlichen Verhandlung in der Rechtssache T-43/89 vorgelegt habe.

  • EuGH, 04.10.1991 - C-185/90

    Kommission / Gill

    1) Das Urteil des Gerichts vom 6. April 1990 in der Rechtssache T-43/89, Gill/Kommission, wird aufgehoben.
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2004 - C-181/03

    Nardone / Kommission - Rechtsmittel - Ruhegehalt wegen Dienstunfähigkeit -

    24 - Dies war u. a. der im Urteil des Gerichts vom 6. April 1990 in der Rechtssache T-43/89 (Gill/Kommission, Slg. 1990, II-173, Randnr. 7) anerkannte Fall.
  • EuG, 29.09.1999 - T-68/97

    Neumann und Neumann-Schölles / Kommission

    Denn das Statut sei als autonomer Rechtstext in seinem eigenen Zusammenhang und gemäß seinen eigenen Zielen auszulegen (Urteil des Gerichts vom 6. April 1990 in der Rechtssache T-43/89, Gill/Kommission, Slg. 1990, II-173, Randnr. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht