Rechtsprechung
   EuG, 06.06.2017 - T-603/15 R-REC   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,19315
EuG, 06.06.2017 - T-603/15 R-REC (https://dejure.org/2017,19315)
EuG, Entscheidung vom 06.06.2017 - T-603/15 R-REC (https://dejure.org/2017,19315)
EuG, Entscheidung vom 06. Juni 2017 - T-603/15 R-REC (https://dejure.org/2017,19315)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,19315) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Frank / Kommission

    Verfahren - Beschlussberichtigung - Zurückweisung

  • Europäischer Gerichtshof

    Frank / Kommission

    Verfahren - Berichtigung eines im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Beschlusses - Zurückweisung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahren - Berichtigung eines im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ergangenen Beschlusses - Zurückweisung

  • rechtsportal.de

    VerfO EuG Art. 164 Abs. 1
    Berichtigung von Urteilen und Beschlüssen

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 27.03.2017 - T-603/15

    Frank / Kommission

    Auszug aus EuG, 06.06.2017 - T-603/15
    betreffend einen Antrag auf Berichtigung des Beschlusses vom 27. März 2017, Frank/Kommission (T-603/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:223),.

    Mit Beschluss vom 27. März 2017 hat das Gericht die Klage der Antragstellerin in der Rechtssache Frank/Kommission (T-603/15, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:228) als unzulässig abgewiesen.

    Am selben Tag hat es einen Beschluss über die Erledigung des Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz in der Rechtssache Frank/Kommission erlassen (T-603/15 R, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:223, im Folgenden: Erledigungsbeschluss).

  • EuG, 13.02.2020 - T-727/18

    ZW/ EIB

    En l'espèce, il doit être rappelé, premièrement, que le Tribunal est seul compétent pour déterminer quels sont les faits pertinents et, plus généralement, les données utiles à la résolution du litige, qui seront mentionnés dans la décision mettant fin à l'instance (voir, en ce sens, ordonnance du 6 juin 2017, Frank/Commission, T-603/15 REC, non publiée, EU:T:2017:394, points 8 à 10).
  • EuG, 30.04.2019 - T-830/16

    Monolith Frost / EUIPO - Dovgan (PLOMBIR) - Verfahren - Urteilsberichtigung

    Es ist darauf hinzuweisen, dass allein das Gericht dafür zuständig ist, die maßgeblichen Tatsachen festzustellen und die Beweise zu würdigen, die sich in den Akten des Hauptsacheverfahrens befinden, um die Begründung auszuarbeiten, auf die seine Entscheidung gestützt wird (Beschluss vom 6. Juni 2017, Frank/Kommission, T-603/15 REC, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:394, Rn. 9).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht