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   EuG, 14.09.2004 - T-290/02   

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https://dejure.org/2004,18512
EuG, 14.09.2004 - T-290/02 (https://dejure.org/2004,18512)
EuG, Entscheidung vom 14.09.2004 - T-290/02 (https://dejure.org/2004,18512)
EuG, Entscheidung vom 14. September 2004 - T-290/02 (https://dejure.org/2004,18512)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ascontex / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Associazione Consorzi Tessili (Ascontex) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Europäischer Fonds für regionale Entwicklung - Gemeinschaftsinitiative kleine und mittlere Unternehmen - Veranstaltung von 'IBEX'-Fachmessen für Einkäufer - Streichung und Rückforderung einer finanziellen Beteiligung - Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 - Artikel 24 - ...

  • EU-Kommission

    Associazione Consorzi Tessili (Ascontex) gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt , EFRE

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung C(2002) 1702 über die Streichung der mit Entscheidung SG(98)D/2251 gewährten Beihilfe Europäische Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Nr. 97.05.10.001 und die Rückforderung des von der Kommission im Rahmen der geplanten ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 des Rates vom 19. Dezember 1988 zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 hinsichtlich der Koordinierung der Interventionen Art. 14 Abs. 1 S. 1... ; ; Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 des Rates vom 19. Dezember 1988 zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 hinsichtlich der Koordinierung der Interventionen Art. 24

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Ascontex / Kommission

    Europäischer Fonds für regionale Entwicklung - Gemeinschaftsinitiative kleine und mittlere Unternehmen - Veranstaltung von "IBEX"-Fachmessen für Einkäufer - Streichung und Rückforderung einer finanziellen Beteiligung - Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 - Artikel 24 - ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Ascontex / Kommission

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichtigerklärung der Entscheidung C(2002)1702 der Kommission vom 12. Juli 2002 über die Streichung der EFRE-Beihilfe Nr. 97.05.10.001, die der Klägerin mit der Entscheidung SG(98)D/2251 vom 18. März 1998 bewilligt worden war, und Anordnung der Erstattung des von der ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

    Auszug aus EuG, 14.09.2004 - T-290/02
    In der Begründung brauchen nicht alle tatsächlich oder rechtlich einschlägigen Gesichtspunkte genannt zu werden, da die Frage, ob sie den Erfordernissen des Artikels 253 EG genügt, nicht nur anhand des Wortlauts des betreffenden Rechtsakts zu beurteilen ist, sondern auch anhand des Kontexts, in dem dieser Rechtsakt erlassen worden ist (Urteil des Gerichtshofes vom 2. April 1998 in der Rechtssache C-367/95 P, Kommission/Sytraval und Brink's France, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 63, und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • EuGH, 24.01.2002 - C-500/99

    Conserve Italia / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.09.2004 - T-290/02
    56 In dieser Hinsicht ist daran zu erinnern, dass die Kommission nach Artikel 24 Absätze 1 und 2 der Verordnung Nr. 4253/88 eine gewährte finanzielle Beteiligung vollständig aufheben kann, wenn die finanzierte Aktion so ausgeführt wird, dass die betreffende Beteiligung "weder teilweise noch insgesamt gerechtfertigt erscheint" (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 24. Januar 2002 in der Rechtssache C-500/99 P, Conserve Italia/Kommission, Slg. 2002, I-867, Randnrn.
  • EuGH, 12.02.2004 - C-330/01

    Hortiplant / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.09.2004 - T-290/02
    39 In dieser Hinsicht erinnert das Gericht daran, dass der Gerichtshof im Urteil vom 12. Februar 2004 in der Rechtssache C-330/01 P (Hortiplant/Kommission, Slg. 2004, I-0000) bestätigt hat, dass Artikel 24 der Verordnung Nr. 4253/88 die Kommission verpflichtet, den betroffenen Mitgliedstaat oder die von ihm für die Durchführung der Aktion benannten Behörden um Äußerung binnen einer bestimmten Frist zu ersuchen.
  • EuG, 24.04.1996 - T-551/93
    Auszug aus EuG, 14.09.2004 - T-290/02
    Die Verpflichtung, das Vorhaben tatsächlich durchzuführen, war nämlich Hauptpflicht der Klägerin und damit Voraussetzung für die Gewährung des Gemeinschaftszuschusses (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichts vom 24. April 1996 in den Rechtssachen T-551/93 und T-231/94 bis T-234/94, Industrias Pesqueras Campos u. a./Kommission, Slg. 1996, II-247, Randnr. 160).
  • EuG, 17.10.2002 - T-180/00

    Astipesca / Kommission

    Auszug aus EuG, 14.09.2004 - T-290/02
    65 Nach gefestigter Rechtsprechung müssen die Personen, die Zuschüsse beantragen und erhalten könnten, dafür Sorge tragen, dass sie der Kommission zuverlässige Angaben an die Hand geben, die diese nicht irreführen können; andernfalls könnte das Kontroll- und Beweissystem, das zur Nachprüfung der Erfüllung der Voraussetzungen für die Gewährung des Zuschusses eingeführt worden ist, nicht ordnungsgemäß funktionieren (Urteil des Gerichts vom 17. Oktober 2002 in der Rechtssache T-180/00, Astipesca/Kommission, Slg. 2002, II-3985, Randnr. 93, und die dort zitierte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-414/08

    Sviluppo Italia Basilicata / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für

    51 - Urteile des Gerichts vom 17. Oktober 2002, Astipesca/Kommission (T-180/00, Slg. 2002, II-3985, Randnr. 93 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 14. September 2004, Ascontex/Kommission (T-290/02, Slg. 2004, II-3085, Randnr. 65).
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