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   EuG, 15.11.2018 - T-140/18   

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https://dejure.org/2018,37395
EuG, 15.11.2018 - T-140/18 (https://dejure.org/2018,37395)
EuG, Entscheidung vom 15.11.2018 - T-140/18 (https://dejure.org/2018,37395)
EuG, Entscheidung vom 15. November 2018 - T-140/18 (https://dejure.org/2018,37395)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    LMP Lichttechnik/ EUIPO (LITECRAFT)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke LITECRAFT - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) 2017/1001

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    LMP Lichttechnik/ EUIPO (LITECRAFT)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke LITECRAFT - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung (EU) 2017/1001

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    LMP Lichttechnik/ EUIPO (LITECRAFT)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuG, 23.09.2015 - T-588/14

    Mechadyne International / HABM (FlexValve) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 15.11.2018 - T-140/18
    Zeichen oder Angaben, die im Verkehr zur Bezeichnung von Merkmalen der Ware oder Dienstleistung dienen können, für die die Eintragung beantragt wird, werden gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 als ungeeignet angesehen, die wesentliche Funktion der Marke zu erfüllen, die darin besteht, die betriebliche Herkunft der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, um es dem Verbraucher, der die mit der Marke gekennzeichnete Ware oder Dienstleistung erwirbt, damit zu ermöglichen, bei einem weiteren Erwerb seine Entscheidung davon abhängig zu machen, ob er gute oder schlechte Erfahrungen gemacht hat (vgl. Urteil vom 23. September 2015, Mechadyne International/HABM [FlexValve], T-588/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:676, Rn. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Beurteilung des beschreibenden Charakters eines Zeichens kann daher nur in Bezug auf die betroffenen Waren oder Dienstleistungen und in Bezug auf das Verständnis erfolgen, das die betroffenen Verkehrskreise, die sich aus den Verbrauchern dieser Waren oder Dienstleistungen zusammensetzen, von ihm haben (vgl. Urteil vom 23. September 2015, FlexValve, T-588/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:676, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zweitens ist jedenfalls darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung ein Zeichen, das in Bezug auf die Waren oder Dienstleistungen, für die es angemeldet wurde, im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 beschreibend ist, vorbehaltlich der Anwendbarkeit von Abs. 3 dieses Artikels keine Unterscheidungskraft in Bezug auf diese Waren oder Dienstleistungen besitzt (vgl. Urteile vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 23. September 2015, FlexValve, T-588/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:676 Rn. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 10.03.2011 - C-51/10

    Ein ausschließlich aus Ziffern bestehendes Zeichen kann als Gemeinschaftsmarke

    Auszug aus EuG, 15.11.2018 - T-140/18
    Zweitens ist jedenfalls darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung ein Zeichen, das in Bezug auf die Waren oder Dienstleistungen, für die es angemeldet wurde, im Sinne von Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 beschreibend ist, vorbehaltlich der Anwendbarkeit von Abs. 3 dieses Artikels keine Unterscheidungskraft in Bezug auf diese Waren oder Dienstleistungen besitzt (vgl. Urteile vom 10. März 2011, Agencja Wydawnicza Technopol/HABM, C-51/10 P, EU:C:2011:139, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 23. September 2015, FlexValve, T-588/14, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:676 Rn. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 19.09.2002 - C-104/00

    DKV / HABM

    Auszug aus EuG, 15.11.2018 - T-140/18
    Erstens ist festzustellen, dass ein Zeichen schon dann, wenn eines der aufgeführten absoluten Eintragungshindernisse vorliegt, nicht als Unionsmarke eingetragen werden kann (Urteil vom 19. September 2002, DKV/HABM, C-104/00 P, EU:C:2002:506, Rn. 29).
  • EuG, 06.03.2015 - T-513/13

    Braun Melsungen / HABM (SafeSet) - Gemeinschaftsmarke - Anmeldung der

    Auszug aus EuG, 15.11.2018 - T-140/18
    Unter Art. 7 Abs. 1 Buchst. c der Verordnung 2017/1001 fallen solche Zeichen und Angaben, die im normalen Sprachgebrauch nach dem Verständnis der angesprochenen Verkehrskreise dazu dienen können, die Ware oder Dienstleistung, für die die Eintragung beantragt wird, entweder unmittelbar oder durch Hinweis auf eines ihrer wesentlichen Merkmale zu beschreiben (vgl. Urteil vom 6. März 2015, Braun Melsungen/HABM [SafeSet], T-513/13, nicht veröffentlicht, EU:T:2015:140, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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