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   EuG, 20.07.2000 - T-149/00 R   

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https://dejure.org/2000,20018
EuG, 20.07.2000 - T-149/00 R (https://dejure.org/2000,20018)
EuG, Entscheidung vom 20.07.2000 - T-149/00 R (https://dejure.org/2000,20018)
EuG, Entscheidung vom 20. Juli 2000 - T-149/00 R (https://dejure.org/2000,20018)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Unzuständigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Innova / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Innova, Centro euromediterraneo per lo sviluppo sostenibile gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Artikel 242 EG und 243 EG; Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 104 § 1
    Vorläufiger Rechtsschutz - Zulässigkeitsvoraussetzungen - Zulässigkeit der Klage - Unerheblichkeit - Grenzen - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Innova, Centro euromediterraneo per lo sviluppo sostenibile gegen Kommission der Europäischen Gemein

    Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Unzuständigkeit.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung der Kommission, von dem mit dem Antragsteller im Hinblick auf die Durchführung des Vorhabens Dionysos geschlossenen Vertrag zurückzutreten, soweit diese Entscheidung den Antragsteller zur Rückzahlung sämtlicher im Rahmen dieses ...

  • Judicialis

    EGV Art. 242; ; EGV Art. 243; ; EGV Art. 238; ; Beschluss 88/591/EGKS, EWG, Euratom Art. 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • EuG, 15.02.2000 - T-1/00

    Hölzl u.a. / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.07.2000 - T-149/00
    Jedoch kann es, wenn die offensichtliche Unzulässigkeit der dem Antrag auf einstweilige Anordnung zugrunde liegenden Klage geltend gemacht wird, erforderlich sein, festzustellen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, daß die Klage dem ersten Anschein nach zulässig ist (u. a. Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 15. Februar 2000 in der Rechtssache T-1/00 R, Hölzl u. a./Kommission, Slg. 2000, II-0000, Randnr. 21).
  • EuG, 03.10.1997 - T-186/96

    Mutual Aid Administration Services / Kommission

    Auszug aus EuG, 20.07.2000 - T-149/00
    Nach dieser Bestimmung sind nämlich die einzelstaatlichen Gerichte allgemein für die Entscheidung von Streitsachen zuständig, bei denen die Gemeinschaft Partei ist (Urteil des Gerichtshofes vom 3. Oktober 1997 in der Rechtssache T-186/96, Mutual Aid Administration Services/Kommission, Slg. 1997, II-1633, Randnr. 47).
  • EuGH, 28.04.1988 - 31/86

    LAISA / Rat

    Auszug aus EuG, 20.07.2000 - T-149/00
    Nach alledem ist der Antrag auf einstweilige Anordnung wegen fehlender Zuständigkeit des Gerichts für eine Entscheidung über die ihm zugrunde liegende Klage als unzulässig abzuweisen (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 28. April 1988 in den Rechtssachen 31/86 und 35/86, LAISA/Rat, Slg. 1988, 2285, Randnr. 18, und Beschluß des Gerichtshofes vom 14. Juli 1998 in der Rechtssache C-399/97, Glasoltherm/Kommission u. a., Slg. 1998, I-4521, Randnr. 8).
  • EuGH, 14.07.1998 - C-399/97

    Glasoltherm / Kommission u.a.

    Auszug aus EuG, 20.07.2000 - T-149/00
    Nach alledem ist der Antrag auf einstweilige Anordnung wegen fehlender Zuständigkeit des Gerichts für eine Entscheidung über die ihm zugrunde liegende Klage als unzulässig abzuweisen (in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofes vom 28. April 1988 in den Rechtssachen 31/86 und 35/86, LAISA/Rat, Slg. 1988, 2285, Randnr. 18, und Beschluß des Gerichtshofes vom 14. Juli 1998 in der Rechtssache C-399/97, Glasoltherm/Kommission u. a., Slg. 1998, I-4521, Randnr. 8).
  • EuG, 27.08.2018 - T-475/18

    Boyer/ Wallis-et-Futuna

    Cette règle n'est pas une simple formalité mais présuppose que le recours principal, sur lequel se greffe la demande en référé, puisse être effectivement examiné par le juge du fond (ordonnance du 20 juillet 2000, 1nnova/Commission, T-149/00 R, EU:T:2000:197, point 17 ; voir, également, ordonnance du 20 juin 2014, Wilders/Parlement e.a., T-410/14 R, non publiée, EU:T:2014:564, point 18 et jurisprudence citée).
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