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   EuG, 21.06.2017 - T-856/16   

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EuG, 21.06.2017 - T-856/16 (https://dejure.org/2017,20255)
EuG, Entscheidung vom 21.06.2017 - T-856/16 (https://dejure.org/2017,20255)
EuG, Entscheidung vom 21. Juni 2017 - T-856/16 (https://dejure.org/2017,20255)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Rare Hospitality International / EUIPO (LONGHORN STEAKHOUSE)

    (fremdsprachig)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Rare Hospitality International / EUIPO (LONGHORN STEAKHOUSE)

    Unionsmarke - Anmeldung der Unionswortmarke LONGHORN STEAKHOUSE - Absolutes Eintragungshindernis - Beschreibender Charakter - Art. 7 Abs. 1 Buchst. b und c der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 - Gleichbehandlung und Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung

Sonstiges (3)

 
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Wird zitiert von ...

  • EuG, 03.07.2018 - T-402/17

    Vienna International Hotelmanagement/ EUIPO (Vienna House) - Unionsmarke -

    Diese Vorschrift schließt demnach aus, dass solche Zeichen oder Angaben aufgrund ihrer Eintragung als Marke einem einzigen Unternehmen vorbehalten werden und dass ein Unternehmen die Verwendung einer beschreibenden Bezeichnung zum Nachteil anderer Unternehmen, einschließlich seiner Wettbewerber, monopolisiert, denen infolgedessen zur Beschreibung ihrer eigenen Erzeugnisse oder Dienstleistungen nur ein entsprechend verringerter Wortschatz zur Verfügung stünde (vgl. Urteil vom 21. Juni 2017, Rare Hospitality International/EUIPO [LONGHORN STEAKHOUSE], T-856/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:412, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der beschreibende Charakter einer Marke ist zum einen anhand der Waren oder Dienstleistungen, für die die Eintragung des Zeichens beantragt wurde, und zum anderen anhand ihrer Wahrnehmung durch die maßgeblichen Verkehrskreise, die sich aus den Verbrauchern dieser Waren oder Dienstleistungen zusammensetzen, zu beurteilen (vgl. Urteil vom 21. Juni 2017, LONGHORN STEAKHOUSE, T-856/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:412, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ein Zeichen fällt nur dann unter das in dieser Vorschrift vorgesehene Verbot, wenn es einen hinreichend direkten und konkreten Zusammenhang mit den fraglichen Waren oder Dienstleistungen aufweist, der es den maßgeblichen Verkehrskreisen ermöglicht, sofort und ohne weiteres Nachdenken eine Beschreibung der Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen oder eines ihrer Merkmale wahrzunehmen (vgl. Urteil vom 21. Juni 2017, LONGHORN STEAKHOUSE, T-856/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:412, Rn. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit ist auch die Analyse des fraglichen Ausdrucks anhand der maßgeblichen lexikalischen und grammatikalischen Regeln von Bedeutung (vgl. Urteil vom 21. Juni 2017, LONGHORN STEAKHOUSE, T-856/16, nicht veröffentlicht, EU:T:2017:412, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).

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