Rechtsprechung
EuG, 23.09.2020 - T-289/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Europäischer Gerichtshof
Arbuzov/ Rat
- Wolters Kluwer
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Arbuzov/ Rat
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Arbuzov/ Rat
Wird zitiert von ... (2)
- EuG, 21.12.2021 - T-195/21
Klymenko/ Rat
Folglich wirkt sich die Nichtigerklärung dieses Beschlusses durch das vorliegende Urteil nicht auf die Zeit nach diesem Datum aus, so dass es keiner Entscheidung über die Frage der Aufrechterhaltung der Wirkungen dieses Beschlusses bedarf (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. September 2020, Arbuzov/Rat, T-289/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:445, Rn. 98 und die dort angeführte Rechtsprechung). - EuG, 16.12.2020 - T-286/19
Azarov/ Rat
Daraus folgt, dass sie nicht angeführt werden können, um darzutun, dass die Entscheidung der ukrainischen Justizverwaltung, auf die sich der Rat stützen möchte, um die in Rede stehenden restriktiven Maßnahmen gegen den Kläger für die Zeit von März 2019 bis März 2020 aufrechtzuerhalten, unter Wahrung der Verteidigungsrechte des Klägers und seines Rechts auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz erlassen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 23. September 2020, Arbuzov/Rat, T-289/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:445, Rn. 84).