Rechtsprechung
   EuG, 29.04.2020 - T-73/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,8638
EuG, 29.04.2020 - T-73/19 (https://dejure.org/2020,8638)
EuG, Entscheidung vom 29.04.2020 - T-73/19 (https://dejure.org/2020,8638)
EuG, Entscheidung vom 29. April 2020 - T-73/19 (https://dejure.org/2020,8638)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Bergslagernas Järnvaru/ EUIPO - Scheppach Fabrikation von Holzbearbeitungsmaschinen (Outil pour fendre le bois)

    (fremdsprachig)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Bergslagernas Järnvaru/ EUIPO - Scheppach Fabrikation von Holzbearbeitungsmaschinen (Outil pour fendre le bois)

    (fremdsprachig)

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Bergslagernas Järnvaru/ EUIPO - Scheppach Fabrikation von Holzbearbeitungsmaschinen (Outil pour fendre le bois)

    Gemeinschaftsgeschmacksmuster - Nichtigkeitsverfahren - Eingetragenes Gemeinschaftsgeschmacksmuster, das ein Holzspaltwerkzeug darstellt - Älteres nationales Geschmacksmuster - Nichtigkeitsgrund - Fehlende Eigenart - Kein anderer Gesamteindruck - Art. 6 Abs. 1 der ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Bergslagernas Järnvaru/ EUIPO - Scheppach Fabrikation von Holzbearbeitungsmaschinen (Outils de fendage du bois)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Bergslagernas Järnvaru/ EUIPO - Scheppach Fabrikation von Holzbearbeitungsmaschinen (Outils de fendage du bois)

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • EuG, 13.12.2023 - T-10/23

    Light Tec/ EUIPO - DecoTrend (Abat-jour) - Gemeinschaftsgeschmacksmuster -

    Der Anspruch auf rechtliches Gehör erstreckt sich so auf alle tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte, die die Grundlage der Entscheidungsfindung bilden, nicht aber auf den endgültigen Standpunkt, den die Verwaltung einnehmen will (Urteil vom 9. Februar 2017, Becher, T-16/16, EU:T:2017:68, Rn. 57), und auch nicht auf allgemein bekannte Tatsachen, auf die sie sich stützt, um zu diesem Standpunkt zu gelangen (vgl. Urteil vom 29. April 2020, Bergslagernas Järnvaru/EUIPO - Scheppach Fabrikation von Holzbearbeitungsmaschinen [Holzspaltwerkzeuge], T-73/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:157, Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuG, 10.11.2021 - T-193/20

    Eternit/ EUIPO - Eternit Österreich (Panneau de construction) -

    Nach der Rechtsprechung ist es nämlich nicht falsch, bei der Beurteilung des Gesamteindrucks, den die fraglichen Geschmacksmuster hervorrufen, die tatsächlich vertriebenen Erzeugnisse, die diesen Geschmacksmustern entsprechen, heranzuziehen (Urteil vom 20. Oktober 2011, PepsiCo/Grupo Promer Mon Graphic, C-281/10 P, EU:C:2011:679, Rn. 73, und vom 29. April 2020, Bergslagernas Järnvaru/EUIPO - Scheppach Fabrikation von Holzbearbeitungsmaschinen [Holzspaltwerkzeuge], T-73/19, nicht veröffentlicht, EU:T:2020:157, Rn. 39).
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