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   EuG - T-34/90   

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  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvR 2368/99

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Prüfungsentscheidungen im Rahmen der

    Seine Aufgabe besteht darin, ein gerichtliches Urteil über die Richtigkeit einer davon strikt zu trennenden früheren Entscheidung der erstinstanzlichen Stelle zu fällen (vgl. Entscheidungen der Großen Beschwerdekammer vom 31. März 1993 - G 9/91 -, GRUR Int 1993, S. 957; - G 10/91 -, ABl EPA 1993, S. 417, GRUR Int 1993, S. 957; vom 24. Juli 1996 - G 6/95 -, ABl EPA 1996, S. 649, GRUR Int 1997, S. 366; vgl. ferner Entscheidung der Technischen Beschwerdekammer vom 15. Oktober 1991 - T 34/90 -, ABl EPA 1992, S. 454, GRUR Int 1993, S. 166).
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