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   EuGH, 02.10.2003 - C-320/03-R   

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https://dejure.org/2003,5189
EuGH, 02.10.2003 - C-320/03-R (https://dejure.org/2003,5189)
EuGH, Entscheidung vom 02.10.2003 - C-320/03-R (https://dejure.org/2003,5189)
EuGH, Entscheidung vom 02. Oktober 2003 - C-320/03-R (https://dejure.org/2003,5189)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf einstweilige Anordnungen - Verkehr - Sektorales Fahrverbot

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Österreich

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Österreich.

    Artikel 242 EG und 243 EG; Verfahrensordnung des Gerichtshofes, Artikel 83 § 2
    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden - Abwägung sämtlicher betroffener Belange - Funktionsfähigkeit sowie wirtschaftliche und finanzielle ...

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Österreich

    Freier Warenverkehr , Mengenmäßige Beschränkungen , Maßnahmen gleicher Wirkung , Verkehr , Umwelt

  • Wolters Kluwer

    Sektorales Fahrverbot auf der Inntalautobahn in Österreich; Voraussetzungen des Erlasses einstweiligen Anordnungen durch den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften; Beschränkung des freien Wirtschaftsverkehrs durch ein Fahrverbot; Benachteiligung ausländischer ...

  • Judicialis

    RiLi 96/62 Art. 1; ; RiLi 96/62 Art. 7; ; RiLi 96/62 Art. 8 Abs. 3; ; RiLi 1999/30 Art. 4; ; EG-Vertrag Art. 243; ; VerfahrensO-EuGH Art. 83 § 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Voraussetzungen - Dringlichkeit - Schwerer und nicht wieder gutzumachender Schaden - Abwägung sämtlicher betroffener Belange - Funktionsfähigkeit sowie wirtschaftliche und finanzielle ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Warenverkehr - ÖSTERREICH MUSS DAS SEKTORALE FAHRVERBOT GEMÄSS DER VERORDNUNG DES LANDESHAUPTMANNS VON TIROL, MIT DER AUF DER A 12 INNTALAUTOBAHN VERKEHRSBESCHRÄNKENDE MASSNAHMEN ERLASSEN WERDEN, BIS ZUM 30. APRIL 2004 AUSSETZEN

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2004, 177
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 14.02.2002 - C-440/01

    Kommission / Artegodan

    Auszug aus EuGH, 02.10.2003 - C-320/03
    Der Richter der einstweiligen Anordnung nimmt gegebenenfalls auch eine Abwägung der bestehenden Interessen vor (vgl. Beschluss vom 14. Februar 2002 in der Rechtssache C-440/01 P[R], Kommission/Artegodan, Slg. 2002, I-1489, Randnrn.
  • EuGH, 15.11.2005 - C-320/03

    DAS FAHRVERBOT FÜR BESTIMMTE LASTKRAFTWAGEN AUF DER INNTALAUTOBAHN IST MIT DEM

    30 Durch Beschluss vom 2. Oktober 2003 in der Rechtssache C-320/03 R (Kommission/Österreich, Slg. 2003, I-11665) ist die Anordnung der Aussetzung dieses Fahrverbots bis zum 30. April 2004 verlängert und diese Verlängerung durch Beschluss vom 27. April 2004 in der Rechtssache C-320/03 R (Slg. 2004, I-3593) bis zur Entscheidung des Gerichtshofes über die Klage aufrechterhalten worden.
  • EuGH, 21.05.2021 - C-121/21

    La Pologne doit cesser immédiatement les activités d"extraction de lignite dans

    Als Zweites kann ein Schaden an der Umwelt und der menschlichen Gesundheit grundsätzlich nicht wiedergutgemacht werden, da Beeinträchtigungen solcher Interessen ihrer Natur nach häufig nicht rückwirkend beseitigt werden können (Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 2. Oktober 2003, Kommission/Österreich, C-320/03 R, EU:C:2003:543, Rn. 92).
  • EuGH, 03.06.2022 - C-547/20

    Rumänien/ Parlament und Rat

    Daraus folgt, dass die Anwendung der streitigen Maßnahme, selbst wenn man die höchsten von Rumänien vorgelegten Zahlen zugrunde legt, nur einen mäßigen Anstieg der Emissionen von CO2, NOx und PM2,5 bedeuten würde, für den nicht nachgewiesen ist, dass er geeignet wäre, auf mittlere Sicht den Schutz der Luftqualität und die Bekämpfung der globalen Erwärmung in Frage zu stellen (vgl. entsprechend Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 2. Oktober 2003, Kommission/Österreich, C-320/03 R, EU:C:2003:543, Rn. 98).
  • EuGH, 03.06.2022 - C-545/20

    Bulgarien/ Parlament und Rat

    Daraus folgt, dass die Anwendung der streitigen Maßnahme, selbst wenn man die höchsten von der Republik Bulgarien vorgelegten Zahlen zugrunde legt, nur einen mäßigen Anstieg der Emissionen von CO2, NOx und PM2,5 bedeuten würde, für den nicht nachgewiesen ist, dass er geeignet wäre, auf mittlere Sicht den Schutz der Luftqualität und die Bekämpfung der globalen Erwärmung in Frage zu stellen (vgl. entsprechend Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 2. Oktober 2003, Kommission/Österreich, C-320/03 R, EU:C:2003:543, Rn. 98).
  • Generalanwalt beim EuGH, 11.09.2007 - C-201/06

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    31 - Beschluss vom 2. Oktober 2003, Kommission/Österreich (C-320/03 R, Slg. 2003, I-11665, Randnr. 92), in Bezug auf das Verkehrsverbot für Lastkraftwagen, die bestimmte Waren transportieren, in einem "Sanierungsgebiet".
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2005 - C-320/03

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 28 EG

    9 - Slg. 2003, I-11665.
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