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   EuGH, 14.02.2002 - C-440/01 P (R)   

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EuGH, 14.02.2002 - C-440/01 P (R) (https://dejure.org/2002,2391)
EuGH, Entscheidung vom 14.02.2002 - C-440/01 P (R) (https://dejure.org/2002,2391)
EuGH, Entscheidung vom 14. Februar 2002 - C-440/01 P (R) (https://dejure.org/2002,2391)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Artegodan

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Artegodan

    Verfahrensordnung des Gerichts, Artikel 108
    1. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Änderung oder Aufhebung - Voraussetzung - Veränderte Umstände - Begriff

  • EU-Kommission

    Kommission / Artegodan

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel der Kommission gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 5. September 2001 in der Rechtssache T-74/00 R über die Zurückweisung ihres Antrags gemäß Artikel 108 der Verfahrensordnung des Gerichts auf Aufhebung des Beschlusses des Präsidenten ...

  • Judicialis

    Richtlinie ... 65/65/EWG des Rates vom 26. Januar 1965 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Arzneispezialitäten Art. 5; ; Richtlinie 65/65/EWG des Rates vom 26. Januar 1965 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Arzneispezialitäten Art. 11 Abs. 1; ; Richtlinie 75/318/EWG des Rates vom 20. Mai 1975 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die analytischen, toxikologisch-pharmakologischen und ärztlichen oder klinischen Vorschriften und Nachweise Art. 1 Abs. 1; ; Zweite Richtlinie 75/319/EWG des Rates vom 20. Mai 1975 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften über Arzneispezialitäten in der Fassung der Richtlinie 93/39 Art. 15a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Vorläufiger Rechtsschutz - Aussetzung des Vollzugs - Einstweilige Anordnungen - Änderung oder Aufhebung - Voraussetzung - Veränderte Umstände - Begriff

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (25)

  • EuG, 05.09.2001 - T-74/00

    Artegodan / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.02.2002 - C-440/01
    betreffend ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 5. September 2001 in der Rechtssache T-74/00 R (Artegodan/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) wegen Aufhebung dieses Beschlusses und des Beschlusses des Präsidenten des Gerichts vom 28. Juni 2000 in derselben Rechtssache (Slg. 2000, II-2583) andere Verfahrensbeteiligte: Artegodan GmbH mit Sitz in Lüchow (Deutschland), Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt U. Doepner, Zustellungsanschrift in Luxemburg, Antragstellerin im ersten Rechtszug,.

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Rechtsmittelschrift, die am 13. November 2001 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß den Artikeln 225 EG und 50 Absatz 2 der EG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz vom 5. September 2001 in der Rechtssache T-74/00 R (Artegodan/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, im Folgenden: angefochtener Beschluss) eingelegt, mit dem der Präsident des Gerichts den Antrag der Kommission gemäß Artikel 108 der Verfahrensordnung des Gerichts auf Aufhebung des Beschlusses des Präsidenten des Gerichts vom 28. Juni 2000 in dieser Rechtssache (Slg. 2000, II-2583, im Folgenden: Beschluss vom 28. Juni 2000) zurückgewiesen hat.

    beschlossen: 1. Der Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 5. September 2001 in der Rechtssache T-74/00 R (Artegodan/Kommission, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht) wird aufgehoben.

    2. Der Beschluss des Präsidenten des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 28. Juni 2000 in der Rechtssache T-74/00 R (Artegodan/Kommission, Slg. 2000, II-2583) wird aufgehoben, und infolgedessen wird die Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung K(2000) 453 der Kommission vom 9. März 2000 über die Rücknahme der Zulassung von Humanarzneimitteln, die den Stoff "Amfepramon" enthalten, beendet.

  • EuGH, 09.03.1994 - C-188/92

    TWD / Bundesrepublik Deutschland

    Auszug aus EuGH, 14.02.2002 - C-440/01
    Der Präsident des Gerichts verweist in diesem Zusammenhang auf die Urteile des Gerichtshofes vom 9. März 1994 in der Rechtssache C-188/92 (TWD Textilwerke Deggendorf, Slg. 1994, I-833, Randnr. 13) und vom 14. September 1999 in der Rechtssache C-310/97 P (Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a., Slg. 1999, I-5363, Randnr. 57) und stellt Folgendes fest: "91 ... So kann eine einstweilige Anordnung, abgesehen von den in den Artikeln 108 und 109 der Verfahrensordnung vorgesehenen Fällen, nach Ablauf der Rechtsmittelfrist nicht mehr in Frage gestellt werden und besitzt die gleiche Rechtskraft wie ein Urteil des Gerichts.

    Durch die vorbehaltlose Übertragung der Rechtsprechung des Gerichtshofes zu den Folgen des Ablaufs der Klagefristen (vgl. Urteile TWD Textilwerke Deggendorf, Randnr. 13, und Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a., Randnrn.

  • EuGH, 19.07.1995 - C-149/95

    Kommission / Atlantic Container Line u.a.

    Auszug aus EuGH, 14.02.2002 - C-440/01
    Bei diesem Vergleich muss der Richter der einstweiligen Anordnung allgemein prüfen, ob die etwaige Nichtigerklärung der streitigenEntscheidung durch den Richter der Hauptsache die Umkehrung der Lage erlauben würde, die durch den sofortigen Vollzug dieser Entscheidung entstanden wäre, und - umgekehrt - ob die Aussetzung des Vollzugs dieser Entscheidung deren volle Wirksamkeit behindern könnte, falls die Klage abgewiesen würde (vgl. u. a. Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofes vom 19. Juli 1995 in der Rechtssache C-149/95 P(R), Kommission/Atlantic Container Line u. a., Slg. 1995, I-2165, Randnr. 50).
  • EuGH, 17.12.1998 - C-364/98

    Emesa Sugar / Kommission

    Auszug aus EuGH, 14.02.2002 - C-440/01
    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Richter der einstweiligen Anordnung die Aussetzung des Vollzugs anordnen und einstweilige Anordnungen treffen, wenn die Notwendigkeit der Anordnungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht glaubhaft gemacht ist (Fumus boni iuris) und wenn feststeht, dass sie in dem Sinne dringlich sind, dass sie zur Verhinderung eines schweren und nicht wieder gutzumachenden Schadens für die Interessen der Antragsteller bereits vor der Entscheidung zur Hauptsache erlassen werden und ihre Wirkungen entfalten müssen (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 21. März 1997 in der Rechtssache C-110/97 R, Slg. 1997, I-1795, Randnr. 24, und vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-364/98 P(R), Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1998, I-8815, Randnr. 43).
  • EuGH, 21.03.1997 - C-110/97

    Niederlande / Rat

    Auszug aus EuGH, 14.02.2002 - C-440/01
    Nach ständiger Rechtsprechung kann der Richter der einstweiligen Anordnung die Aussetzung des Vollzugs anordnen und einstweilige Anordnungen treffen, wenn die Notwendigkeit der Anordnungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht glaubhaft gemacht ist (Fumus boni iuris) und wenn feststeht, dass sie in dem Sinne dringlich sind, dass sie zur Verhinderung eines schweren und nicht wieder gutzumachenden Schadens für die Interessen der Antragsteller bereits vor der Entscheidung zur Hauptsache erlassen werden und ihre Wirkungen entfalten müssen (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 21. März 1997 in der Rechtssache C-110/97 R, Slg. 1997, I-1795, Randnr. 24, und vom 17. Dezember 1998 in der Rechtssache C-364/98 P(R), Emesa Sugar/Kommission, Slg. 1998, I-8815, Randnr. 43).
  • EuGH, 12.06.1992 - C-272/91

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 14.02.2002 - C-440/01
    Daher braucht nicht geprüft zu werden, ob die Beschlüsse vom 11. April 2001 es erlauben würden, dem Antrag der Kommission stattzugeben, und, wenn ja, ob die Aufrechterhaltung der im streitigen Beschluss angeordneten Aussetzung des Vollzugs gleichwohl zur Wahrung der praktischen Wirksamkeit des zu erlassenden Urteils gerechtfertigt wäre (vgl. Beschluss Kommission/Italien vom 12. Juni 1992, [C-272/91 R, Slg. 1992, I-3929], Randnr. 8)." Das Rechtsmittel Vorbringen der Parteien.
  • EuGH, 14.09.1999 - C-310/97

    Kommission / AssiDomän Kraft Products u.a.

    Auszug aus EuGH, 14.02.2002 - C-440/01
    Der Präsident des Gerichts verweist in diesem Zusammenhang auf die Urteile des Gerichtshofes vom 9. März 1994 in der Rechtssache C-188/92 (TWD Textilwerke Deggendorf, Slg. 1994, I-833, Randnr. 13) und vom 14. September 1999 in der Rechtssache C-310/97 P (Kommission/AssiDomän Kraft Products u. a., Slg. 1999, I-5363, Randnr. 57) und stellt Folgendes fest: "91 ... So kann eine einstweilige Anordnung, abgesehen von den in den Artikeln 108 und 109 der Verfahrensordnung vorgesehenen Fällen, nach Ablauf der Rechtsmittelfrist nicht mehr in Frage gestellt werden und besitzt die gleiche Rechtskraft wie ein Urteil des Gerichts.
  • EuGH, 28.10.1992 - C-219/91

    Strafverfahren gegen Ter Voort

    Auszug aus EuGH, 14.02.2002 - C-440/01
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes soll dieses Kriterium nicht nur Arzneimittel erfassen, die tatsächlich eine therapeutische oder medizinische Wirkung haben, sondern auch Erzeugnisse, die nicht ausreichend wirksam sind oder nicht die Wirkung haben, die nach ihrer Bezeichnung von ihnen zu erwarten wäre; dadurch sollen die Verbraucher nicht nur vor schädlichen oder giftigen Arzneimitteln als solchen geschützt werden, sondern auch vor Erzeugnissen, die anstelle geeigneter Heilmittel verwendet werden (vgl. zuletzt Urteil vom 28. Oktober 1992 in der Rechtssache C-219/91, Ter Voort, Slg. 1992, I-5485, Randnr. 16).
  • EuGH, 21.01.1999 - C-120/97

    Upjohn

    Auszug aus EuGH, 14.02.2002 - C-440/01
    Somit beschränkt er sich in einem solchen Fall auf die Prüfung der Richtigkeit der Tatsachen und ihrer rechtlichen Einordnung durch diese Behörde und insbesondere der Frage, ob deren Handeln einen offensichtlichen Irrtum oder Ermessensmissbrauch aufweist oder ob sie die Grenzen ihres Ermessensspielraums offensichtlich überschritten hat (vgl. zum Widerruf einer Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Arzneimittels Urteil [vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-120/97,] Upjohn, [Slg. 1999, I-223,] Randnr. 34).
  • EuGH, 11.04.2001 - C-471/00

    Kommission / Cambridge Healthcare Supplies

    Auszug aus EuGH, 14.02.2002 - C-440/01
    Der Präsident des Gerichtshofes gab diesen Rechtsmitteln mit Beschlüssen vom 11. April 2001 in den Rechtssachen C-459/00 P(R) (Kommission/Trenker, Slg. 2001, I-2823), C-471/00 P(R) (Kommission/Cambridge Healthcare Supplies, Slg. 2001, I-2865), C-474/00 P(R) (Kommission/Bruno Farmaceutici u. a., Slg. 2001, I-2909), C-475/00 P(R) (Kommission/Hänseler, Slg. 2001, I-2953), C-476/00 P(R) (Kommission/Schuck, Slg. 2001, I-2995), C-477/00 P(R) (Kommission/Roussel und Roussel Diamant, Slg. 2001, I-3037), C-478/00 P(R) (Kommission/Roussel und Roussel Iberica, Slg. 2001, I-3079) und C-479/00 P(R) (Kommission/Gerot Pharmazeutika, Slg. 2001, I-3121) aus nahezu identischen Gründen statt, hob die acht angefochtenen Beschlüsse auf und wies die beim Gericht gestellten Anträge auf einstweilige Anordnung zurück.
  • EuGH, 11.04.2001 - C-474/00

    Kommission / Bruno Farmaceutici u.a.

  • EuGH, 11.04.2001 - C-477/00

    Kommission / Roussel und Roussel Diamant

  • EuGH, 11.04.2001 - C-476/00

    Kommission / Schuck

  • EuGH, 11.04.2001 - C-459/00

    Kommission / Trenker

  • EuGH, 11.04.2001 - C-478/00

    Kommission / Roussel und Roussel Iberica

  • EuGH, 11.04.2001 - C-475/00

    Kommission / Hänseler

  • EuG, 31.10.2000 - T-83/00

    Schuck / Kommission

  • EuGH, 11.04.2001 - C-479/00

    Kommission / Gerot Pharmazeutika

  • EuG, 31.10.2000 - T-84/00

    Roussel und Roussel Diamant / Kommission

  • EuG, 31.10.2000 - T-85/00

    Roussel und Roussel Iberica / Kommission

  • EuGH, 03.07.1984 - 141/84

    De Compte / Parlament

  • EuG, 19.10.2000 - T-141/00

    Trenker / Kommission

  • EuG, 31.10.2000 - T-132/00

    Gerot Pharmazeutika / Kommission

  • EuG, 31.10.2000 - T-137/00

    Cambridge Healthcare Supplies / Kommission

  • EuG, 31.10.2000 - T-76/00

    Bruno Farmaceutici u.a. / Kommission

  • EuG, 26.11.2002 - T-74/00

    DAS GERICHT ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNGEN DER KOMMISSION FÜR NICHTIG, MIT DENEN DIE

    Mit Beschluss vom 14. Februar 2002 in der Rechtssache C-440/01 P(R) (Slg. 2002, I-1489) hob der Gerichtshof diesen Beschluss vom 5. September 2001 sowie den Beschluss vom 28. Juni 2000 auf und beendete damit die Aussetzung des Vollzugs der angefochtenen Entscheidung (K[2000] 453) in Bezug auf Artegodan.
  • EuG, 04.04.2002 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

    Nach Ansicht des Gerichtshofes kommt in dieser Möglichkeit zudem zum Ausdruck, dass die Maßnahmen des Richters der einstweiligen Anordnung nach dem Gemeinschaftsrecht grundsätzlich vorläufigen Charakter haben (Beschluss des Gerichtshofes vom 14. Februar 2002 in der Rechtssache C-440/01 P[R], Kommission/Artegodan, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 62).
  • EuG, 03.12.2014 - T-57/11

    Die Beihilfe für heimische Kohle einsetzende Kraftwerke, die die Stromversorgung

    Aus diesen Beschlüssen des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters, die von Natur aus keine Rechtskraft entfalten (Beschluss vom 14. Februar 2002, Kommission/Artegodan, C-440/01 P[R], Slg, EU:C:2002:95, Rn. 66), kann jedoch nicht gefolgert werden, dass dem ersten Klagegrund, mit dem ein Verstoß gegen die Verfahrensrechte geltend gemacht wird, im vorliegenden Fall mit der Begründung stattgegeben werden müsste, dass die Kommission nicht sämtliche Bestandteile der fraglichen Beihilfe im Laufe des Vorprüfungsverfahrens geprüft habe.
  • EuG, 03.03.2010 - T-429/05

    Artegodan / Kommission - Außervertragliche Haftung - Humanarzneimittel -

    Mit Beschluss vom 14. Februar 2002, Kommission/Artegodan (C-440/01 P[R], Slg. 2002, I-1489), hob der Gerichtshof den angefochtenen Beschluss sowie den genannten Beschluss vom 28. Juni 2000, Artegodan/Kommission, auf und beendete damit die Aussetzung des Vollzugs der Entscheidung in Bezug auf Artegodan.
  • EuGH, 02.10.2003 - C-320/03

    ÖSTERREICH MUSS DAS SEKTORALE FAHRVERBOT GEMÄSS DER VERORDNUNG DES

    Der Richter der einstweiligen Anordnung nimmt gegebenenfalls auch eine Abwägung der bestehenden Interessen vor (vgl. Beschluss vom 14. Februar 2002 in der Rechtssache C-440/01 P[R], Kommission/Artegodan, Slg. 2002, I-1489, Randnrn.
  • EuG, 19.09.2012 - T-52/12

    Griechenland / Kommission

    Im Übrigen kann der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter nach Art. 108 der Verfahrensordnung seinen Beschluss jederzeit wegen veränderter Umstände abändern oder aufheben, wobei als "veränderte Umstände" insbesondere tatsächliche Gegebenheiten anzusehen sind, die die Beurteilung des Kriteriums der Dringlichkeit im konkreten Fall ändern können (Beschluss des Gerichtshofs vom 14. Februar 2002, Kommission/Artegodan, C-440/01 P [R], Slg. 2002, I-1489, Randnrn.
  • EuG, 13.04.2011 - T-393/10

    Westfälische Drahtindustrie u.a. / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz -

    Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass der für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständige Richter nach Art. 108 der Verfahrensordnung die einstweilige Anordnung jederzeit wegen veränderter Umstände abändern oder aufheben kann, wobei als "veränderte Umstände" insbesondere tatsächliche Gegebenheiten anzusehen sind, die die Beurteilung des Kriteriums der Dringlichkeit im konkreten Fall ändern können (Beschluss des Gerichtshofs vom 14. Februar 2002, Kommission/Artegodan, C-440/01 P[R], Slg. 2002, I-1489, Randnrn.
  • EuG, 21.01.2004 - T-217/03

    FNCBV / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Wettbewerb -

    Nach Ansicht des Gerichtshofes kommt in dieser Möglichkeit zudem zum Ausdruck, dass die Maßnahmen des Richters der einstweiligen Anordnung nach dem Gemeinschaftsrecht grundsätzlich vorläufigen Charakter haben (Beschluss des Gerichtshofes vom 14. Februar 2002 in der Rechtssache C-440/01 P[R], Kommission/Artegodan, Slg. 2002, I-1489).
  • EuG, 11.11.2019 - T-525/19

    Intering u.a./ Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Programm "EU-Unterstützung

    Nach ständiger Rechtsprechung ist der Ausdruck "Änderung der Umstände" in diesem Artikel dahin auszulegen, dass damit jeder neue tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkt gemeint ist, der die Erwägungen des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters zu den Voraussetzungen in Frage stellen kann, von denen die Aussetzung des Vollzugs oder die einstweilige Anordnung abhängt, worin zum Ausdruck kommt, dass die Maßnahmen des für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richters im Unionsrecht grundsätzlich vorläufigen Charakter haben (vgl. Beschluss vom 14. Februar 2002, Kommission/Artegodan, C-440/01 P[R], EU:C:2002:95, Rn. 62 und 63).

    Der auf Art. 159 der Verfahrensordnung gestützte Antrag, der "jederzeit" gestellt werden kann, dient nur dazu, den für die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zuständigen Richter zu veranlassen, ausschließlich für die Zukunft einen Beschluss zu überdenken, mit dem eine einstweilige Anordnung getroffen wurde, und dabei gegebenenfalls auch die tatsächlichen und rechtlichen Gesichtspunkte neu zu bewerten, die diese Anordnung auf den ersten Blick rechtfertigten (Beschluss vom 14. Februar 2002, Kommission/Artegodan, C-440/01 P[R], EU:C:2002:95, Rn. 65).

  • EuGH, 11.01.2007 - C-440/01

    Artegodan / Kommission - Kostenfestsetzung

    Mit Beschluss vom 14. Februar 2002, Kommission/Artegodan (C-440/01 P[R], Slg. 2002, I-1489), hob der Gerichtshof die beiden Beschlüsse auf und beendete damit die Aussetzung des Vollzugs der streitigen Entscheidung.
  • EuG, 13.07.2006 - T-11/06

    Romana Tabacchi / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung

  • EuG, 03.10.2006 - T-74/00

    Artegodan / Kommission - Kostenfestsetzung

  • EuG, 21.01.2004 - T-245/03

    FNSEA u.a. / Kommission - Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Wettbewerb -

  • EuG, 26.11.2002 - T-84/00

    Roussel und Roussel Diamant / Kommission

  • EuGH, 28.09.2023 - C-564/23

    Rat/ Mazepin

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-14/07

    Weiss und Partner - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG)

  • EuGH, 11.01.2007 - C-39/03

    Kostenfestsetzung

  • EuG, 13.10.2006 - T-420/05

    Vischim / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung des

  • EuG, 13.06.2014 - T-305/13

    SACE und Sace BT / Kommission

  • EuG, 04.04.2006 - T-420/05

    Vischim / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Antrag auf Aussetzung des

  • EuG, 01.08.2003 - T-198/01

    Technische Glaswerke Ilmenau / Kommission

  • EuG, 11.04.2003 - T-392/02

    Solvay Pharmaceuticals / Rat

  • EuG, 22.12.2004 - T-303/04

    Evropaïki Dynamiki / Kommission - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • EuG, 14.02.2019 - T-224/18

    PV/ Kommission

  • EuGH, 19.05.2022 - C-121/21

    Tschechische Republik/ Polen (Mine de Turów)

  • EuG, 23.05.2016 - T-235/15

    Pari Pharma / EMA

  • EuG, 26.06.2018 - T-784/17

    Strabag Belgium/ Parlament

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