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   EuGH, 05.04.1979 - 176/78   

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https://dejure.org/1979,1444
EuGH, 05.04.1979 - 176/78 (https://dejure.org/1979,1444)
EuGH, Entscheidung vom 05.04.1979 - 176/78 (https://dejure.org/1979,1444)
EuGH, Entscheidung vom 05. April 1979 - 176/78 (https://dejure.org/1979,1444)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Schaap

    SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - LEISTUNGEN - KUMULIERUNG - LEISTUNG , DIE ZEITEN FREIWILLIGER VERSICHERUNG ODER FREIWILLIGER WEITERVERSICHERUNG ENTSPRECHEN - ARTIKEL 46 ABSATZ 2 DER VERORDNUNG NR . 574/72 DES RATES UND ARTIKEL 46 ABSATZ 3 DER VERORDNUNG NR . ...

  • EU-Kommission

    Schaap

  • Wolters Kluwer

    SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - LEISTUNGEN - KUMULIERUNG - LEISTUNG , DIE ZEITEN FREIWILLIGER VERSICHERUNG ODER FREIWILLIGER WEITERVERSICHERUNG ENTSPRECHEN - ARTIKEL 46 ABSATZ 2 DER VERORDNUNG NR. 574/72 DES RATES UND ARTIKEL 46 ABSATZ 3 DER VERORDNUNG NR. ...

  • Judicialis

    EWGV 574/72 Art. 46 Abs. 2; ; EWGV 1408/71 Art. 46 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - LEISTUNGEN - KUMULIERUNG - LEISTUNG , DIE ZEITEN FREIWILLIGER VERSICHERUNG ODER FREIWILLIGER WEITERVERSICHERUNG ENTSPRECHEN - ARTIKEL 46 ABSATZ 2 DER VERORDNUNG NR. 574/72 DES RATES UND ARTIKEL 46 ABSATZ 3 DER VERORDNUNG NR. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Wanderarbeitnehmer; Zurückgelegte Versicherungszeit; Zusammenfall und Überschneiden von Zeiten

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 14.03.1978 - 98/77

    Schaap

    Auszug aus EuGH, 05.04.1979 - 176/78
    Hierauf hat der Gerichtshof mit Urteil vom 14. März 1978 (Rechtssache 98/77, Schaap, Slg. 1978, 707) geantwortet.

    Die belgische Regierung, die bereits in der Rechtssache 98/77 Erklärungen eingereicht hatte, ist der Auffassung, Artikel 46 der Verordnung Nr. 574/72 gelte für alle Fälle der Rentenkumulierung und seine Tragweite sei nicht auf die Kumulierungen beschränkt, die sich aus der Überschneidung anteilig berechneter Leistungen ergäben.

    Im Rahmen dieses Rechtsstreits legte der Centrale Raad van Beroep mit einem ersten Beschluß vom 12. Juli 1977 gemäß Artikel 177 des Vertrages eine Vorabentscheidungsfrage nach der Auslegung der Artikel 12 Absatz 2 und 46 der Verordnung Nr. 1408/71 vor (Rechtssache 98/77, Schaap).

    Der Gerichtshof gab hierauf aus den in seinem Urteil vom 14. März 1978 (Rechtssache 98/77, Slg. 1978, 707) dargelegten Gründen folgende Antwort: "Die Verordnung Nr. 1408/71 hindert die vollständige Anwendung der nationalen Rechtsvorschriften einschließlich der nationalen Antikumulierungsvorschriften nicht, wenn ein Arbeitnehmer eine Rente allein nach den nationalen Rechtsvorschriften erhält; jedoch ist nach Artikel 46 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 das System der Zusammenrechnung und Proratisierung anzuwenden, wenn dessen Anwendung günstiger ist als die der nationalen Rechtsvorschriften.".

  • EuGH, 21.10.1975 - 24/75

    Petroni / ONTPS

    Auszug aus EuGH, 05.04.1979 - 176/78
    Außerdem trug er vor, die Bestimmungen der Verordung Nr. 1408/71, so wie sie vom Gerichtshof in seinem Urteil vom 21. Oktober 1975 in der Rechtssache 24/75 (Petroni, Slg. 1975, 1149) ausgelegt worden seien, untersagten die - nach den nationalen Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats vorgenommene - Kürzung einer Leistung, die nur nach den nationalen Rechtsvorschriften, ohne Rückgriff auf die Gemeinschaftsbestimmungen, erworben worden sei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.1987 - 37/86

    Johanna Coenen, verwitwete Van Gastel, gegen Rijksdienst voor Werknemerpensioenen

    Außerdem ist in diesem Zusammenhang auch an das Urteil in der Rechtssache 176/78 9.

    - Urteil vom 5. April 1979 in der Rechtssache 176/78, Max Schaap/Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor Banken Verzekeringswezen, Groothandel en Vrije Beroepen, Sig.

  • EuGH, 12.02.2015 - C-114/13

    Bouman - 'Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Verordnung (EWG)

    Im Urteil Schaap (176/78, EU:C:1979:112, Rn. 10 und 11) hat der Gerichtshof festgestellt, dass Art. 46 Abs. 2 der Verordnung Nr. 574/72, obwohl er unter der genannten Überschrift steht, auf alle unter Art. 46 Abs. 3 der Verordnung Nr. 1408/71 fallenden Sachverhalte anzuwenden ist, so dass der zuständige Träger bei der Anwendung dieses Absatzes die Leistungen nicht berücksichtigen darf, die Zeiten freiwilliger Versicherung oder freiwilliger Weiterversicherung entsprechen.
  • EuGH, 19.06.1979 - 180/78

    Brouwer-Kaune

    Hierbei gehe es um die Anwendung von Artikel 46 der Verordnung Nr. 574/72 des Rates vom 21. März 1972 über die Durchführung der Verordnung Nr. 1408/71 (ABL. L 74 vom 27. März 1972, S. 1), um dessen Auslegung der Gerichtshof in der Rechtssache 176/78, Schaap gegen Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor Banken Verzekeringswezen, Groothandel en Vrije Beroepen, ersucht worden sei.
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2014 - C-114/13

    Bouman - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung Nr. 1408/71 - Art. 46a Abs. 3

    16 - Urteil vom 5. April 1979, Schaap (176/78, Slg. 1979, 1673, das sogenannte Urteil Schaap II), mit einer Anmerkung von Wyatt, D., European Law Review , 1981, S. 54 bis 55.
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