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   EuGH, 08.02.2018 - C-590/16   

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https://dejure.org/2018,1975
EuGH, 08.02.2018 - C-590/16 (https://dejure.org/2018,1975)
EuGH, Entscheidung vom 08.02.2018 - C-590/16 (https://dejure.org/2018,1975)
EuGH, Entscheidung vom 08. Februar 2018 - C-590/16 (https://dejure.org/2018,1975)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Griechenland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2008/118/EG - Art. 7 - Allgemeines Verbrauchsteuersystem - Versorgung mit Mineralölerzeugnissen ohne Erhebung von Verbrauchsteuer - Tankstellen an den Grenzen der Hellenischen Republik zu Drittländern - Entstehung des ...

  • IWW

    Art. 7 Abs. 1 der Richtlinie 2008/118/EG, Richtlinie 92/12/EWG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RL 2008/118/EG Art. 7
    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2008/118/EG - Art. 7 - Allgemeines Verbrauchsteuersystem - Versorgung mit Mineralölerzeugnissen ohne Erhebung von Verbrauchsteuer - Tankstellen an den Grenzen der Hellenischen Republik zu Drittländern - Entstehung des ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Kommission / Griechenland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2008/118/EG - Art. 7 - Allgemeines Verbrauchsteuersystem - Versorgung mit Mineralölerzeugnissen ohne Erhebung von Verbrauchsteuer - Tankstellen an den Grenzen der Hellenischen Republik zu Drittländern - Entstehung des ...

Sonstiges (5)

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AEUV Art 258, EGRL 118/2008 Art 7 Abs 1
    Griechenland, Grenzregion zu Drittländern, Tankstelle, Mineralölerzeugnisse

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Kommission / Griechenland

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    Drittland; Grenze; Tankstelle; Verbrauchsteuer

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 28.01.2016 - C-64/15

    BP Europa - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Allgemeines

    Auszug aus EuGH, 08.02.2018 - C-590/16
    In Bezug auf die verbrauchsteuerpflichtigen Waren bewirkt diese Regelung daher den Aufschub der Steuerpflicht, bis eine Voraussetzung des Steueranspruchs erfüllt ist (Urteil vom 28. Januar 2016, BP Europa, C-64/15, EU:C:2016:62, Rn. 22).

    Bei solchen, einem Verfahren der Steueraussetzung unterliegenden Waren gilt nach Art. 7 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2008/118 die Entnahme, einschließlich der unrechtmäßigen Entnahme, aus diesem Verfahren als Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr (Urteil vom 28. Januar 2016, BP Europa, C-64/15, EU:C:2016:62, Rn. 23).

  • EuGH, 02.06.2016 - C-355/14

    Polihim-SS - Vorlage zur Vorabentscheidung - Direkte Steuern - Verbrauchsteuern -

    Auszug aus EuGH, 08.02.2018 - C-590/16
    Außerdem hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass die Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr im Sinne von Art. 7 der Richtlinie 2008/118 zu dem Zeitpunkt erfolgt, zu dem eine verbrauchsteuerpflichtige Ware physisch aus einem Verfahren der Steueraussetzung entnommen wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juni 2016, Polihim-SS, C-355/14, EU:C:2016:403, Rn. 53 und 55).
  • EuGH, 29.04.2010 - C-230/08

    Dansk Transport og Logistik - Zollkodex der Gemeinschaften - Art. 202, 215 Abs. 1

    Auszug aus EuGH, 08.02.2018 - C-590/16
    Da folglich das Betanken der Kraftstofftanks der Fahrzeuge wie der in der vorliegenden Rechtssache in Rede stehenden als "Entnahme" und damit als "Überführung in den steuerrechtlich freien Verkehr" im Sinne von Art. 7 der Richtlinie 2008/118 zu beurteilen ist, ist der Umstand, dass der Kraftstoff später oder sogar gleichzeitig in ein "Ausfuhrzollverfahren" übergeführt wird, ohne Bedeutung für das Entstehen des Verbrauchsteueranspruchs (vgl. entsprechend Urteil vom 29. April 2010, Dansk Transport og Logistik, C-230/08, EU:C:2010:231, Rn. 80 und 81).
  • EuGH, 14.11.1985 - 299/84

    Neumann / BALM

    Auszug aus EuGH, 08.02.2018 - C-590/16
    Zum anderen seien, wie aus den Rn. 25 bis 33 des Urteils vom 14. November 1985, Neumann (299/84, EU:C:1985:463), hervorgehe, die Vorschriften der Richtlinie 2008/118 im vorliegenden Fall aufgrund ihrer Allgemeinheit unverhältnismäßig, und der Unionsgesetzgeber hätte, wenn er diesen konkreten Fall geregelt hätte, dies nach Billigkeitsgrundsätzen getan.
  • EuGH, 05.04.2001 - C-325/99

    van de Water

    Auszug aus EuGH, 08.02.2018 - C-590/16
    Zum einen folgt aus der Systematik der Richtlinie 2008/118 sowie ihren Bestimmungen zur Definition und Funktionsweise der Steuerlager und des Verfahrens der Steueraussetzung, wie z. B. Art. 4 Nrn. 7 und 11, Art. 15 Abs. 2 und den Art. 16 und 17, dass eine außerhalb eines Verfahrens der Steueraussetzung aufbewahrte verbrauchsteuerpflichtige Ware notwendigerweise zu einem bestimmten Zeitpunkt auf welche Weise auch immer in den steuerrechtlich freien Verkehr im Sinne von Art. 7 Abs. 1 übergeführt worden ist (vgl. entsprechend Urteil vom 5. April 2001, Van de Water, C-325/99, EU:C:2001:201, Rn. 34).
  • FG Hamburg, 14.01.2020 - 4 K 123/15

    Zur Entstehung von Einfuhrumsatzsteuer und Tabaksteuer beim Einfuhrschmuggel

    Ist nämlich einmal der Verbrauchsteueranspruch durch Überführung der Waren in den steuerrechtlich freien Verkehr gemäß Art. 6 Abs. 1 Richtlinie 92/12/EWG - hier: durch die Einfuhr der Zigaretten - entstanden, ist eine spätere Überführung in ein Zollverfahren oder die Unterstellung unter ein Nichterhebungsverfahren gemäß Art. 867a ZK-DVO verbrauchsteuerrechtlich unbeachtlich (EuGH, Urteil vom 29. April 2010 Dansk Transport, C-230/08, Rn. 81; bestätigend zu Art. 7 Richtlinie 2008/118/EG: EuGH, Urteil vom 8. Februar 2018, Kommission/Griechenland, C-590/16, Rn. 49).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2021 - C-489/20

    Kauno teritorine muitine

    32 Urteil vom 8. Februar 2018, Kommission/Griechenland (C-590/16, EU:C:2018:77, Rn. 40).

    37 Urteil vom 8. Februar 2018, Kommission/Griechenland (C-590/16, EU:C:2018:77, Rn. 40).

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2023 - C-96/22

    Companhia de Distribuição Integral Logista Portugal - Vorlage zur

    9 Vgl. insbesondere Urteil vom 8. Februar 2018, Kommission/Griechenland (C-590/16, EU:C:2018:77, Rn. 56), wonach eine solche Auslegung "darauf hinauslaufen [würde], dass praeter legem eine Abweichung von Art. 7 der Richtlinie 2008/118 zugelassen würde, und dem Ziel der Harmonisierung der Voraussetzungen für die Entstehung des Verbrauchsteueranspruchs schaden [würde]".
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