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   EuGH, 08.02.2024 - C-750/21 P   

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EuGH, 08.02.2024 - C-750/21 P (https://dejure.org/2024,1621)
EuGH, Entscheidung vom 08.02.2024 - C-750/21 P (https://dejure.org/2024,1621)
EuGH, Entscheidung vom 08. Februar 2024 - C-750/21 P (https://dejure.org/2024,1621)
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  • EuG, 24.09.2021 - T-139/19

    Pilatus Bank/ EZB

    Auszug aus EuGH, 08.02.2024 - C-750/21
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Pilatus Bank plc die Aufhebung des Beschlusses des Gerichts der Europäischen Union vom 24. September 2021, Pilatus Bank/EZB (T-139/19, im Folgenden: angefochtener Beschluss, EU:T:2021:623), mit dem ihre Klage auf Nichtigerklärung des Beschlusses der Europäischen Zentralbank (EZB) vom 21. Dezember 2018 abgewiesen wurde, mit dem diese ihr per E-Mail mitgeteilt hat, dass die EZB nicht mehr dafür zuständig sei, die direkte Aufsicht über sie auszuüben und sie betreffende Maßnahmen zu ergreifen (im Folgenden: streitige E-Mail).

    Der Beschluss des Gerichts der Europäischen Union vom 24. September 2021, Pilatus Bank/EZB (T - 139/19, EU:T:2021:623), wird aufgehoben.

    Die in der Rechtssache T - 139/19 erhobene Klage wird als unzulässig abgewiesen.

  • EuGH, 09.06.2022 - C-673/20

    Folgen des Brexit: Britische Staatsangehörige, denen die mit der

    Auszug aus EuGH, 08.02.2024 - C-750/21
    Insoweit ist zum einen darauf hinzuweisen, dass die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Union und seine Verfahrensordnung keine Möglichkeit für die in Art. 23 der Satzung bezeichneten Beteiligten vorsehen, eine Stellungnahme zu den Schlussanträgen des Generalanwalts einzureichen (Urteil vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers und Institut national de la statistique et des études économiques, C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dass ein Beteiligter nicht mit den Schlussanträgen des Generalanwalts einverstanden ist, kann folglich unabhängig von den darin untersuchten Fragen für sich genommen kein Grund sein, der die Wiedereröffnung des mündlichen Verfahrens rechtfertigt (Urteil vom 9. Juni 2022, Préfet du Gers und Institut national de la statistique et des études économiques, C-673/20, EU:C:2022:449, Rn. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 23.04.2009 - C-362/06

    Sahlstedt u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Erhaltung der natürlichen

    Auszug aus EuGH, 08.02.2024 - C-750/21
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung jeder Umstand, der die Zulässigkeit der beim Gericht erhobenen Nichtigkeitsklage betrifft, einen Gesichtspunkt zwingenden Rechts darstellen kann, den der Gerichtshof im Rahmen eines Rechtsmittels von Amts wegen prüfen muss (Urteile vom 23. April 2009, Sahlstedt u. a./Kommission, C-362/06 P, EU:C:2009:243, Rn. 21 bis 23, und vom 6. Juli 2023, Julien/Rat, C-285/22 P, EU:C:2023:551, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.11.2019 - C-663/17

    EZB/ Trasta Komercbanka u.a.

    Auszug aus EuGH, 08.02.2024 - C-750/21
    Außerdem bestätigten das Urteil vom 5. November 2019, EZB u. a./Trasta Komercbanka u. a. (C-663/17 P, C-665/17 P und C-669/17 P, im Folgenden: Urteil Trasta Komercbanka, EU:C:2019:923), und die Schlussanträge der Generalanwältin in dieser Rechtssache, dass sich die Frage der Vertretung in erster Linie nach dem nationalen Recht richte und dass die Feststellung des Gerichts hierzu verbindlich sei, es sei denn, eine Partei weise nach, dass sie eine Verfälschung von Tatsachen darstelle.
  • EuGH, 21.09.2023 - C-478/21

    China Chamber of Commerce for Import and Export of Machinery and Electronic

    Auszug aus EuGH, 08.02.2024 - C-750/21
    Wird gerügt, dass die Vollmacht eines Anwalts nicht ordnungsgemäß ausgestellt worden sei, hat die betreffende Partei also nachzuweisen, dass die Vollmacht ordnungsgemäß ausgestellt wurde (Urteil vom 21. September 2023, China Chamber of Commerce for Import and Export of Machinery and Electronic Products u. a./Kommission, C-478/21 P, EU:C:2023:685, Rn. 93 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.07.2023 - C-285/22

    Julien/ Rat

    Auszug aus EuGH, 08.02.2024 - C-750/21
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung jeder Umstand, der die Zulässigkeit der beim Gericht erhobenen Nichtigkeitsklage betrifft, einen Gesichtspunkt zwingenden Rechts darstellen kann, den der Gerichtshof im Rahmen eines Rechtsmittels von Amts wegen prüfen muss (Urteile vom 23. April 2009, Sahlstedt u. a./Kommission, C-362/06 P, EU:C:2009:243, Rn. 21 bis 23, und vom 6. Juli 2023, Julien/Rat, C-285/22 P, EU:C:2023:551, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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