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   EuGH, 08.07.2015 - C-90/14   

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https://dejure.org/2015,18037
EuGH, 08.07.2015 - C-90/14 (https://dejure.org/2015,18037)
EuGH, Entscheidung vom 08.07.2015 - C-90/14 (https://dejure.org/2015,18037)
EuGH, Entscheidung vom 08. Juli 2015 - C-90/14 (https://dejure.org/2015,18037)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Banco Grupo Cajatres

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Vertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher - Hypothekenvertrag - Klausel über Verzugszinsen - Klausel über die vorzeitige Rückzahlung - Zwangsvollstreckung aus einer Hypothek - Herabsetzung der ...

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • KG, 27.03.2024 - 26 MK 1/21

    Berliner Sparkasse hat Gebühren zu Unrecht angehoben

    Dieser Ansatz füge sich auch in die nachfolgend konkretisierte Rechtsprechung des Gerichtshofs (Urteile vom 30. April 2014 - C-26/13, aaO Rn. 80, 83 f. - Kásler und Káslerné Rábai; vom 21. Januar 2015 - C-482/13 u.a., aaO Rn. 33 - Unicaja Banco; Beschluss vom 8. Juli 2015 - C-90/14, Rn. 38 - Banco Grupo Cajatres) ein, die es dem nationalen Gericht ausdrücklich zubillige, eine missbräuchliche Klausel durch eine vertragsrechtliche Regelung des dispositiven nationalen Rechts zu ersetzen, wenn die Ersetzung mit dem genannten Ziel der Klausel-Richtlinie, nämlich ein tatsächliches Gleichgewicht der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien wiederherzustellen, in Einklang steht, sofern die Ungültigerklärung der missbräuchlichen Klausel das Gericht andernfalls verpflichten würde, den Vertrag mit nachteiligen Konsequenzen für den Verbraucher insgesamt für nichtig zu erklären (BGH, Urteil vom 6. April 2016 ­ VIII ZR 79/15 ­, BGHZ 209, 337-358, Rn. 30).
  • BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 79/15

    Gaslieferungsvertrag: Ergänzende Vertragsauslegung bei Unwirksamkeit einer

    cc) Diese von Anfang an gewählte Vorgehensweise des Senats fügt sich in die mittlerweile auch insoweit konkretisierte Rechtsprechung des Gerichtshofs ein, die es dem nationalen Gericht ausdrücklich zubilligt, eine missbräuchliche Klausel durch eine vertragsrechtliche Regelung des dispositiven nationalen Rechts zu ersetzen, wenn die Ersetzung mit dem genannten Ziel der Klausel-Richtlinie, nämlich ein tatsächliches Gleichgewicht der Rechte und Pflichten der Vertragsparteien wiederherzustellen, in Einklang steht, sofern die Ungültigerklärung der missbräuchlichen Klausel das Gericht andernfalls verpflichten würde, den Vertrag mit nachteiligen Konsequenzen für den Verbraucher insgesamt für nichtig zu erklären (EuGH, Urteile vom 30. April 2014 - C-26/13, aaO Rn. 80, 83 f. - Kásler und Káslerné Rábai; vom 21. Januar 2015 - C-482/13 u.a., aaO Rn. 33 - Unicaja Banco; Beschluss vom 8. Juli 2015 - C-90/14, Rn. 38 - Banco Grupo Cajatres).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2014 - C-482/13

    Unicaja Banco - Richtlinie 93/13/EWG - Verbraucherkreditvertrag - Missbräuchliche

    6 - Neben den vorliegenden Verfahren wird auch auf die folgenden anhängigen Rechtssachen verwiesen: Caixabank (C-548/13), Banco Bilbao Vizcaya Argentaria (C-602/13), Banco de Caja España de Inversiones, Salamanca y Soria (C-75/14) und Banco Grupo Cajatres (C-90/14).
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