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   EuGH, 08.09.2016 - C-91/16, C-120/16   

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https://dejure.org/2016,29083
EuGH, 08.09.2016 - C-91/16, C-120/16 (https://dejure.org/2016,29083)
EuGH, Entscheidung vom 08.09.2016 - C-91/16, C-120/16 (https://dejure.org/2016,29083)
EuGH, Entscheidung vom 08. September 2016 - C-91/16, C-120/16 (https://dejure.org/2016,29083)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Caixabank

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 93/13/EWG - Missbräuchliche Klauseln - Verzugszinssatz - Anwendung des Darlehenszinssatzes - Art. 53 Abs. 2 der Verfahrensordnung des Gerichtshofs - Unzulässigkeit

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH - C-120/16 (anhängig)

    Abanca Corporación Bancaria

    Auszug aus EuGH, 08.09.2016 - C-91/16
    Die mit Entscheidungen vom 8. Februar 2016 (C-91/16) und vom 18. Februar 2016 (C-120/16) eingereichten Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de Primera Instancia nº 60 de Madrid (erstinstanzliches Gericht Nr. 60 von Madrid, Spanien) sind offensichtlich unzulässig.
  • EuGH, 13.07.2017 - C-76/16

    INGSTEEL und Metrostav - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs ist das mit Art. 267 AEUV eingerichtete Verfahren ein Instrument der Zusammenarbeit zwischen dem Gerichtshof und den nationalen Gerichten, mit dem der Gerichtshof diesen Gerichten Hinweise zur Auslegung des Unionsrechts gibt, die sie zur Entscheidung des bei ihnen anhängigen Rechtsstreits benötigen (vgl. u. a. Beschluss vom 8. September 2016, Caixabank und Abanca Corporación Bancaria, C-91/16 und C-120/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:673, Rn. 13 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit hat der Gerichtshof mehrfach darauf hingewiesen, dass die Notwendigkeit zu einer dem nationalen Gericht dienlichen Auslegung des Unionsrechts zu gelangen, es erforderlich macht, dass dieses Gericht den Sachverhalt und den rechtlichen Rahmen, in dem sich seine Fragen stellen, darlegt oder zumindest die tatsächlichen Annahmen erläutert, auf denen diese Fragen beruhen (vgl. u. a. Beschluss vom 8. September 2016, Caixabank und Abanca Corporación Bancaria, C-91/16 und C-120/16, nicht veröffentlicht, EU:C:2016:673, Rn. 14 und die dort angeführte Rechtsprechung).

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