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   EuGH, 10.01.2008 - C-387/06   

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https://dejure.org/2008,33462
EuGH, 10.01.2008 - C-387/06 (https://dejure.org/2008,33462)
EuGH, Entscheidung vom 10.01.2008 - C-387/06 (https://dejure.org/2008,33462)
EuGH, Entscheidung vom 10. Januar 2008 - C-387/06 (https://dejure.org/2008,33462)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Finnland

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Finnland

    Verfahren - Klageschrift - Formerfordernisse (Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 38, § 1, Buchst. c) (vgl. Randnr. 14)

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Finnland

    Angleichung der Rechtsvorschriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lehofer.at (Kurzinformation)

    Befugnisse der finnischen Regulierungsbehörde - Kommission unterliegt

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 19.9.2006 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Republik Finnland

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Nichterfüllung der Verpflichtungen, die der Republik Finnland gemäß Artikel 8 Absätze 1, 2 Buchstabe b und 3 Buchstabe c der Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische ...

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.2009 - C-424/07

    Kommission / Deutschland

    21 - Vgl. Urteile vom 31. Januar 2008, Centro Europa 7 (C-380/05, Slg. 2008, I-349, Randnr. 81), und Kommission/Polen, in Fn. 14 angeführt, Randnr. 63. Im Urteil vom 10. Januar 2008, Kommission/Finnland (C-387/06, Slg. 2008, I-1, Randnr. 23), hat der Gerichtshof entschieden, dass die Kommission zum Nachweis, dass die Verfolgung der Regulierungsziele nach Art. 8 der Rahmenrichtlinie behindert worden sei, das gesamte Spektrum der Befugnisse der nationalen Regulierungsbehörde detailliert anzugeben habe.
  • EuGH, 13.11.2008 - C-227/07

    Kommission / Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Elektronische

    Sie muss dem Gerichtshof die erforderlichen Anhaltspunkte liefern, anhand deren er das Vorliegen dieser Vertragsverletzung prüfen kann (Urteil vom 10. Januar 2008, Kommission/Finnland, C-387/06, Randnr. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.06.2008 - C-227/07

    Kommission / Polen - Vertragsverletzungsverfahren - Elektronische

    52 - Im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens, das dem vorliegenden nahesteht, entschied der Gerichtshof in seinem Urteil vom 10. Januar 2008, Kommission/Finnland (C-387/06, Slg. 2008, I-0000), dass die Befugnisse der Regulierungsbehörde durch die nationale Regelung nicht beschränkt wurden, da die Kommission weder eine eingehende Prüfung vorgenommen noch nachgewiesen hatte, dass die nationale Einrichtung die für die Erreichung der in Art. 8 der Rahmenrichtlinie genannten Ziele erforderlichen Maßnahmen nicht erlassen konnte.
  • EuG, 17.02.2017 - T-493/14

    Mayer / EFSA - Abgeordneter nationaler Sachverständiger - Vorschriften der EFSA

    Die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die eine Klage gestützt wird, müssen sich zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben, und die Anträge in der Klageschrift müssen eindeutig formuliert sein, damit der Unionsrichter nicht ultra petita entscheidet oder eine Rüge übergeht (Urteil vom 10. Januar 2008, Kommission/Finnland, C-387/06, nicht veröffentlicht, EU:C:2008:5, Rn. 14).
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