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   EuGH, 13.04.2000 - C-153/99 P   

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https://dejure.org/2000,6992
EuGH, 13.04.2000 - C-153/99 P (https://dejure.org/2000,6992)
EuGH, Entscheidung vom 13.04.2000 - C-153/99 P (https://dejure.org/2000,6992)
EuGH, Entscheidung vom 13. April 2000 - C-153/99 P (https://dejure.org/2000,6992)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Durchführung eines Urteils des Gerichts - Ermessensmißbrauch

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Giannini

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Giannini

    EG-Vertrag, Artikel 168a [jetzt Artikel 225 EG]; EG-Satzung des Gerichtshofes, Artikel 51 Absatz 1
    Rechtsmittel - Gründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Unzulässigkeit

  • EU-Kommission

    Kommission / Giannini

  • Wolters Kluwer

    Aushandlung und Verwaltung der Textilübereinkommen; Zugehörigkeit zur selben Laufbahngruppe; Durchführung eines Urteils des Gerichts; Ermessensmissbrauch der Kommission

  • Judicialis

    EGV Art. 233

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGV Art. 233
    Rechtsmittel - Gründe - Fehlerhafte Tatsachenwürdigung - Unzulässigkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ermessensgrenzen der Kommission bei Durchführung von Gerichtsurteilen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Vierte Kammer) vom 25. Februar 1999 in den verbundenen Rechtssachen T-282/97 und T-57/98 (Antonio Giannini/Kommission) - Aufhebung zweier Stellenausschreibungen und der Ernennung auf eine der betreffenden Stellen - Durchführung eines ersten ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • EuG, 25.02.1999 - T-282/97

    Giannini / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-153/99
    betreffend ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften (Vierte Kammer) vom 25. Februar 1999 in den Rechtssachen T-282/97 und T-57/98 (Giannini/Kommission, Slg. ÖD 1999, I-A-33 und II-151) wegen Aufhebung dieses Urteils, soweit es in bezug auf den Ermessensmißbrauch und den Verstoß gegen Artikel 176 EG-Vertrag (jetzt Artikel 233 EG), die die Kommission begangen haben soll, rechtsfehlerhaft ist, anderer Verfahrensbeteiligter: Antonio Giannini, Beamter der Kommission der Europäischen Gemeinschaften, wohnhaft in Brüssel, Prozeßbevollmächtigte: Rechtsanwälte M. Dallemagne und C. Locchi, Brüssel, 85, rue du Prince royal, B-1050 Brüssel, Kläger im ersten Rechtszug,.

    Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat mit Rechtsmittelschrift, die am 23. April 1999 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen ist, gemäß Artikel 49 der EG-Satzung und den entsprechenden Vorschriften der EGKS-Satzung und der EAG-Satzung des Gerichtshofes ein Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 25. Februar 1999 in den Rechtssachen T-282/97 und T-57/98 (Giannini/Kommission, Slg. ÖD 1999, I-A-33 und II-151; nachstehend: angefochtenes Urteil) eingelegt, das auf Aufhebung dieses Urteils gerichtet ist, soweit es in bezug auf den Ermessensmißbrauch und den Verstoß gegen Artikel 176 EG-Vertrag (jetzt Artikel 233 EG), die die Kommission begangen haben soll, rechtsfehlerhaft ist.

  • EuG, 19.03.1997 - T-21/96

    Antonio Giannini gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-153/99
    Durch Urteil vom 19. März 1997 in der Rechtssache T-21/96 (Giannini/Kommission, Slg. ÖD 1997, [I-A-69 und] II-211; nachstehend: Urteil vom 19. März 1997) gab das Gericht seinem Aufhebungsantrag statt und wies den Schadensersatzantrag zurück.
  • EuG, 16.10.1996 - T-56/94

    Raffaele de Santis gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-153/99
    Sie sei im Anschluß an die teilweise Aufhebung des ersten Einstellungsverfahrens zu solchen Maßnahmen befugt gewesen, da die Entscheidung, so vorzugehen, eineordnungsgemäße Ausübung ihres Ermessens darstelle, wie aus der Rechtsprechung des Gerichts, insbesondere dem Urteil vom 16. Oktober 1996 in der Rechtssache T-56/94 (De Santis/Kommission, Slg. ÖD 1996, I-A-473 und II-1325), hervorgehe.
  • EuGH, 26.10.1995 - C-199/94

    Pevasa und Inpesca / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-153/99
    Zwar ist der Gemeinschaftsrichter im Rahmen der auf Artikel 173 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 230 EG) gestützten Rechtmäßigkeitskontrolle nicht befugt, an die Organe Anordnungen zu richten, auch wenn sie sich auf die Modalitäten der Durchführung seiner Urteile beziehen (vgl. insbesondere Beschluß vom 26. Oktober 1995 in den Rechtssachen C-199/94 P und C-200/94 P, Pevasa und Inpesca/Kommission, Slg. 1995, I-3709, Randnr. 24), und in einem Fall wie dem vorliegenden hat die Kommission nach Beurteilung des dienstlichen Interesses hinsichtlich jeder zu besetzenden Stelle die angemessenen Maßnahmen zu erlassen, zudenen die Einleitung eines neuen Einstellungsverfahrens auf der Grundlage einer möglicherweise geänderten Stellenausschreibung gehört (vgl. Nrn. 30 bis 45 der Schlußanträge des Generalanwalts); doch hat das Gericht diese Grundsätze nicht mißachtet.
  • EuGH, 28.05.1998 - C-8/95

    New Holland Ford / Kommission

    Auszug aus EuGH, 13.04.2000 - C-153/99
    Da mit dem Vorbringen der Kommission im Rahmen ihres einzigen Rechtsmittelgrundes letztlich die Würdigung der Sachverhalts durch das Gericht in Frage gestellt wird, genügt insoweit der Hinweis, daß nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofes gemäß den Artikeln 168a EG-Vertrag (jetzt Artikel 225 EG) und 51 Absatz 1 der EG-Satzung des Gerichtshofes das Rechtsmittel nur auf die Verletzung von Rechtsvorschriften gestützt werden kann, nicht aber auf die Würdigung von Tatsachen (vgl. insbesondere Urteil vom 28. Mai 1998 in der Rechtssache C-8/95 P, New Holland Ford/Kommission, Slg. 1998, I-3175, Randnr. 25).
  • VK Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - VK 2-18/13

    Tariftreueerklärung statt Mindestlohnerklärung abgegeben: Ausschluss zwingend!

    Ausweislich der Rechtsprechung des EuGH (vgl. "ConcordiaBus", Urt. v. 17.09.2002, C-153/99 Slg. 2002 I-7213, VergabeR 6/2002, S. 593 ff.) wird eine restriktive Anwendung dieses Kriteriums abgelehnt.
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