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   EuGH, 14.02.2019 - C-154/18   

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https://dejure.org/2019,2266
EuGH, 14.02.2019 - C-154/18 (https://dejure.org/2019,2266)
EuGH, Entscheidung vom 14.02.2019 - C-154/18 (https://dejure.org/2019,2266)
EuGH, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - C-154/18 (https://dejure.org/2019,2266)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Horgan und Keegan

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 Buchst. b - Mittelbare Diskriminierung wegen des Alters - Neu eingestellte Lehrkräfte - Einstellungsdatum - Ungünstigere Entgeltskala und Einstufung bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 Buchst. b - Mittelbare Diskriminierung wegen des Alters - Neu eingestellte Lehrkräfte - Einstellungsdatum - Ungünstigere Entgeltskala und Einstufung bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

Papierfundstellen

  • NVwZ 2019, 714
  • NZA 2019, 444
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 22.12.2008 - C-443/07

    Centeno Mediavilla u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Beamtenstatut - Einrede der

    Auszug aus EuGH, 14.02.2019 - C-154/18
    Dieses Kriterium, das die Anwendung der neuen Regelung allein von dem objektiven und neutralen Element des Zeitpunkts der Einstellung abhängig macht, hat daher offensichtlich nichts mit einer Berücksichtigung des Alters der eingestellten Personen zu tun (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Dezember 2008, Centeno Mediavilla u. a./Kommission, C-443/07 P, EU:C:2008:767, Rn. 81 und 83).
  • EuGH, 07.06.2012 - C-132/11

    Die Nichtberücksichtigung der Berufserfahrung, die bei einem anderen Unternehmen

    Auszug aus EuGH, 14.02.2019 - C-154/18
    Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich, dass die von Irland eingeführten neuen Entgeltregeln nicht auf einem Kriterium beruhen, das untrennbar mit dem Alter der Lehrkräfte verbunden ist oder mittelbar daran anknüpft, so dass nicht davon ausgegangen werden kann, dass die neue Regelung zu einer Ungleichbehandlung wegen des Alters führt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juni 2012, Tyrolean Airways Tiroler Luftfahrtgesellschaft, C-132/11, EU:C:2012:329, Rn. 29 und 30).
  • EuGH, 20.04.2023 - C-650/21

    Landespolizeidirektion Niederösterreich und Finanzamt Österreich - Vorlage zur

    Dieses Kriterium, das die Anwendung der neuen Regelung allein von dem objektiven und neutralen Element des Zeitpunkts der Einstellung des Beamten abhängig macht, hat daher offensichtlich nichts mit einer Berücksichtigung des Alters der eingestellten Personen zu tun (Urteil vom 14. Februar 2019, Horgan und Keegan, C-154/18, EU:C:2019:113, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 158/18

    Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan

    (a) Der Ausdruck "in besonderer Weise benachteiligen", der in § 3 Abs. 2 Halbs. 1 AGG verwendet wird, ist in dem Sinne zu verstehen, dass es insbesondere Personen eines bestimmten Alters sind, die durch die fragliche Maßnahme benachteiligt werden können (vgl. EuGH 14. Februar 2019 - C-154/18 - [Horgan und Keegan] Rn. 19; BAG 23. Januar 2019 - 7 AZR 733/16 - Rn. 37, BAGE 165, 116) .
  • BAG, 13.12.2023 - 4 AZR 286/22

    Auslegung einer Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag - unzulässige

    Eine mittelbare Diskriminierung wegen des Alters liegt nach Art. 2 Abs. 2 Buchst. b Richtlinie 2000/78/EG vor, wenn dem Anschein nach neutrale Vorschriften, Kriterien oder Verfahren Personen eines bestimmten Alters gegenüber anderen Personen in besonderer Weise benachteiligen können, es sei denn, diese Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sind durch ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt, und die Mittel zur Erreichung dieses Ziels sind angemessen und erforderlich (EuGH 20. Oktober 2022 - C-301/21 - [Curtea de Apel Alba Iulia ua.] Rn. 49; 14. Februar 2019 - C-154/18 - [Horgan und Keegan] Rn. 19) .

    Dabei handelt es sich um ein objektives und neutrales Element, welches nichts mit einer Berücksichtigung des Alters des Arbeitnehmers zu tun hat und daher eine mittelbare Diskriminierung wegen des Alters auch nicht begründen kann (vgl. EuGH 20. April 2023 - C-650/21 - [Landespolizeidirektion Niederösterreich und Finanzamt Österreich] Rn. 90; 20. Oktober 2022 - C-301/21 - [Curtea de Apel Alba Iulia ua.] Rn. 56; 14. Februar 2019 - C-154/18 - [Horgan und Keegan] Rn. 25) .

    (2) Die Frage, ob in der Anknüpfung an das Einstellungsdatum für die Anwendbarkeit einer Regelung eine mittelbare Diskriminierung wegen des Alters liegen kann, ist durch die Ausführungen des Gerichtshofs der Europäischen Union in den Rechtssachen Landespolizeidirektion Niederösterreich und Finanzamt Österreich (EuGH 20. April 2023 - C-650/21 - Rn. 90) , Curtea de Apel Alba Iulia ua. (EuGH 20. Oktober 2022 - C-301/21 - Rn. 56) und Horgan und Keegan (EuGH 14. Februar 2019 - C-154/18 - Rn. 25) geklärt (Rn. 32) .

  • EuGH, 24.09.2020 - C-223/19

    YS (Pensions d'entreprise de personnel cadre) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Im Übrigen kann, wie die Generalanwältin in Nr. 89 ihrer Schlussanträge ausgeführt hat, der bloße Umstand, dass auf Personen, die ein bestimmtes Alter noch nicht erreicht haben, eine spätere Rechtslage Anwendung findet, nicht zu einer mittelbaren Diskriminierung wegen des Alters zum Nachteil der anderen Personen führen, auf die die ältere Rechtslage Anwendung findet (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Februar 2019, Horgan und Keegan, C-154/18, EU:C:2019:113, Rn. 28).
  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 168/18

    Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan

    (a) Der Ausdruck "in besonderer Weise benachteiligen", der in § 3 Abs. 2 Halbs. 1 AGG verwendet wird, ist in dem Sinne zu verstehen, dass es insbesondere Personen eines bestimmten Alters sind, die durch die fragliche Maßnahme benachteiligt werden können (vgl. EuGH 14. Februar 2019 - C-154/18 - [Horgan und Keegan] Rn. 19; BAG 23. Januar 2019 - 7 AZR 733/16 - Rn. 37, BAGE 165, 116) .
  • BAG, 27.05.2020 - 5 AZR 258/19

    Berechnung eines tariflichen Krankengeldzuschusses

    (a) Der Ausdruck "in besonderer Weise benachteiligen", der in § 3 Abs. 2 Halbs. 1 AGG verwendet wird, ist in dem Sinne zu verstehen, dass es insbesondere Personen eines bestimmten Alters sind, die durch die fragliche Maßnahme benachteiligt werden können (vgl. EuGH 14. Februar 2019 - C-154/18 - [Horgan und Keegan] Rn. 19; BAG 23. Januar 2019 - 7 AZR 733/16 - Rn. 37, BAGE 165, 116) .
  • LAG Hamburg, 16.11.2020 - 5 Sa 25/20

    Bindung des Landesarbeitsgerichts an die rechtliche Beurteilung durch das

    a) Der Ausdruck "in besonderer Weise benachteiligen", der in § 3 Abs. 2 Halbs. 1 AGG verwendet wird, ist in dem Sinne zu verstehen, dass es insbesondere Personen eines bestimmten Alters sind, die durch die fragliche Maßnahme benachteiligt werden können (vgl. EuGH 14. Februar 2019 - C-154/18 -, Rn. 19 [Horgan und Keegan]; BAG, Urteil vom 23. Januar 2019 - 7 AZR 733/16 -, Rn. 37; juris).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.05.2020 - C-223/19

    YS (Pensions d'entreprise de personnel cadre) - Vorabentscheidungsersuchen -

    49 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Februar 2019, Horgan und Keegan (C-154/18, EU:C:2019:113, Rn. 28).
  • LAG Hamburg, 16.11.2020 - 5 Sa 26/20

    Parallelentscheidung zu LAG Hamburg 5 Sa 25/20 v. 16.11.2020

    a) Der Ausdruck "in besonderer Weise benachteiligen", der in § 3 Abs. 2 Halbs. 1 AGG verwendet wird, ist in dem Sinne zu verstehen, dass es insbesondere Personen eines bestimmten Alters sind, die durch die fragliche Maßnahme benachteiligt werden können (vgl. EuGH 14. Februar 2019 - C-154/18 -, Rn. 19 [Horgan und Keegan]; BAG, Urteil vom 23. Januar 2019 - 7 AZR 733/16 -, Rn. 37; juris).
  • EuGH, 20.10.2022 - C-301/21

    Curtea de Apel Alba Iulia u.a.

    Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass das Kriterium, das die Anwendung der neuen Regelung allein von dem objektiven und neutralen Element des Zeitpunkts der Einstellung abhängig macht, offensichtlich nichts mit einer Berücksichtigung des Alters der eingestellten Personen zu tun hat (Urteil vom 14. Februar 2019, Horgan und Keegan, C-154/18, EU:C:2019:113, Rn. 25 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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