Rechtsprechung
EuGH, 15.03.1984 - 313/82 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- EU-Kommission
Tiel-Utrecht Schadeverzekering / FCGA
1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ANSPRUCH DER VERPFLICHTETEN TRAEGER GEGEN HAFTENDE DRITTE - TRAEGER - BEGRIFF
- EU-Kommission
Tiel-Utrecht Schadeverzekering / FCGA
- Wolters Kluwer
Vorlagefrage im Rahmen eines Rechtsstreits um die Regulierung eines Verkehrsunfalls, der sich in Belgien ereignet hat und bei dem eine in den Niederlanden wohnhafte niederländische Staatsangehörige verletzt wurde; Auslegung des Begriffs "Träger" im Sinne des Artikel 93 ...
- Judicialis
Verordnung Nr. 1408/71 Art. 93
- rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verordnung Nr. 1408/71 Art. 93
1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - ANSPRUCH DER VERPFLICHTETEN TRAEGER GEGEN HAFTENDE DRITTE - TRAEGER - BEGRIFF - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verkehrsunfall - Krankheitskosten - Erstattung an die Versicherungseinrichtung.
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 20.10.1983 - 313/82
- EuGH, 15.03.1984 - 313/82
Wird zitiert von ...
- EuGH, 23.09.2020 - C-777/18
Der Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs und die Richtlinie über …
Insoweit ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Verordnung Nr. 883/2004 gemäß ihrem Art. 1 Buchst. l Abs. 1 in Verbindung mit ihrem Art. 3 Abs. 1 für Gesetze, Verordnungen, Satzungen und alle anderen Durchführungsvorschriften des nationalen Rechts in Bezug auf die in letzterer Vorschrift genannten Zweige der sozialen Sicherheit gilt, nicht aber für tarifvertragliche Vereinbarungen, mit Ausnahme der in Art. 1 Buchst. l Abs. 2 dieser Verordnung genannten (vgl. entsprechend Urteil vom 15. März 1984, Tiel-Utrecht Schadeverzekering, 313/82, EU:C:1984:107, Rn. 16).