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   EuGH, 15.06.1976 - 5/76   

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https://dejure.org/1976,906
EuGH, 15.06.1976 - 5/76 (https://dejure.org/1976,906)
EuGH, Entscheidung vom 15.06.1976 - 5/76 (https://dejure.org/1976,906)
EuGH, Entscheidung vom 15. Juni 1976 - 5/76 (https://dejure.org/1976,906)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Jänsch / Kommission

    1 . BEAMTE - BESCHWERDE - STILLSCHWEIGENDE ZURÜCKWEISUNG - AUSDRÜCKLICHE ZURÜCKWEISUNG INNERHALB DER KLAGEFRIST - ZEITPUNKT - NEUE FRIST - ZUSTELLUNG DER ZURÜCKWEISUNG - VERSPÄTUNG - BERÜCKSICHTIGUNG - UNTERBLEIBEN

  • EU-Kommission

    Jänsch / Kommission

  • Judicialis

    BEAMTENSTATUT ART. 91 ABS. 3 ZWEITER GEDANKENSTRICH

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. BEAMTE - BESCHWERDE - STILLSCHWEIGENDE ZURÜCKWEISUNG - AUSDRÜCKLICHE ZURÜCKWEISUNG INNERHALB DER KLAGEFRIST - ZEITPUNKT - NEUE FRIST - ZUSTELLUNG DER ZURÜCKWEISUNG - VERSPÄTUNG - BERÜCKSICHTIGUNG - UNTERBLEIBEN

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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 14.06.1972 - 44/71

    Marcato / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.06.1976 - 5/76
    Der Gerichtshof selbst habe im Urteil 44/71 (Marcato - Slg. 1972, 427), mit Rücksicht auf die Umstände des Falles und darauf, daß der Kläger sein Verhalten für rechtmäßig habe halten dürfen, eine Verlängerung der Frist angenommen.
  • EuGöD, 09.12.2008 - F-52/05

    Q / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Mobbing - Beistandspflicht der

    Außerdem muss die Entscheidung für eine ordnungsgemäße Bekanntgabe im Sinne von Art. 90 Abs. 2 des Statuts nicht nur ihrem Adressaten mitgeteilt worden sein, sondern dieser muss in der Lage gewesen sein, in zweckdienlicher Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 15. Juni 1976, Jänsch/Kommission, 5/76, Slg. 1976, 1027, Randnr. 10; Urteil des Gerichts erster Instanz vom 19. Oktober 2006, Buendía Sierra/Kommission, T-311/04, Slg. 2006, II-4137, Randnr. 121).
  • EuGH, 20.10.1977 - 5/76

    Jänsch / Kommission

    Mit Urteil vom 15. Juni 1976 (Slg. 1976, 1027) hat der Gerichtshof die Klage für zulässig erklärt und unter Vorbehalt der Kostenentscheidung entschieden, in das Verfahren zur Hauptsache einzutreten.

    Mit Urteil vom 15. Juni 1976 (Slg. 1976, 1027) hat der Gerichtshof (Zweite Kammer) die Klage für zulässig erklärt und die Fortsetzung des Verfahrens in der Hauptsache beschlossen.

  • EuG, 03.03.2021 - T-723/18

    Barata / Parlament

    Was auf der Grundlage von Art. 270 AEUV eingereichte Klagen im Bereich des öffentlichen Dienstes anlangt, so ist eine Entscheidung nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung nur dann ordnungsgemäß mitgeteilt im Sinne der Bestimmungen des Statuts, wenn sie ihrem Adressaten nicht nur übermittelt wurde, sondern dieser auch in die Lage versetzt wurde, in zweckdienlicher Weise von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Juni 1976, Jänsch/Kommission, 5/76, EU:C:1976:92, Rn. 10, und vom 29. November 2018, WL/ERCEA, T-493/17, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:852, Rn. 57).
  • EuG, 08.06.1993 - T-50/92

    Gilberto Fiorani gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Versetzung/Änderung der

    16 Das Gericht stellt hierzu fest, daß ° wie der Gerichtshof entschieden hat ° die Mitteilung dem Betreffenden gestatten muß, mit Nutzen von der fraglichen Entscheidung Kenntnis zu nehmen (Urteil vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 5/76, Jänsch/Kommission, Slg. 1976, 1027, Randnr. 10).
  • EuGöD, 25.04.2007 - F-71/06

    Lebedef-Caponi / Kommission

    Gerichtshof: 15. Juni 1976, Jänsch/Kommission, 5/76, Slg. 1976, 1027, Randnr. 10.
  • EuG, 31.07.2020 - T-272/19

    TO/ EAD

    Für eine wirksame Zustellung einer Entscheidung im Sinne des Statuts ist es jedoch nicht nur erforderlich, dass sie dem Adressaten übermittelt wurde, sondern auch, dass er in zweckdienlicher Weise von ihrem Inhalt Kenntnis nehmen konnte (Urteil vom 15. Juni 1976, Jänsch/Kommission, 5/76, EU:C:1976:92, Rn. 10; vgl. auch Urteil vom 30. Januar 2013, Wahlström/Frontex, F-87/11, EU:F:2013:10, Rn. 34 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 16.06.1988 - 371/87

    Progoulis / Kommission

    Er beruft sich insbesondere auf die Urteile des Gerichtshofes vom 15. Juni 1976 in der Rechtssache 5/76 (Jänsch, Slg. 1976, 1027) und vom 28. Mai 1980 in den Rechtssachen 33/79 und 75/79 (Kuhner, Slg. 1980, 1677), um geltend zu machen, daß es die ausdrückliche Antwort vom 12. März 1987 sei, die die Klagefrist in Lauf gesetzt habe.
  • EuGöD, 07.10.2009 - F-101/08

    Pappas / Kommission

    Gerichtshof: 15. Juni 1976, Jänsch/Kommission, 5/76, Slg. 1976, 1027, Randnr. 10; 5. Juni 1980, Belfiore/Kommission, 108/79, Slg. 1980, 1769, Randnr. 7.
  • EuGöD, 05.11.2008 - F-48/06

    Avanzata u.a. / Kommission

    Gerichtshof: 15. Juni 1976, Jänsch/Kommission, 5/76, Slg. 1976, 1027, Randnr. 10.
  • EuG, 06.12.2004 - T-55/02

    Finch / Kommission

    Gerichtshof, 15. Juni 1976, Jänsch/Kommission, 5/76, Slg. 1976, 1027, Randnrn.
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.03.1983 - 282/81

    Salvatore Ragusa gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.1978 - 17/78

    Fausta Deshormes, geb. La Valle gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

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