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   EuGH, 15.06.1989 - 77/88   

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https://dejure.org/1989,2794
EuGH, 15.06.1989 - 77/88 (https://dejure.org/1989,2794)
EuGH, Entscheidung vom 15.06.1989 - 77/88 (https://dejure.org/1989,2794)
EuGH, Entscheidung vom 15. Juni 1989 - 77/88 (https://dejure.org/1989,2794)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Stute Nahrungsmittelwerke / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

    Verordnung Nr . 516/77 des Rates, Artikel 3 a
    1 . Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse - Produktionsbeihilfe - Erzeugervereinigungen - Begriff - Zugehörigkeit von Nichterzeugern - Zulässigkeit - Voraussetzungen

  • EU-Kommission

    Stute Nahrungsmittelwerke / Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft

  • Wolters Kluwer

    Begriff der Erzeugervereinigung; Zweck und Aufgaben der Erzeugervereinigungen ; Auslegung von Art. 3a Verordnung Nr. 516/77 ; Voraussetzungen der Gewährung von Beihilfe an Obst und Gemüse verarbeitende Unternehmen

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 516/77 vom 14. März 1977 Art. 3a; ; Verordnung Nr. 1035/72 Art. 13

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Landwirtschaft - Gemeinsame Marktorganisation - Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse - Produktionsbeihilfe - Erzeugervereinigungen - Begriff - Zugehörigkeit von Nichterzeugern - Zulässigkeit - Voraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • VGH Hessen, 27.05.1998 - 8 UE 1163/97

    Obst-Produktsbeihilfen: zur Erzeuger-Vereinigung; zur Unverzinslichkeit

    Auf einen Vorlagebeschluß des Verwaltungsgerichts hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 15. Juni 1989 - Rs. 77/88 - (Slg. 1989, 1755 ff.) zur Auslegung des Art. 3 a der Verordnung Nr. 516/77 entschieden, eine Erzeugervereinigung sei dadurch gekennzeichnet, daß sie auf Veranlassung von Erzeugern gegründet worden sei und im wesentlichen aus Erzeugern bestehe.

    Der Europäische Gerichtshof gehe in seinem Urteil vom 15. Juni 1989 - Rs 77/88 - in Nr. 17 insofern von falschen Voraussetzungen aus, wenn er dort ausführe, daß die Firma R B Hamburg Obsterzeugerorganisation von einer anderen einzelstaatlichen Behörde als der zuständigen Interventionsstelle als Erzeugergemeinschaft anerkannt worden sei.

    Es ist auch unerheblich, ob der Zeuge gegenüber Frau B die Auffassung vertreten hat, die B GmbH sei eine Erzeugerorganisation und falle damit automatisch in den Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 516/77. Denn insoweit hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 15. Juni 1989 - Rechtssache 77/88 - zu Recht entschieden, Art. 3 a der Verordnung Nr. 516/77 lege weder die Anforderungen fest, denen eine Erzeuger-Vereinigung genügen müsse, noch das Verfahren für die Anerkennung einer solchen Vereinigung (Randnr. 9).

    Entscheidend ist nach allem und insbesondere unter Berücksichtigung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs vom 15. Juni 1989 - Rs C-77/78 - (Slg. 1989, 1755 ff.), ob die B -GmbH die von der VO (EWG) Nr. 516/77 des Rates aufgestellten inhaltlichen Voraussetzungen einer Erzeuger-Vereinigung erfüllt.

  • BSG, 25.10.1995 - 3 RK 15/94

    Künstlersozialabgabe bei Konzertdirektionen, Höhe der Abgabensätze der

    In diesem Sinne ist eine Erzeugervereinigung dadurch gekennzeichnet, daß sie auf Veranlassung von Erzeugern gegründet wurde und im wesentlichen aus Erzeugern besteht (EuGHE 1989, 1755).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.02.2023 - C-183/22

    Saint-Louis Sucre (Reconnaissance d'une organisation de producteurs) - Vorlage

    14 Vgl. Urteil vom 15. Juni 1989, Stute Nahrungsmittelwerke (77/88, EU:C:1989:249, Rn. 12).

    47 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Juni 1989, Stute Nahrungsmittelwerke (77/88, EU:C:1989:249, Rn. 15).

  • EuGH, 15.06.2023 - C-183/22

    Saint-Louis Sucre (Reconnaissance d'une organisation de producteurs)

    Um diesem Risiko zu begegnen, ist es erforderlich, dass für eine demokratische Kontrolle die Mitglieder, die Erzeuger sind, die Stimmenmehrheit in den Organen der EO vereinen und dass die Mitglieder, die nicht Erzeuger sind, über keine anderen Möglichkeiten verfügen, die Entscheidungen der EO zu kontrollieren (vgl. entsprechend Urteil vom 15. Juni 1989, Stute Nahrungsmittelwerke, 77/88, EU:C:1989:249, Rn. 12 und 15).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.03.1990 - 119/88

    AERPO und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Das ergibt sich aus dem französischen Wortlaut von Artikel 13 der Verordnung Nr. 1035/72, während die englische Fassung dieser Bestimmung etwas dunkel ist, wie ich in meinen Schlußanträgen in der Rechtssache 77/88 (Stute/Bundesrepublik Deutschland, Urteil vom 15. Juni 1989, Slg. 1989, 1755, 1765) unter Nr. 10 dargelegt habe.
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