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   EuGH, 15.12.1983 - 31/82   

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EuGH, 15.12.1983 - 31/82 (https://dejure.org/1983,2657)
EuGH, Entscheidung vom 15.12.1983 - 31/82 (https://dejure.org/1983,2657)
EuGH, Entscheidung vom 15. Dezember 1983 - 31/82 (https://dejure.org/1983,2657)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • EU-Kommission PDF

    Metallurgiki Halyps / Kommission

    1 . EGKS - ERZEUGUNG - QUOTENREGELUNG FÜR STAHL - BESONDERE PROBLEME DER GRIECHISCHEN STAHLINDUSTRIE - BERÜCKSICHTIGUNG DURCH DIE INSTANZEN DER GEMEINSCHAFT - VORAUSSETZUNGEN UND GRENZEN

  • EU-Kommission

    Metallurgiki Halyps / Kommission

  • Judicialis

    EWG-Vertrag Art. 58

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EWG-Vertrag Art. 58
    1. EGKS - ERZEUGUNG - QUOTENREGELUNG FÜR STAHL - BESONDERE PROBLEME DER GRIECHISCHEN STAHLINDUSTRIE - BERÜCKSICHTIGUNG DURCH DIE INSTANZEN DER GEMEINSCHAFT - VORAUSSETZUNGEN UND GRENZEN

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 15.12.1983 - 138/82
    Auszug aus EuGH, 15.12.1983 - 31/82
    wegen Aufhebung der Entscheidungen, durch die Kommission für die Klägerin die Vergleichsproduktionen und -mengen sowie die Erzeugnisquoten und den Teil dieser Quoten, der innerhalb des Gemeinsamen Marktes geliefert werden durfte, für die Walzerzeugnisse der Gruppe V (Betonstahl) für das vierte Quartal 1981 und das erste Quartal 1982 (Rechtssache 31/82) sowie für das zweite Quartal 1982 (Rechtssache 138/82) und für die Erzeugnisse der Gruppen IV (Walzdraht) und V für das dritte Quartal 1982 (Rechtssache 204/82) festgesetzt hat,.

    Diese Klage ist unter der Nummer 138/82 in das Register der Kanzlei des Gerichtshofes eingetragen worden.

    Durch Beschluß vom 20. April 1983 hat der Gerichtshof die Rechtssachen 31/82, 138/82 und 204/82 zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden.

    Zur Begründung für die Klagen in den Rechtssachen 31 und 138/82 führt die Klägerin außerdem an, die angefochtenen Einzelfallentscheidungen verstießen gegen Artikel 14 a der Entscheidung Nr. 1831/81.

    1831/81 Die Klägerin trägt zur Begründung für ihre Klagen in den Rechtssachen 31 und 138/82 vor, die mit diesen Klagen angefochtenen Einzelfallentscheidungen verstießen gegen Artikel 14 a der allgemeinen Entscheidung Nr. 1831/81 in der.

    Entscheidungsgründe 1 Die Firma Metallurgiki Halyps A. E., eine Aktiengesellschaft griechischen Rechts mit Sitz in Athen, hat mit drei Klageschriften, die am 18. Januar, 30. April und 11. August 1982 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen sind, Klagen auf Aufhebung der Einzelfallentscheidungen erhoben, durch die die Kommission für sie die Vergleichproduktionen und -mengen sowie die Erzeugungsquoten und den Teil dieser Quoten, der innerhalb des Gemeinsamen Marktes geliefert werden durfte, für die Walzerzeugnisse der Gruppe V (Betonstahl) für das vierte Quartal 1981 und das erste Quartal 1982 (Rechtssache 31/82) sowie für das zweite Quartal 1982 (Rechtssache 138/82) und für die Erzeugnisse der Gruppen IV (Walzdraht) und V für das dritte Quartal 1982 (Rechtssache 204/82) festgesetzt hat.

  • EuGH, 15.12.1983 - 204/82
    Auszug aus EuGH, 15.12.1983 - 31/82
    URTEIL VOM 15.12.1983 - VERBUNDENE RECHTSSACHEN 31, 138 UND 204/82 Lösung der Probleme zum Zweck, die sich aus den Unterschieden der Struktur und des Entwicklungsstandes der ihr unterworfenen Unternehmen ergeben können; vielmehr sollen durch sie die durch die Stahlkrise verursachten unvermeidlichen Belastungen gerecht auf alle Unternehmen der Gemeinschaft unabhängig vom Ort ihrer Ansässigkeit und ihrem jeweiligen Entwicklungsstand verteilt werden.

    In den verbundenen Rechtssachen 31, 138 und 204/82 METALLURGIKI HALYPS A. E., Aktiengesellschaft griechischen Rechts mit Sitz in Athen, Prozeßbevollmächtigte : Ioannis E. Stamulis, Alexandras Lykurezos und Christos D. Arvanitis, Athen, Zustellungsbevollmächtigter: Rechtsanwalt Ernest Arendt, 34 B, rue Philippe-II, Luxemburg, Klägerin,.

    wegen Aufhebung der Entscheidungen, durch die Kommission für die Klägerin die Vergleichsproduktionen und -mengen sowie die Erzeugnisquoten und den Teil dieser Quoten, der innerhalb des Gemeinsamen Marktes geliefert werden durfte, für die Walzerzeugnisse der Gruppe V (Betonstahl) für das vierte Quartal 1981 und das erste Quartal 1982 (Rechtssache 31/82) sowie für das zweite Quartal 1982 (Rechtssache 138/82) und für die Erzeugnisse der Gruppen IV (Walzdraht) und V für das dritte Quartal 1982 (Rechtssache 204/82) festgesetzt hat,.

    Diese Klage ist unter der Nummer 204/82 in das Register der Kanzlei des Gerichtshofes eingetragen worden.

    Durch Beschluß vom 20. April 1983 hat der Gerichtshof die Rechtssachen 31/82, 138/82 und 204/82 zu gemeinsamer Verhandlung und Entscheidung verbunden.

    Entscheidungsgründe 1 Die Firma Metallurgiki Halyps A. E., eine Aktiengesellschaft griechischen Rechts mit Sitz in Athen, hat mit drei Klageschriften, die am 18. Januar, 30. April und 11. August 1982 bei der Kanzlei des Gerichtshofes eingegangen sind, Klagen auf Aufhebung der Einzelfallentscheidungen erhoben, durch die die Kommission für sie die Vergleichproduktionen und -mengen sowie die Erzeugungsquoten und den Teil dieser Quoten, der innerhalb des Gemeinsamen Marktes geliefert werden durfte, für die Walzerzeugnisse der Gruppe V (Betonstahl) für das vierte Quartal 1981 und das erste Quartal 1982 (Rechtssache 31/82) sowie für das zweite Quartal 1982 (Rechtssache 138/82) und für die Erzeugnisse der Gruppen IV (Walzdraht) und V für das dritte Quartal 1982 (Rechtssache 204/82) festgesetzt hat.

  • EuGH, 11.05.1983 - 244/81

    Klöckner-Werke / Kommission

    Auszug aus EuGH, 15.12.1983 - 31/82
    9 Was das von der Klägerin befürwortete Kriterium, nämlich die Gewährleistung einer Mindestauslastung der bestehenden Kapazitäten, betrifft, so ist auf die ständige Rechtsprechung des Gerichtshofes zu verweisen, wonach bei Anwendung eines solchen Kriteriums der Zweck des Artikels 58 EGKS-Vertrag nicht erreicht werden könnte (siehe zuletzt das Urteil vom 11.5. 1983 in der Rechtssache 244/81, Klöckner, noch nicht veröffentlicht).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.1995 - C-63/93

    Fintan Duff, Liam Finlay, Thomas Julian, James Lyons, Catherine Moloney, Michael

    (33) - Vgl. zu diesem Punkt die Urteile vom 27. Oktober 1971 in der Rechtssache 6/71 (Rheinmühlen Düsseldorf, Slg. 1971, 819, Randnr. 14), vom 15. Dezember 1983 in den verbundenen Rechtssachen 31/82, 138/82 und 204/82 (Metallurgiki Halyps, Slg. 1983, 4193, Randnr. 12), und vom 5. Oktober 1994 in der Rechtssache C-280/93 (Deutschland/Rat, Slg. 1994, I-4973, Randnr. 69 ff., insbesondere Randnr. 74).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.02.1987 - 351/85

    Fabrique de fer de Charleroi SA und Dillinger Hüttenwerke AG gegen Kommission der

    - Urteil vom 15. Dezember 1983 in den verbundenen Rechtssachen 31, 138 und 204/82, Metallurgiki Halyps/Kommission, Slg. 1983, 4193, 4208 f. 33 - Im gleichen Sinne: Urteil vom 20. Juni 1985, Queenborough Rolling Mill/Kommission, a. a. O., Randnr. 11.34 - Urteil Metallurgiki Halyps, a. a. O., 4211.
  • EuGH, 20.06.1985 - 64/84

    Queenborough Rolling Mill Company / Kommission

    Die Auswirkungen dieser Krise treffen alle Unternehmen unabhängig von ihrem Standort und ihrem jeweiligen Entwicklungsstand, ihrer Struktur, dem Entwicklungsstand und der Auslastung der Produktionskapazitäten (s. die Urteile vom 12. Juli 1984 in der Rechtssache 81/83, Busseni/Kommission, Slg. 1984, 2951, und vom 12. Dezember 1983 in den verbundenen Rechtssachen 31, 138 und 204/82, MetallurgikiHalyps, Slg. 1983, 4193).
  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.1984 - 81/83

    Acciaierie e Ferriere Busseni SpA gegen Kommission der Europäischen

    - Urteil vom 14.12.1983 in der Rechtssache 263/82 - Klöckner-Werke AG/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1983, 4143.3 - Urteil vom 15.12.1983 in den verbundenen Rechtssachen 31/82, 138/82 und 204/82 - MetallurgikiHalpys SA/Kommission der Europäischen Gemeinschaften -, Slg. 1983/4193.
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