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   EuGH, 17.11.2005 - C-378/04   

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https://dejure.org/2005,23966
EuGH, 17.11.2005 - C-378/04 (https://dejure.org/2005,23966)
EuGH, Entscheidung vom 17.11.2005 - C-378/04 (https://dejure.org/2005,23966)
EuGH, Entscheidung vom 17. November 2005 - C-378/04 (https://dejure.org/2005,23966)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Schutz der Arbeitnehmer - Gefährdung durch Karzinogene und Mutagene - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Schutz der Arbeitnehmer - Gefährdung durch Karzinogene und Mutagene - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzungsklage wegen mangelnder Umsetzung einer Richtlinie; Beurteilung des Vorliegens einer Vertragsverletzung

  • Judicialis

    EG Art. 226; ; Richtlinie 1999/38/EG Art. 4 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Keine Umsetzung der Richtlinie 1999/38/EG des Rates vom 29. April 1999 zur zweiten Änderung der Richtlinie 90/394/EWG über den Schutz der Arbeitnehmer gegen Gefährdung durch Karzinogene bei der Arbeit und zu ihrer Ausdehnung auf ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 02.10.2003 - C-322/00

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 17.11.2005 - C-378/04
    5 Er ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass später eingetretene Veränderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (vgl. u. a. Urteile vom 30. Mai 2002 in der Rechtssache C-323/01, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-4711, Randnr. 8, und vom 2. Oktober 2003 in der Rechtssache C-322/00, Kommission/Niederlande, Slg. 2003, I-11267, Randnr. 50).
  • EuGH, 30.05.2002 - C-323/01

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 17.11.2005 - C-378/04
    5 Er ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt wurde, und dass später eingetretene Veränderungen vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden können (vgl. u. a. Urteile vom 30. Mai 2002 in der Rechtssache C-323/01, Kommission/Italien, Slg. 2002, I-4711, Randnr. 8, und vom 2. Oktober 2003 in der Rechtssache C-322/00, Kommission/Niederlande, Slg. 2003, I-11267, Randnr. 50).
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