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   EuGH, 18.04.2024 - C-79/23   

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https://dejure.org/2024,7756
EuGH, 18.04.2024 - C-79/23 (https://dejure.org/2024,7756)
EuGH, Entscheidung vom 18.04.2024 - C-79/23 (https://dejure.org/2024,7756)
EuGH, Entscheidung vom 18. April 2024 - C-79/23 (https://dejure.org/2024,7756)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Kaszamás

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik - Direktzahlungsregelung für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe - Verordnung (EG) Nr. 1122/2009 - Regelung über die einheitliche Flächenzahlung - Art. 58 - In Fällen von zu viel angemeldeten ...

Sonstiges (3)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 27.01.2021 - C-361/19

    De Ruiter

    Auszug aus EuGH, 18.04.2024 - C-79/23
    Als Zweites sind nach ständiger Rechtsprechung bei der Auslegung einer Unionsvorschrift nicht nur ihr Wortlaut, sondern auch ihr Kontext und die Ziele zu berücksichtigen, die mit der Regelung, zu der sie gehört, verfolgt werden (Urteil vom 27. Januar 2021, De Ruiter, C-361/19, EU:C:2021:71, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    In diesem Zusammenhang ist auf den Grundsatz der Rechtssicherheit hinzuweisen, den der Gerichtshof im Bereich der Beihilfen an Betriebsinhaber berücksichtigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Januar 2021, De Ruiter, C-361/19, EU:C:2021:71, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung), insbesondere wenn es sich um Vorschriften über verwaltungsrechtliche Sanktionen handelt, wie dies bei den Vorschriften über den Ausschluss von einer Beihilfe der Fall ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2006, Haug, C-286/05, EU:C:2006:296, Rn. 22).

  • EuGH, 04.05.2006 - C-286/05

    Haug - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften -

    Auszug aus EuGH, 18.04.2024 - C-79/23
    In diesem Zusammenhang ist auf den Grundsatz der Rechtssicherheit hinzuweisen, den der Gerichtshof im Bereich der Beihilfen an Betriebsinhaber berücksichtigt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Januar 2021, De Ruiter, C-361/19, EU:C:2021:71, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung), insbesondere wenn es sich um Vorschriften über verwaltungsrechtliche Sanktionen handelt, wie dies bei den Vorschriften über den Ausschluss von einer Beihilfe der Fall ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Mai 2006, Haug, C-286/05, EU:C:2006:296, Rn. 22).
  • EuGH, 25.07.2018 - C-239/17

    Teglgaard und Fløjstrupgård - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsame

    Auszug aus EuGH, 18.04.2024 - C-79/23
    Der Grundsatz der Rechtssicherheit verlangt, dass eine Unionsregelung es den Betroffenen ermöglicht, den Umfang der ihnen damit auferlegten Verpflichtungen genau zu erkennen; sie müssen ihre Rechte und Pflichten eindeutig erkennen und sich darauf einstellen können (Urteil vom 25. Juli 2018, Teglgaard und Fløjstrupgård, C-239/17, EU:C:2018:597 Rn. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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