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   EuGH, 19.06.2008 - C-6/08 P   

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https://dejure.org/2008,37902
EuGH, 19.06.2008 - C-6/08 P (https://dejure.org/2008,37902)
EuGH, Entscheidung vom 19.06.2008 - C-6/08 P (https://dejure.org/2008,37902)
EuGH, Entscheidung vom 19. Juni 2008 - C-6/08 P (https://dejure.org/2008,37902)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 2. Januar 2008 von U.S. Steel Kosice, s.r.o. gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 1. Oktober 2007 in der Rechtssache T-27/07, U.S. Steel Kosice, s.r.o. / Kommission der Europäischen Gemeinschaften

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 1. Oktober 2007 in der Rechtssache T-27/07 (U.S. Steel Ko?¡ice, s.r.o. / Kommission der Europäischen Gemeinschaften), mit dem die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 29. ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 01.10.2007 - T-27/07

    US Steel Kosice / Kommission

    Auszug aus EuGH, 19.06.2008 - C-6/08
    Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 1. Oktober 2007, US Steel Kosice s.r.o./Kommission (T-27/07), mit dem die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom 29. November 2006 über den von der Slowakei gemäß der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 275, S. 32) übermittelten nationalen Plan zur Zuteilung von Zertifikaten für Treibhausgasemissionen für den Zeitraum 2008-2012 als unzulässig abgewiesen wurde - Natürliche oder juristische Personen - Handlungen, die sie unmittelbar und individuell betreffen - Unmittelbares Betroffensein - Kriterien.
  • EuG, 20.05.2020 - T-526/19

    Das Gericht der EU erklärt die Klagen für unzulässig, die von der Nord Stream AG

    Insoweit ist zu beachten, dass nach ständiger Rechtsprechung die in Art. 263 Abs. 4, 2. Alt. AEUV genannte Voraussetzung, wonach eine natürliche oder juristische Person von dem klagegegenständlichen Unionsrechtsakt unmittelbar betroffen sein muss, erfordert, dass zwei Kriterien kumulativ erfüllt sind, nämlich zum einen, dass sich dieser Akt unmittelbar auf die Rechtsstellung des Klägers auswirkt, und zum anderen, dass er den mit seiner Durchführung betrauten Adressaten keinerlei Ermessensspielraum lässt, seine Umsetzung vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Unionsregelung ohne Anwendung weiterer Durchführungsvorschriften ergibt (Beschluss vom 19. Juni 2008, US Steel Kosice/Kommission, C-6/08 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2008:356, Rn. 60, und Urteil vom 6. November 2018, Scuola Elementare Maria Montessori/Kommission, Kommission/Scuola Elementare Maria Montessori und Kommission/Ferracci, C-622/16 P bis C-624/16 P, EU:C:2018:873, Rn. 42).

    Das Gleiche gilt, wenn für die Adressaten nur eine rein theoretische Möglichkeit besteht, dem angefochtenen Unionsrechtsakt nicht nachzukommen, weil ihr Wille, diesem Akt Folge zu leisten, keinem Zweifel unterliegt (vgl. Beschluss vom 19. Juni 2008, US Steel Kosice/Kommission, C-6/08 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2008:356, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Urteil vom 4. Dezember 2019, Polskie Górnictwo Naftowe i Gazownictwo/Kommission, C-342/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:1043, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 20.05.2020 - T-530/19

    Nord Stream/ Parlament und Rat

    Insoweit ist zu beachten, dass nach ständiger Rechtsprechung die in der zweiten Alternative von Art. 263 Abs. 4 AEUV genannte Voraussetzung, wonach eine natürliche oder juristische Person von dem klagegegenständlichen Unionsrechtsakt unmittelbar betroffen sein muss, erfordert, dass zwei Kriterien kumulativ erfüllt sind, nämlich zum einen, dass sich dieser Akt unmittelbar auf die Rechtsstellung des Klägers auswirkt, und zum anderen, dass er den mit seiner Durchführung betrauten Adressaten keinerlei Ermessensspielraum lässt, seine Umsetzung vielmehr rein automatisch erfolgt und sich allein aus der Unionsregelung ohne Anwendung weiterer Durchführungsvorschriften ergibt (Beschluss vom 19. Juni 2008, US Steel Kosice/Kommission, C-6/08 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2008:356, Rn. 60, und Urteil vom 6. November 2018, Scuola Elementare Maria Montessori/Kommission, Kommission/Scuola Elementare Maria Montessori und Kommission/Ferracci, C-622/16 P bis C-624/16 P, EU:C:2018:873, Rn. 42).

    Das Gleiche gilt, wenn für die Adressaten nur eine rein theoretische Möglichkeit besteht, dem angefochtenen Unionsrechtsakt nicht nachzukommen, weil ihr Wille, diesem Akt Folge zu leisten, keinem Zweifel unterliegt (vgl. Beschluss vom 19. Juni 2008, US Steel Kosice/Kommission, C-6/08 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2008:356, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung, und Urteil vom 4. Dezember 2019, Polskie Górnictwo Naftowe i Gazownictwo/Kommission, C-342/18 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2019:1043, Rn. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 12.10.2011 - T-149/11

    GS / Parlament und Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EU) Nr. 1210/2010 -

    43 und 44, und Beschluss des Gerichtshofs vom 19. Juni 2008, US Steel Kosice/Kommission, C-6/08 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn.

    Die Verordnung Nr. 1210/2010 schreibt den Mitgliedstaaten nämlich nicht vor, die Münzen, die verändert wurden, nicht mehr zu erstatten, sondern gibt ihnen lediglich die Befugnis hierzu (vgl. in diesem Sinne und entsprechend Urteil Kommission/Ente per le Ville Vesuviane und Ente per le Ville Vesuviane/Kommission, Randnrn. 52 und 61, und Beschluss US Steel Kosice/Kommission, Randnr. 69).

  • FG Niedersachsen, 27.10.2011 - 14 K 37/10

    Biogasanlage zur Stromerzeugung als landwirtschaftlicher Betrieb i.S.d. § 3 Nr. 7

    Überdies ergibt sich im Streitfall auch nichts anderes aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Dezember 2008 VII C 6/08, BVerwGE 132, 372 [BVerwG 11.12.2008 - BVerwG 7 C 6.08] .
  • EuG, 27.09.2012 - T-212/12

    ÅlandsIndustrihus / Kommission

    ayant pour objet une demande d'annulation de la décision 2012/252/UE de la Commission, du 13 juillet 2011, relative à l'aide d'État C 6/08 (ex NN 69/07) accordée par la Finlande à Ålands Industrihus Ab (JO 2012, L 125, p. 33).
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