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EuGH, 22.03.2018 - C-576/17 P(R)-DEP |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Europäischer Gerichtshof
Wall Street Systems UK/ EZB
(fremdsprachig)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Tenor)
Wall Street Systems UK/ EZB
Rechtsmittel - Beschluss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ablehnung des Angebots eines Bieters und Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Dringlichkeit - Schwerer Schaden
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
EZB/ Wall Street Systems UK
Kostenfestsetzung
Verfahrensgang
- EuGH, 04.10.2017 - C-576/17
- EuGH, 22.03.2018 - C-576/17 P(R)-DEP
- EuGH, 04.04.2019 - C-576/17
Wird zitiert von ... (3)
- EuGH, 08.04.2020 - C-791/19
Kommission/ Polen
Es besteht nämlich kein Zusammenhang zwischen der Frage, ob über eine Rechtssache in der Hauptsache im beschleunigten Verfahren zu entscheiden ist, und der Frage, ob die im Rahmen dieser Rechtssache beantragten einstweiligen Anordnungen dringlich sind, um zu verhindern, dass der Partei, die sie beantragt, ein schwerer Schaden entsteht (Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs vom 22. März 2018, Wall Street Systems UK/EZB, C-576/17 P[R] und C-576/17 P[R]-R, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:208, Rn. 51). - EuG, 26.05.2021 - T-54/21
Der Präsident des Gerichts weist den Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der …
Überdies befreit diese Abmilderung den Antragsteller nicht davon, den Nachweis für die Schwere des Schadens zu erbringen, der ihm im Fall der Zurückweisung seines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz entstehen würde (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 22. März 2018, Wall Street Systems UK/EZB, C-576/17 P[R], nicht veröffentlicht, EU:C:2018:208, Rn. 26). - EuG, 13.09.2019 - T-525/19
Intering u.a./ Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Vergabeverfahren - Antrag …
Der Partei, die einstweilige Maßnahmen beantragt, obliegt es, weiterhin zu belegen, dass sie nicht den Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache abwarten kann, ohne einen schweren Schaden zu erleiden (Beschluss vom 22. März 2018, Wall Street Systems UK/EZB, C-576/17 P[R], nicht veröffentlicht, EU:C:2018:208, Rn. 26).