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   EuGH, 22.03.2018 - C-576/17 P(R)-DEP   

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https://dejure.org/2018,10493
EuGH, 22.03.2018 - C-576/17 P(R)-DEP (https://dejure.org/2018,10493)
EuGH, Entscheidung vom 22.03.2018 - C-576/17 P(R)-DEP (https://dejure.org/2018,10493)
EuGH, Entscheidung vom 22. März 2018 - C-576/17 P(R)-DEP (https://dejure.org/2018,10493)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Tenor)

    Wall Street Systems UK/ EZB

    Rechtsmittel - Beschluss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Ablehnung des Angebots eines Bieters und Vergabe des Auftrags an einen anderen Bieter - Antrag auf Aussetzung der Vollziehung - Dringlichkeit - Schwerer Schaden

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • EuGH, 08.04.2020 - C-791/19

    Kommission/ Polen

    Es besteht nämlich kein Zusammenhang zwischen der Frage, ob über eine Rechtssache in der Hauptsache im beschleunigten Verfahren zu entscheiden ist, und der Frage, ob die im Rahmen dieser Rechtssache beantragten einstweiligen Anordnungen dringlich sind, um zu verhindern, dass der Partei, die sie beantragt, ein schwerer Schaden entsteht (Beschluss des Vizepräsidenten des Gerichtshofs vom 22. März 2018, Wall Street Systems UK/EZB, C-576/17 P[R] und C-576/17 P[R]-R, nicht veröffentlicht, EU:C:2018:208, Rn. 51).
  • EuG, 26.05.2021 - T-54/21

    Der Präsident des Gerichts weist den Antrag auf Aussetzung des Vollzugs der

    Überdies befreit diese Abmilderung den Antragsteller nicht davon, den Nachweis für die Schwere des Schadens zu erbringen, der ihm im Fall der Zurückweisung seines Antrags auf vorläufigen Rechtsschutz entstehen würde (vgl. in diesem Sinne Beschluss vom 22. März 2018, Wall Street Systems UK/EZB, C-576/17 P[R], nicht veröffentlicht, EU:C:2018:208, Rn. 26).
  • EuG, 13.09.2019 - T-525/19

    Intering u.a./ Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Vergabeverfahren - Antrag

    Der Partei, die einstweilige Maßnahmen beantragt, obliegt es, weiterhin zu belegen, dass sie nicht den Ausgang des Verfahrens in der Hauptsache abwarten kann, ohne einen schweren Schaden zu erleiden (Beschluss vom 22. März 2018, Wall Street Systems UK/EZB, C-576/17 P[R], nicht veröffentlicht, EU:C:2018:208, Rn. 26).
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