Rechtsprechung
   EuGH, 27.04.2023 - C-681/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,8652
EuGH, 27.04.2023 - C-681/21 (https://dejure.org/2023,8652)
EuGH, Entscheidung vom 27.04.2023 - C-681/21 (https://dejure.org/2023,8652)
EuGH, Entscheidung vom 27. April 2023 - C-681/21 (https://dejure.org/2023,8652)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,8652) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    BVAEB (Montant de la pension de retraite)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Ruhebezug - Nationale Regelung, die eine vormals durch die nationalen Rechtsvorschriften über den Ruhebezug ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG - Verbot der Diskriminierung wegen des Alters - Ruhebezug - Nationale Regelung, die eine vormals durch die nationalen Rechtsvorschriften über den Ruhebezug ...

Sonstiges (3)

Papierfundstellen

  • NZA 2023, 754
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 07.10.2019 - C-171/18

    Safeway

    Auszug aus EuGH, 27.04.2023 - C-681/21
    Außerdem fragt sich das vorlegende Gericht zum einen, ob diese Bestimmung mit der sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere dem Urteil vom 7. Oktober 2019, Safeway (C-171/18, EU:C:2019:839, Rn. 34 und 41 sowie die dort angeführte Rechtsprechung), ergebenden Pflicht, eine festgestellte Diskriminierung unverzüglich und vollständig zu beseitigen, sowie mit dem Verbot, der bis dahin begünstigten Gruppe ihre Vergünstigungen für die Vergangenheit zu entziehen, vereinbar ist.

    Dies würde nämlich bedeuten, dass die Verantwortlichen sich der Pflicht entziehen könnten, eine Diskriminierung unverzüglich und vollständig zu beseitigen, sobald sie festgestellt wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Oktober 2019, Safeway, C-171/18, EU:C:2019:839, Rn. 34 und 41 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

    Hingegen hat der Gerichtshof in Bezug auf den Zeitraum nach der Annahme von die Gleichbehandlung wiederherstellenden Maßnahmen durch den zuständigen Gesetzgeber festgestellt, dass solche Maßnahmen, mit denen die Vergünstigungen der bis dahin bevorzugten Personen auf die Stufe der Vergünstigungen der bis dahin benachteiligten Personen herabgesetzt werden, nicht gegen Art. 119 EG-Vertrag (jetzt Art. 157 AEUV) verstoßen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Oktober 2019, Safeway, C-171/18, EU:C:2019:839, Rn. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Daher ist eine rückwirkende Wirkung eines das Unionsrecht durchführenden Rechtsakts nur ausnahmsweise erlaubt, wenn ein zwingender Grund des Allgemeininteresses dies gebietet und wenn das berechtigte Vertrauen der Betroffenen gebührend beachtet wird (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Oktober 2019, Safeway, C-171/18, EU:C:2019:839, Rn. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Was erstens das Erfordernis eines zwingenden Grundes des Allgemeininteresses angeht, so ist festzustellen, dass eine erhebliche Gefährdung des finanziellen Gleichgewichts des betreffenden Pensionssystems ein solcher zwingender Grund sein kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Oktober 2019, Safeway, C-171/18, EU:C:2019:839, Rn. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 08.05.2019 - C-396/17

    Leitner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Verbot der

    Auszug aus EuGH, 27.04.2023 - C-681/21
    Die Notwendigkeit, die Wahrung des Besitzstands und den Schutz des berechtigten Vertrauens der vormals begünstigten Gruppe sicherzustellen, ergebe sich aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Diskriminierung wegen des Alters, insbesondere aus dem Urteil vom 8. Mai 2019, Leitner (C-396/17, EU:C:2019:375, Rn. 49).

    Die in der vorstehenden Randnummer dargelegten Erwägungen gelten aber nur, solange der nationale Gesetzgeber keine Maßnahmen zur Wiederherstellung der Gleichbehandlung erlassen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 8. Mai 2019, Leitner, C-396/17, EU:C:2019:375, Rn. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Mitgliedstaaten sind nämlich nach Art. 16 der Richtlinie 2000/78 zwar verpflichtet, Rechts- und Verwaltungsvorschriften, die dem Grundsatz der Gleichbehandlung zuwiderlaufen, aufzuheben, doch schreibt ihnen diese Vorschrift nicht den Erlass bestimmter Maßnahmen im Fall einer Verletzung des Diskriminierungsverbots vor, sondern belässt ihnen nach Maßgabe der unterschiedlichen denkbaren Sachverhalte die Freiheit, unter den verschiedenen zur Verwirklichung des mit ihr verfolgten Ziels geeigneten Lösungen die ihrer Ansicht nach dafür am besten geeignete zu wählen (Urteil vom 8. Mai 2019, Leitner, C-396/17, EU:C:2019:375, Rn. 78 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 22.01.2019 - C-193/17

    Die Gewährung eines bezahlten Feiertags am Karfreitag in Österreich allein für

    Auszug aus EuGH, 27.04.2023 - C-681/21
    Die benachteiligten Personen müssen also in die gleiche Lage versetzt werden wie die Personen, denen der betreffende Vorteil zugutekommt (Urteil vom 22. Januar 2019, Cresco Investigation, C-193/17, EU:C:2019:43, Rn. 79 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Erkenntnisse aus diesem Urteil kommen entgegen dem Vorbringen der Europäischen Kommission in ihren schriftlichen Erklärungen auch im Kontext der Richtlinie 2000/78 in einer Situation wie der des Ausgangsverfahrens zur Anwendung, da diese für den Zeitraum vor dem Inkrafttreten des PG 2018 durch das Bestehen eines gültigen Bezugssystems, nämlich der dritten Gruppe, gekennzeichnet war (vgl. entsprechend Urteil vom 22. Januar 2019, Cresco Investigation, C-193/17, EU:C:2019:43, Rn. 81 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 13.02.2019 - C-434/17

    Human Operator

    Auszug aus EuGH, 27.04.2023 - C-681/21
    Dieser Grundsatz, der zu den allgemeinen Grundsätzen des Unionsrechts gehört, gebietet nämlich insbesondere, dass Rechtsvorschriften klar, bestimmt und in ihren Auswirkungen voraussehbar sein müssen (Urteil vom 13. Februar 2019, Human Operator, C-434/17, EU:C:2019:112, Rn. 34).
  • EuGH, 28.01.2015 - C-417/13

    Starjakob - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG

    Auszug aus EuGH, 27.04.2023 - C-681/21
    Zwar habe der Gerichtshof in seinem Urteil vom 28. Januar 2015, Starjakob (C-417/13, EU:C:2015:38, Rn. 49), entschieden, dass nicht zwingend in allen Fällen einer Altersdiskriminierung ein finanzieller Ausgleich gewährt werden müsse, der der Differenz zwischen dem Entgelt entspreche, je nachdem, ob eine Diskriminierung vorliege oder nicht.
  • EuGH, 03.06.2021 - C-914/19

    Ministero della Giustizia (Notaires) - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    Auszug aus EuGH, 27.04.2023 - C-681/21
    Zur Beantwortung dieser Frage ist zunächst darauf hinzuweisen, dass sich sowohl aus dem Titel und den Erwägungsgründen als auch aus dem Inhalt und der Zielsetzung der Richtlinie 2000/78 ergibt, dass diese einen allgemeinen Rahmen schaffen soll, der gewährleistet, dass jeder "in Beschäftigung und Beruf" gleichbehandelt wird, indem sie dem Betroffenen einen wirksamen Schutz vor Diskriminierungen aus einem der in ihrem Art. 1 genannten Gründe - darunter auch das Alter - bietet (Urteil vom 3. Juni 2021, Ministero della Giustizia [Notare], C-914/19, EU:C:2021:430, Rn. 21 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BAG, 23.11.2023 - 8 AZR 212/22

    Diskriminierung wegen einer Behinderung - Gleichstellung

    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ergibt sich sowohl aus dem Titel und den Erwägungsgründen als auch aus dem Inhalt und der Zielsetzung der Richtlinie 2000/78/EG, dass diese einen allgemeinen Rahmen schaffen soll, der gewährleistet, dass jeder "in Beschäftigung und Beruf" gleichbehandelt wird (EuGH 27. April 2023 - C-681/21 - [BVAEB (Montant de la pension de retraite)] Rn. 40 mwN; 28. Juli 2016 - C-423/15 - [Kratzer] Rn. 32 mwN) .
  • Generalanwalt beim EuGH, 05.10.2023 - C-390/22

    Obshtina Pomorie - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verkehr - Verordnung (EG) Nr.

    15 Vgl. Urteil vom 27. April 2023, BVAEB (Höhe des Ruhebezugs) (C-681/21, EU:C:2023:349, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht