Rechtsprechung
   EuGH, 27.09.1979 - 23/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,664
EuGH, 27.09.1979 - 23/79 (https://dejure.org/1979,664)
EuGH, Entscheidung vom 27.09.1979 - 23/79 (https://dejure.org/1979,664)
EuGH, Entscheidung vom 27. September 1979 - 23/79 (https://dejure.org/1979,664)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1979,664) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Geflügelschlachterei Freystadt / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    1 . EWG - PROTOKOLL ÜBER DEN INNERDEUTSCHEN HANDEL - GEGENSTAND - GELTUNGSVORAUSSETZUNGEN - UNMITTELBARE ÜBERFÜHRUNG VON WAREN AUS DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND IN DEN FREIEN VERKEHR DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK

  • EU-Kommission

    Geflügelschlachterei Freystadt / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffs "Ausfuhr" in den gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen über die Erstattungen bei der Ausfuhr von einer gemeinsamen Marktorganisation unterliegenden landwirtschaftlichen Erzeugnissen; Anwendung des Gemeinschaftsrechts auf den innerdeutschen Handel; ...

  • Judicialis

    Gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen über die Erstattungen bei der Ausfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die einer gemeinsamen Marktorganisation unterliegen; ; Ziffer 1 de... s Protokolls über den innerdeutschen Handel und die damit zusammenhängenden Fragen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. EWG - PROTOKOLL ÜBER DEN INNERDEUTSCHEN HANDEL - GEGENSTAND - GELTUNGSVORAUSSETZUNGEN - UNMITTELBARE ÜBERFÜHRUNG VON WAREN AUS DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND IN DEN FREIEN VERKEHR DER DEUTSCHEN DEMOKRATISCHEN REPUBLIK - [EWG-VERTRAG , PROTOKOLL ÜBER DEN INNERDEUTSCHEN ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 1214
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 27.10.1971 - 6/71

    Rheinmühlen Düsseldorf / Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel

    Auszug aus EuGH, 27.09.1979 - 23/79
    Dieser Begriff setze nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 27. Oktober 1971 (Rechtssache 6/71, Rheinmühlen Düsseldorf/Einfuhr- und Vorratsstelle für Getreide und Futtermittel, Slg. 1971, 823) zumindest voraus, daß die Ware in einem Drittland in den freien Verkehr übergeführt worden sei oder werden würde.

    Die Klägerin beanstandet die vom Bundesfinanzhof aus dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 6/71 gezogene Folgerung.

    Die Entscheidung des Gerichtshofes in der Rechtssache 6/71 zu dem in der Verordnung Nr. 19/62 enthaltenen Begriff der "Ausfuhr nach dritten Ländern" sei infolgedessen auf den in Artikel 9 der Verordnung Nr. 123/67 enthaltenen Begriff der "Ausfuhr" nicht anzuwenden.

    Die Rechtssache 6/71 habe nicht den Begriff der Ausfuhr, sondern den Begriff der "Ausfuhr nach dritten Ländern" und dessen Abgrenzung gegenüber dem in der Verordnung Nr. 19/62 gleichfalls enthaltenen Begriff der "Ausfuhr nach einem Mitgliedstaat" betroffen.

    Die Entscheidung in der Rechtssache 125/75 sei lediglich eine konsequente Fortführung der in der Rechtssache 6/71 entwickelten Grundsätze.

    Die vom Gerichtshof in der Rechtssache 6/71 zu Artikel 20 Absatz 2 der Verordnung Nr. 19 angestellten Erwägungen müßten auch für die Auslegung von Artikel 9 der Verordnung Nr. 123/67 maßgebend sein, in dem das bisherige System der Ausfuhrerstattungen in den wesentlichen Zügen übernommen worden sei, und zwar namentlich dasjenige des Artikels 8 der Verordnung Nr. 22, das seinerseits dem des Artikels 20 Absatz 2 der Verordnung Nr. 19 entspreche.

    Wer die für ein besonderes Bestimmungsland geltende Erstattung beanspruche, müsse, wie der Gerichtshof wiederholt in den Rechtssachen 6/71 und 125/75 bestätigt habe, nachweisen, daß die betreffende Ware dort auch angekommen, in den Verkehr gebracht, eingeführt worden sei.

  • EuGH, 02.06.1976 - 125/75

    Milch-, Fett- und Eierkontor / Hauptzollamt Hamburg Jonas

    Auszug aus EuGH, 27.09.1979 - 23/79
    Diese Bestimmung sei nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 2. Juni 1976 (Rechtssache 125/75, Milch-, Fett- und Eier-Kontor GmbH/Hauptzollamt Hamburg-Jonas, Slg. 1975, 771) von allgemeiner Tragweite und finde in allen Erstattungsfällen Anwendung.

    Die Entscheidung in der Rechtssache 125/75 sei lediglich eine konsequente Fortführung der in der Rechtssache 6/71 entwickelten Grundsätze.

    Aus dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 125/75 folge im Wege des Gegenschlusses, daß in Fällen gleicher Erstattung die Ware im Bestimmungsgebiet nicht zum freien Verkehr abgefertigt worden sein müsse.

    Wenn auch das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 125/75 den Ausgangsfall nicht unmittelbar treffe, so mache es doch deutlich, daß im Hinblick auf die Zwecksetzung der Ausfuhrerstattung für den Erstattungsanspruch entscheidend sei, daß die Ware in einem Land in den freien Verkehr gelange, für das dieser Erstattungssatz festgelegt sei.

    Wer die für ein besonderes Bestimmungsland geltende Erstattung beanspruche, müsse, wie der Gerichtshof wiederholt in den Rechtssachen 6/71 und 125/75 bestätigt habe, nachweisen, daß die betreffende Ware dort auch angekommen, in den Verkehr gebracht, eingeführt worden sei.

  • EuGH, 01.10.1974 - 14/74

    Norddeutsche Vieh- und Fleischkontor GmbH / Hauptzollamt Hamburg-Jonas

    Auszug aus EuGH, 27.09.1979 - 23/79
    Nach dem Urteil des Gerichtshofes vom 1. Oktober 1974 (Rechtssache 14/74, Norddeutsches Vieh- und Fleischkontor GmbH/Hauptzollamt Hamburg-Jonas, Slg. 1974, 899) solle die Regelung des Protokolls über den innerdeutschen Handel und die damit zusammenhängenden Fragen vom 25. März 1957 die Bundesrepublik Deutschland nur von der Verpflichtung entbinden, auf den innerdeutschen Handel das Gemeinschaftsrecht anzuwenden.

    Da es sich bei der Rechtssache 14/74 jedoch um die Verbringung einer Ware aus der Deutschen Demokratischen Republik in die Bundesrepublik Deutschland gehandelt habe, sei das Urteil nicht ohne weiteres auf den vorliegenden Fall anzuwenden.

    Nach dem Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache 14/74 sei es restriktiv auszulegen.

    Ziffer 1 des genannten Protokolls hat folgenden Wortlaut: "Da der Handel zwischen den deutschen Gebieten innerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland und den deutschen Gebieten außerhalb dieses Geltungsbereichs Bestandteil des innerdeutschen Handels ist, erfordert die Anwendung dieses Vertrags in Deutschland keinerlei Änderung des bestehenden Systems dieses Handels." 6 Wie der Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 1. Oktober 1974 (Rechtssache 14/74, Norddeutsches Vieh- und Fleischkontor/Hauptzollamt Hamburg-Jonas, Slg. 1974, 899) entschieden hat, soll diese Regelung die Bundesrepublik Deutschland von der Verpflichtung entbinden, auf den innerdeutschen Handel das Gemeinschaftsrecht anzuwenden.

  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

    Auszug aus EuGH, 27.09.1979 - 23/79
    Für die Bundesrepublik Deutschland seien Warenlieferungen aus einem Teil Deutschlands in den anderen kein Außenhandel, sondern Bestandteil des Interzonen- und innerdeutschen Handels, für den besondere Regeln gälten (BVerfGE 18, 353, 354; 36, 1, 17).
  • BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 15/62

    Devisenbewirtschaftungsgesetz

    Auszug aus EuGH, 27.09.1979 - 23/79
    Für die Bundesrepublik Deutschland seien Warenlieferungen aus einem Teil Deutschlands in den anderen kein Außenhandel, sondern Bestandteil des Interzonen- und innerdeutschen Handels, für den besondere Regeln gälten (BVerfGE 18, 353, 354; 36, 1, 17).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.05.1987 - 314/85

    Foto-Frost gegen Hauptzollamt Lübeck-Ost. - Unzuständigkeit der nationalen

    In seinem Urteil vom 27. September 1979 in der Rechtssache 23/79.

    (Geflügelschlachterei Freystadt GmbH/ Hauptzollamt Hamburg-Jonas, Slg. 1979, 2789) habe er nämlich entschieden, daß bei der Feststellung, ob das Protokoll auf ein bestimmtes Geschäft Anwendung finde, die näheren Umstände dieses Geschäfts und der Transportweg unerheblich seien.

  • BFH, 21.03.2002 - VII R 35/01

    Revision - Gewährung einer Ausfuhrerstattung - Einheitlicher Erstattungssatz -

    Im Falle der Ausfuhrerstattung nach, wie im Streitfall, einheitlichen Sätzen ist dagegen zunächst entscheidend, dass das Erzeugnis dadurch vom Markt der Gemeinschaft genommen wird, dass es im Rahmen eines normalen Handelsgeschäfts (vgl. dazu z.B. EuGH, Urteil vom 27. September 1979, Rs. 23/79, EuGHE 1979, 2789; Erwägungsgrund Nr. 24 der Verordnung (EG) Nr. 800/1999 (VO Nr. 800/1999) der Kommission vom 15. April 1999 (ABlEG Nr. L 102/11) ausgeführt wird.
  • FG Hamburg, 14.01.1998 - IV 45/93

    Statuswechsel von DDR-Ware zu Gemeinschaftsware kraft Rechts bei

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • EuGH, 21.09.1989 - 12/88

    Schäfer Shop / Minister van Economische Zaken

    September 1979 in der Rechtssache 23/79, Gefluegelschlachterei Freystadt GmbH, Slg .
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.11.1989 - 323/88

    SA Sermes gegen Directeur des services des douanes Straßburg. - Antidumpingzölle

    "Die Prüfung der Verordnung (EWG) Nr. 864/87 des Rates vom 23. März 1987 im Hinblick auf das Gemeinschaftsrecht und insbesondere die Verordnung (EWG) Nr. 2176/84 des Rates vom 23. Juli 1984 hat nichts ergeben, was die Gültigkeit dieser Verordnung beeinträchtigen könnte." 13 - Siehe Urteile vom 1. Oktober 1974 in der Rechtssache 14/74, Norddeutsches Vieh- und Fleischkontor, Slg. 1974, 899, vom 27. September 1979 in der Rechtssache 23/79, Geflügelschlachterei Freystadt, Slg. 1979, 2789, und vom 21. September 1989 in der Rechtssache 12/88, Schäfer Shop, Slg. 1989, 2937.
  • BVerwG, 26.06.1981 - 7 C 41.78

    Zuckergesetz - Anwendbarkeit - Innerdeutscher Handel - Preisschleuse -

    Der Europäische Gerichtshof hat den Begriff des innerdeutschen Handels im Sinne des Protokolls bislang nur für den Fall der Lieferungen von Waren aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in die DDR ausgelegt (vgl. Urteil v. 27.9.1979 - RS 23/79 - in EuGHE 1979, 2789 [2804]) und in diesem Zusammenhang ausgeführt, daß jedes Verbringen von Waren aus der Bundesrepublik Deutschland in die DDR zum innerdeutschen Handel gehöre, wenn diese Waren nach dem Verlassen des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland weder in einem anderen Mitgliedstaat der EWG noch in einem Drittland im freien Verkehr gewesen seien; der Transportweg und die näheren Umstände des Handels hätten außer Betracht zu bleiben.
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.1989 - 12/88

    Schäfer Shop BV gegen Minister van Economische Zaken. - Protokoll über den

    Diese Ausführungen hat der Gerichtshof in der Rechtssache 23/79 (Geflügelschlachterei Freystadt/Hauptzollamt Hamburg-Jonas, Slg. 1979, 2789) wie folgt bestätigt: "Diese Regelung [soll] die Bundesrepublik Deutschland von der Verpflichtung entbinden, auf den innerdeutschen Handel das Gemeinschaftsrecht anzuwenden.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht