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   EuGH, 31.03.1977 - 87/76   

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https://dejure.org/1977,567
EuGH, 31.03.1977 - 87/76 (https://dejure.org/1977,567)
EuGH, Entscheidung vom 31.03.1977 - 87/76 (https://dejure.org/1977,567)
EuGH, Entscheidung vom 31. März 1977 - 87/76 (https://dejure.org/1977,567)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Bozzone

    1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - RECHTSVORSCHRIFTEN EINES MITGLIEDSTAATS IM SINNE VON ARTIKEL 1 BUCHSTABE J DER VERORDNUNG NR . 1408/71 - BEGRIFF

  • EU-Kommission

    Bozzone

  • Wolters Kluwer

    1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - RECHTSVORSCHRIFTEN EINES MITGLIEDSTAATS IM SINNE VON ARTIKEL 1 BUCHSTABE J DER VERORDNUNG NR. 1408/71 - BEGRIFF; 2. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - NACH DEN RECHTSVORSCHRIFTEN EINES MITGLIEDSTAATS ERWORBENE ...

  • Judicialis

    EWGV 1408/71 Art. 10 Abs. 1 UAbs. 1; ; EWGV 1408/71 Art. 1 Buchst. j

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - RECHTSVORSCHRIFTEN EINES MITGLIEDSTAATS IM SINNE VON ARTIKEL 1 BUCHSTABE J DER VERORDNUNG NR. 1408/71 - BEGRIFF

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Der Begriff der Rechtsvorschriften iS von EWGV 1408/71 Art 1 Buchst j ; Aufhebung der Wohnortklausel nach EWGV 1408/71 Art. 10 Abs. 1 UAbs 1

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 2015
 
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Wird zitiert von ... (18)

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1993 - C-23/92

    Maria Grana-Novoa gegen Landesversicherungsanstalt Hessen. - Soziale Sicherheit

    Im Gegensatz zur italienischen und zur portugiesischen Regierung sowie zur Kommission bin ich der Meinung, daß sich gegen den vorstehend vertretenen Standpunkt keine Argumente aus den im Anschluß an das Urteil Bozzone ergangenen Urteilen und dem neueren Urteil Rönfeldt herleiten lassen.

    So hat der Gerichtshof seit dem Urteil Bozzone wiederholt festgestellt:.

    So ging es im Urteil Bozzone um die Frage, ob eine belgische Kolonialverordnung, die nachträglich durch ein nationales Gesetz bestätigt worden war(15), als Rechtsvorschrift im Sinne der Verordnung anzusehen sei.

    (14) ° Urteil vom 31. März 1977 in der Rechtssache 87/76 (Bozzone, Slg. 1977, 687, Randnr. 10); Urteil vom 11. Juli 1980 in der Rechtssache 150/79 (Kommission/Belgien, Slg. 1980, 2621, Randnr. 4); Urteil vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 300/84 (Van Roosmalen, Slg. 1986, 3709, Randnr. 28); Urteil vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssache 82/86 und 103/86 (Laborero und Sabato, Slg. 1987, 3401, Randnr. 23).

  • EuGH, 26.02.2015 - C-623/13

    Auf die Einkünfte aus dem Vermögen in Frankreich wohnhafter Personen, die in

    Außerdem ist der Begriff "Rechtsvorschriften" im Sinne von Art. 1 Buchst. j der Verordnung Nr. 1408/71 durch seinen weiten Inhalt gekennzeichnet, der alle Arten von Rechts- und Verwaltungsvorschriften umfasst, die von den Mitgliedstaaten erlassen werden; er ist so zu verstehen, dass er sich auf sämtliche einschlägigen nationalen Vorschriften bezieht (Urteil Bozzone, 87/76, EU:C:1977:60, Rn. 10).
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1986 - 300/84

    A. J. M. van Roosmalen gegen Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de

    Und weiter: "Es handelt sich... nicht darum, die Vorteile dieser Bestimmungen auf Versicherungszeiten auszudehnen, die nach einem Versicherungssystem eines [Drittlandes] zurückgelegt worden sind, sondern allein darum, dem Umstand entscheidendes Gewicht zu verleihen, daß die Versicherungszeiten im Rahmen eines von einem Mitgliedstaat geschaffenen Versicherungssystems zurückgelegt worden sind" (Rechtssache 87/76, Bozzone, Slg. 1977, 687, 706).

    In diesem Sinne haben Sie, indem Sie Ihr diesen Schlußanträgen folgendes Urteil Bozzone bestätigt haben, in Ihrem Urteil in der Rechtssache 150/79 (Belgien, Slg. 1980, 2621) hinsichtlich eines belgischen Gesetzes "zur Begründung der Aufsicht des belgischen Staates über die Träger der Sozialversicherung für die Arbeitnehmer im Belgisch- Kongo und in Ruanda-Urundi..." (Randnr. 2 der Entscheidungsgründe).

    Sie haben dieses Verhältnis zwar in Ihrem Urteil Bozzone erwähnt; die besondere Art der Beziehungen zwischen den beiden betroffenen Staaten hat jedoch weder in dieser Entscheidung noch in Ihrem Urteil in dem Vertragsverletzungsverfahren 150/79 die Einstufung des belgischen Gesetzes als "Rechtsvorschriften" im Sinne der Verordnung Nr. 1408/71 entscheidend beeinflußt.

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