Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 26.06.1980

Rechtsprechung
   EuGH, 11.07.1980 - 150/79   

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https://dejure.org/1980,1509
EuGH, 11.07.1980 - 150/79 (https://dejure.org/1980,1509)
EuGH, Entscheidung vom 11.07.1980 - 150/79 (https://dejure.org/1980,1509)
EuGH, Entscheidung vom 11. Juli 1980 - 150/79 (https://dejure.org/1980,1509)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Belgien

    1 . SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - RECHTSVORSCHRIFTEN EINES MITGLIEDSTAATS - BEGRIFF - BELGISCHES GESETZ BETREFFEND DIE SOZIALE SICHERHEIT DER ARBEITNEHMER IM EHEMALIGEN BELGISCH-KONGO UND RUANDA-URUNDI - EINSCHLUSS - ANWENDUNG AUF ARBEITNEHMER AUS ANDEREN ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Belgien

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzungsklage der Kommission wegen eines Verstoßes des Belgischen Königreichs gegen seine Verpflichtungen aus den Artikeln 5, 48 und 51 EWG-Vertrag durch ein Staatsangehörigkeitserfordernis bzw. Wohnorterfordernis für die Gewährung von Sozialleistungen nach ...

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 1408/71 Art. 2 Abs. 1; ; Verordnung Nr. 1408/71 Art. 3 Abs. 1; ; EWG-Vertrag Art. 5; ; EWG-Vertrag Art. 48; ; EWG-Vertrag Art. 51; ; Belgisches Gesetz vom 16. Juni 1960

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. SOZIALE SICHERHEIT DER WANDERARBEITNEHMER - RECHTSVORSCHRIFTEN EINES MITGLIEDSTAATS - BEGRIFF - BELGISCHES GESETZ BETREFFEND DIE SOZIALE SICHERHEIT DER ARBEITNEHMER IM EHEMALIGEN BELGISCH-KONGO UND RUANDA-URUNDI - EINSCHLUSS - ANWENDUNG AUF ARBEITNEHMER AUS ANDEREN ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Befugnis, Gewährung von Sozialversicherungsleistungen an Arbeitnehmer von der Staatsanghörigkeit oder vom Wohnort abhängig zu machen; Aufsicht über die Träger der Sozialversicherung; "Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates" iS der EWGV 1408/71

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Soziale Sicherheit - Früher im ehemaligen Belgisch-Kongo oder in Ruanda-Urundi beschäftigte Arbeitnehmer.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 31.03.1977 - 87/76

    Bozzone

    Auszug aus EuGH, 11.07.1980 - 150/79
    7. August 1952 über die Kranken- und Invalidenversicherung, sowie das belgische Gesetz vom 16. Juni 1960 waren bereits Gegenstand eines Verfahrens vor dem Gerichtshof, und zwar in der Rechtssache 87/76 (Bozzone/Office de Sécurité Sociale d'outre-mer, Urteil vom 31. März 1977, Slg. 1977, 687), in der der Gerichtshof für Recht erkannt hat: "1.

    4 Hierzu hat der Gerichtshof bereits im Urteil vom 31. März 1977 (Rechtssache 87/76, Bozzone/Office de Sécurité Sociale d'outre-mer, Slg. 1977, 687) auf eine Vorlagefrage des Tribunal du travail Brüssel, die eine in einem der Kolonialdekrete enthaltene Wohnortklausel betraf, für Recht erkannt, daß Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 dahin auszulegen ist, daß er für Arbeitnehmer gilt, die dem Versicherungssystem unterworfen waren oder sind, das mit dem Décret vom 7. August 1952 geschaffen wurde und dessen Kontinuität das belgische Gesetz vom 16. Juni 1960 sichert.

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.04.1986 - 300/84

    A. J. M. van Roosmalen gegen Bestuur van de Bedrijfsvereniging voor de

    In diesem Sinne haben Sie, indem Sie Ihr diesen Schlußanträgen folgendes Urteil Bozzone bestätigt haben, in Ihrem Urteil in der Rechtssache 150/79 (Belgien, Slg. 1980, 2621) hinsichtlich eines belgischen Gesetzes "zur Begründung der Aufsicht des belgischen Staates über die Träger der Sozialversicherung für die Arbeitnehmer im Belgisch- Kongo und in Ruanda-Urundi..." (Randnr. 2 der Entscheidungsgründe).

    Sie haben daraus hergeleitet: "Unter diesen Umständen kann die Tatsache, daß alle diese Leistungen auf Versicherungszeiten zurückzuführen sind, die vor dem 1. Juli 1960 außerhalb des Gebietes der Gemeinschaft zurückgelegt wurden, für sich allein die Nichtanwendung der Gemeinschaftsregelung auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit nicht zur Folge haben" (150/79, Randnr. 7 der Entscheidungsgründe).

    Sie haben dieses Verhältnis zwar in Ihrem Urteil Bozzone erwähnt; die besondere Art der Beziehungen zwischen den beiden betroffenen Staaten hat jedoch weder in dieser Entscheidung noch in Ihrem Urteil in dem Vertragsverletzungsverfahren 150/79 die Einstufung des belgischen Gesetzes als "Rechtsvorschriften" im Sinne der Verordnung Nr. 1408/71 entscheidend beeinflußt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.1993 - C-23/92

    Maria Grana-Novoa gegen Landesversicherungsanstalt Hessen. - Soziale Sicherheit

    (14) ° Urteil vom 31. März 1977 in der Rechtssache 87/76 (Bozzone, Slg. 1977, 687, Randnr. 10); Urteil vom 11. Juli 1980 in der Rechtssache 150/79 (Kommission/Belgien, Slg. 1980, 2621, Randnr. 4); Urteil vom 23. Oktober 1986 in der Rechtssache 300/84 (Van Roosmalen, Slg. 1986, 3709, Randnr. 28); Urteil vom 9. Juli 1987 in den verbundenen Rechtssache 82/86 und 103/86 (Laborero und Sabato, Slg. 1987, 3401, Randnr. 23).

    (15) ° Wegen eben dieses Gesetzes erhob die Kommission später gegen Belgien eine Vertragsverletzungsklage, der der Gerichtshof stattgab; vgl. Urteil Kommission/Belgien, a. a. O.

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.12.2000 - C-215/99

    Jauch

    24: - Vgl. Urteil vom 11. Juli 1980 in der Rechtssache 150/79 (Kommission/Belgien, Slg. 1980, 2621).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2015 - C-12/14

    Kommission / Malta

    25 - Vgl. Urteile Kommission/Belgien (150/79, EU:C:1980:201, Rn. 4 und die dort angeführte Rechtsprechung) und de Ruyter (C-623/13, EU:C:2015:123, Rn. 32).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.1987 - 82/86

    Giancarlo Laborero und Francesca Sabato gegen Office de sécurité sociale

    Rechtssache 86/76 (Bozzone/OSSOM, Sig. 1977, 687) und vom 11. Juli 1980 in der Rechtssache 150/79 (Kommission/Belgien, Slg. 1980, 2621) der Gesamtheit dieser Bestimmungen den Charakter von "Rechtsvorschriften" im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 zuerkannt und daraus abgeleitet, daß diese Verordnung für Arbeitnehmer gilt, die diesem Versicherungsystem angehört haben.
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Königreich Belgien.

    Soziale Sicherheit - Früher im ehemaligen Belgisch-Kongo oder in Ruanda-Urundi beschäftigte Arbeitnehmer

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

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