Rechtsprechung
EuGH - C-238/04 |
Verfahren ohne Entscheidung erledigt
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Französische Republik, eingereicht am 7. Juni 2004
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Kommission / Frankreich
Verfahrensgang
- EuGH, 02.12.2004 - C-238/04
- EuGH - C-238/04 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (6)
- VG Regensburg, 30.05.2018 - RO 5 S 18.681
Untersagung der Fernsehwerbung für im Internet veranstaltete Glücksspiele
Der Europäische Gerichtshof hat wiederholt entschieden, dass Beschränkungen der Spieltätigkeit durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie den Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen gerechtfertigt sein können (vgl. EuGH vom 6.11.2003, C-243/01 "G..."; EuGH vom 6.3.2007, C-238/04 "P..."). - VG Regensburg, 21.10.2010 - RO 5 K 10.31
Lotterierechtliche Nebenbestimmungen; Werbebeschränkungen; Regionalitätsprinzip; …
Der Europäische Gerichtshof hielt auch in seinen Urteilen vom 8.9.2010 Az. C-316/08, Rz. 79, an seiner Glücksspielrechtsprechung fest, dass Beschränkungen der Spieltätigkeiten durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie den Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen gerechtfertigt sein können (vgl. EuGH vom 6.11.2003, C-243/01 "Gambelli"; EuGH vom 6.3.2007, C-238/04 "Placanica"). - VG Regensburg, 18.05.2010 - RO 5 S 10.505 Jedoch hat der Europäische Gerichtshof wiederholt entschieden, dass Beschränkungen der Spieltätigkeit durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie den Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen gerechtfertigt sein können (vgl. EuGH vom 6.11.2003, C-243/01 "Gambelli"; EuGH vom 6.3.2007, C-238/04 "Placanica").
- VG Regensburg, 31.07.2008 - RO 5 S 08.1158 Der Europäische Gerichtshof hat wiederholt entschieden, dass Beschränkungen der Spieltätigkeiten durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie den Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen gerechtfertigt sein können (vgl. EuGH vom 6.11.2003, C-243/01 "Gambelli"; EuGH vom 6.3.2007, C-238/04 "Placanica").
- VG Regensburg, 03.08.2009 - RO 5 K 08.2050
Werbebeschränkungen; gesetzeswiederholende Auflagen
Der Europäische Gerichtshof hat wiederholt entschieden, dass Beschränkungen der Spieltätigkeiten durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie den Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen gerechtfertigt sein können (vgl. EuGH vom 6.11.2003, C-243/01 "Gambelli"; EuGH vom 6.3.2007, C-238/04 "Placanica"). - VG Regensburg, 10.07.2008 - RO 5 E 08.1011
Erlaubnispflichtigkeit der Vermittlung von Lotterien im Internet im Jahre 2008
Der Europäische Gerichtshof hat wiederholt entschieden, dass Beschränkungen der Spieltätigkeiten durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses wie den Verbraucherschutz, die Betrugsvorbeugung und die Vermeidung von Anreizen für die Bürger zu überhöhten Ausgaben für das Spielen gerechtfertigt sein können (vgl. EuGH vom 6.11.2003, C-243/01 "Gambelli"; EuGH vom 6.3.2007, C-238/04 "Placanica").