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   EuGH, 05.09.2023 - C-137/21   

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https://dejure.org/2023,22210
EuGH, 05.09.2023 - C-137/21 (https://dejure.org/2023,22210)
EuGH, Entscheidung vom 05.09.2023 - C-137/21 (https://dejure.org/2023,22210)
EuGH, Entscheidung vom 05. September 2023 - C-137/21 (https://dejure.org/2023,22210)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Parlament/ Kommission (Exemption de visa pour les ressortissants des États-Unis)

    Untätigkeitsklage - Verordnung (EU) 2018/1806 - Art. 7 Abs. 1 Buchst. f - Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten im Besitz eines Visums sein müssen - Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser ...

  • Wolters Kluwer

    Untätigkeitsklage; Verordnung (EU) 2018/1806; Art. 7 Abs. 1 Buchst. f; Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten im Besitz eines Visums sein müssen; Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Untätigkeitsklage - Verordnung (EU) 2018/1806 - Art. 7 Abs. 1 Buchst. f - Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige beim Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten im Besitz eines Visums sein müssen - Liste der Drittländer, deren Staatsangehörige von dieser ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Die Kommission war nicht verpflichtet, die Befreiung von der Visumpflicht für Staatsangehörige der Vereinigten Staaten wegen mangelnder Gegenseitigkeit im Bereich der Visa auszusetzen

Sonstiges (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 12.05.2022 - C-430/20

    Klein/ Kommission - Rechtsmittel - Art. 265 AEUV - Untätigkeitsklage - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 05.09.2023 - C-137/21
    Die vorherige Befassung des in Frage stehenden Organs, der in Frage stehenden Einrichtung oder sonstigen Stelle durch den Kläger ist nicht nur deshalb eine Formvorschrift von wesentlicher Bedeutung, weil sie die Fristen in Gang setzt, nach deren Ablauf Klage erhoben werden kann, sondern auch deshalb, weil sie durch das Infragestellen der Untätigkeit dieses Organ, diese Einrichtung oder sonstige Stelle dazu nötigt, innerhalb einer bestimmten Frist zu der Rechtmäßigkeit ihres bzw. seines Nichteingreifens Stellung zu nehmen (Urteil vom 12. Mai 2022, Klein/Kommission, C-430/20 P, EU:C:2022:377, Rn. 47).
  • EuGH, 27.09.1988 - 302/87

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 05.09.2023 - C-137/21
    Somit kann der Gerichtshof, nachdem ein Organ gemäß Art. 265 Abs. 2 AEUV zum Tätigwerden aufgefordert wurde, gegenüber einer Weigerung, tätig zu werden, so ausdrücklich sie auch sein mag, angerufen werden, da sie die Untätigkeit nicht beendet (Urteil vom 27. September 1988, Parlament/Rat, 302/87, EU:C:1988:461, Rn. 17).
  • EuGH, 01.04.1993 - C-25/91

    Pesqueras Echebastar / Kommission

    Auszug aus EuGH, 05.09.2023 - C-137/21
    Insoweit hat der Gerichtshof zwar entschieden, dass der Umstand, dass die Antwort eines Organs auf eine Aufforderung zum Tätigwerden die Person, die die Aufforderung an das Organ gerichtet hat, nicht zufriedenstellt, nicht bedeutet, dass diese Antwort keine die Untätigkeit beendende Stellungnahme im Sinne von Art. 265 Abs. 2 AEUV darstellt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 1. April 1993, Pesqueras Echebastar/Kommission, C-25/91, EU:C:1993:131, Rn. 11 und 12).
  • EuG, 26.10.2023 - T-244/23

    Tomac/ Rat - Untätigkeitsklage - Institutionelles Recht - Vollständige Anwendung

    Außerdem ergibt sich aus Sinn und Wesen des genannten Artikels und insbesondere aus der darin vorgesehenen Abstimmung sowie der darin festgelegten Voraussetzung der Einstimmigkeit, dass die Vertreter der Regierungen der betroffenen Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sind, unter allen Umständen einen Beschluss im Sinne dieser Bestimmung zu erlassen, sondern vielmehr insoweit über ein Ermessen verfügen, das ein Recht Einzelner, von ihnen und damit vom Rat im Zeitpunkt der Beratungen über einen Beschlussentwurf eine Stellungnahme in einem bestimmten Sinn zu verlangen, ausschließt (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteile vom 14. Februar 1989, Star Fruit/Kommission, 247/87, EU:C:1989:58, Rn. 11, und vom 5. September 2023, Parlament/Kommission [Befreiung von der Visumpflicht für Staatsangehörige der Vereinigten Staaten], C-137/21, EU:C:2023:625, Rn. 57 bis 62).
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