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   FG Baden-Württemberg, 10.01.2011 - 6 K 3004/07   

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FG Baden-Württemberg, 10.01.2011 - 6 K 3004/07 (https://dejure.org/2011,13820)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10.01.2011 - 6 K 3004/07 (https://dejure.org/2011,13820)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 10. Januar 2011 - 6 K 3004/07 (https://dejure.org/2011,13820)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Verlustvortrag im Zusammenhang mit einem Umwandlungsvorgang der Abspaltung - Gültigkeit des § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG i.d.F. vom 29.10.1997

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ein Übergang eines verbleibenden Verlustabzugs bei der abspaltenden Körperschaft auf die abgespaltene Körperschaft setzt die Fortführung des Betriebs oder des Betriebsteils voraus; Anwendbarkeit der sog. Fußstapfentheorie zur Berücksichtigung eines Verlustvortrages im ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung eines Verlustvortrages im Zusammenhang mit einem Umwandlungsvorgang der Abspaltung - Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BFH, 27.05.2009 - I R 94/08

    Verlustverrechnung bei Verschmelzung von Kapitalgesellschaften

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.01.2011 - 6 K 3004/07
    Schließlich könne, was sich aus dem Urteil des BFH vom 27. Mai 2009 I R 94/08, BFH/NV 2009, 1570 ergeben würde, die Fortführung des Betriebs bzw. Betriebsteils i.S. des § 12 Abs. 3 Satz 2 2. Halbsatz UmwStG auch durch einen Einzelrechtsnachfolger erfolgen.

    Für den Fall der Abspaltung bedeutet dies, dass ein Übergang eines verbleibenden Verlustabzugs bei der abspaltenden Körperschaft auf die abgespaltene Körperschaft nur dann in Frage kommt, wenn zum einen ein Betrieb oder Betriebsteil, der den Verlust in dem oben dargestellten Sinne verursacht hat, abgespalten wird, und zum anderen dieser Betriebsteil entweder von der übernehmenden Körperschaft oder auch einem Dritten (vgl. BFH-Urteil vom 27. Mai 2009 I R 94/08, BFH/NV 2009, 1570) in einem nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse vergleichbaren Umfang fortgeführt wird.

    Ihr weiterer Einwand, dass die hier vertretene Rechtsauffassung bei sog. Kettenumwandlungen zu einer Verlängerung der Fünf-Jahres-Frist ins Unendliche führe, ist ebenfalls nicht zutreffend: Nachdem durch den BFH in seinem Urteil vom 27. Mai 2009 I R 94/08, BFH/NV 2009, 1570, klargestellt ist, dass die Fortführung nicht unbedingt durch das übernehmende Unternehmen, sondern auch durch einen Dritten erfolgen kann, kommt es für die Nutzung des übergehenden verbleibenden Verlustabzugs jeweils zum einen auf den konkreten Umwandlungsvorgang und zum anderen auf die einmalige Fortführung von fünf Jahren an.

  • BFH, 17.03.2010 - I R 26/09

    Verlustabzug nach § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG 1995 a. F. bei rückwirkender

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.01.2011 - 6 K 3004/07
    Die Beteiligten haben übereinstimmend zu Protokoll erklärt, dass unter Berücksichtigung der Ausführungen des Bundesfinanzhofes -- BFH -- in seinem Urteil vom 17. März 2010 I R 26/09, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des BFH -- BFH/NV -- 2010, 1667, die übertragende Körperschaft KF ihren Geschäftsbetrieb im Zeitpunkt der Eintragung des Vermögensübergangs im Handelsregister noch nicht eingestellt hatte.

    Zur Nutzung des übergegangenen Verlustes - sowohl in der Form des festgestellten verbleibenden Verlustabzugs als auch in der Form des nicht ausgeglichenen laufenden Verlustes - war es nach der für den Veranlagungszeitraum 1995 geltenden Fassung des § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG lediglich erforderlich, dass die übertragende Körperschaft ihren Geschäftsbetrieb im Zeitpunkt der Eintragung des Vermögensübergangs im Handelsregister noch nicht eingestellt hatte (BFH-Urteil vom 17. März 2010 I R 26/09, BFH/NV 2010, 1667), was nach den übereinstimmenden Erklärungen der Beteiligten im Streitfall der Fall war.

  • BFH, 25.11.2009 - I R 72/08

    Erfolgsneutrale Einbringung von Anteilen an einer GmbH & Co. KG; keine

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.01.2011 - 6 K 3004/07
    Während er als Tatbestandsmerkmal des § 16 EStG nach ständiger Rechtsprechung im Sinne einer kombinierten funktional-quantitativen Betrachtungsweise verstanden wird, sind im Rahmen insbesondere des UmwStG nur diejenigen Wirtschaftsgüter, die funktional gesehen für den Teilbetrieb erforderlich sind, als wesentliche Betriebsgrundlagen anzusehen (BFH-Urteil vom 25. November 2009 I R 72/08, BStBl II 2010, 471; BMF-Schreiben vom 16. August 2000, BStBl I 2000, 1253).
  • BFH, 18.10.1999 - GrS 2/98

    Entgeltliche Aufnahme eines Gesellschafters

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.01.2011 - 6 K 3004/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (ausführliche Nachweise in BFH-Urteil vom 7. April 2010 I R 96/08, BFH/NV 2010, 1749) ist unter einem Teilbetrieb ein organisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil des Gesamtbetriebs zu verstehen, der für sich allein funktions- bzw. lebensfähig ist (BFH-Urteil vom 4. Juli 2007 X R 49/06, BStBl II 2007, 772; BFH-Beschluss vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BStBl II 2000, 123).
  • BFH, 07.04.2010 - I R 96/08

    Steuerneutrale Abspaltung eines Teilbetriebs nur bei Übertragung, nicht bei

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.01.2011 - 6 K 3004/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (ausführliche Nachweise in BFH-Urteil vom 7. April 2010 I R 96/08, BFH/NV 2010, 1749) ist unter einem Teilbetrieb ein organisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil des Gesamtbetriebs zu verstehen, der für sich allein funktions- bzw. lebensfähig ist (BFH-Urteil vom 4. Juli 2007 X R 49/06, BStBl II 2007, 772; BFH-Beschluss vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BStBl II 2000, 123).
  • BFH, 24.08.1989 - IV R 135/86

    Zu den Anforderungen an die sachliche Verflechtung im Rahmen einer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.01.2011 - 6 K 3004/07
    Als funktional wesentlich sind dabei alle Wirtschaftsgüter anzusehen, die für den Betriebsablauf ein erhebliches Gewicht haben, mithin für die Fortführung des Betriebes notwendig sind oder dem Betrieb das Gepräge geben (BFH-Urteile vom 24. August 1989 IV R 135/86, BStBl II 1989, 1014; vom 19. Januar 1983 I R 57/79, BStBl II 1983, 312).
  • BFH, 04.07.2007 - X R 49/06

    Anteile an einer Betriebskapitalgesellschaft als wesentliche Betriebsgrundlagen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.01.2011 - 6 K 3004/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BFH (ausführliche Nachweise in BFH-Urteil vom 7. April 2010 I R 96/08, BFH/NV 2010, 1749) ist unter einem Teilbetrieb ein organisch geschlossener, mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestatteter Teil des Gesamtbetriebs zu verstehen, der für sich allein funktions- bzw. lebensfähig ist (BFH-Urteil vom 4. Juli 2007 X R 49/06, BStBl II 2007, 772; BFH-Beschluss vom 18. Oktober 1999 GrS 2/98, BStBl II 2000, 123).
  • BFH, 02.10.1997 - IV R 84/96

    Aufgabe eines Mitunternehmeranteils

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.01.2011 - 6 K 3004/07
    Der Begriff der wesentlichen Betriebsgrundlagen ist normspezifisch entsprechend dem jeweiligen Gesetzeszweck auszulegen (BFH-Urteil vom 2. Oktober 1997 IV R 84/96, BStBl II 1998, 104).
  • BFH, 20.01.2005 - IV R 14/03

    Grundstücksverwaltung als Teilbetrieb; Tarifbegünstigung des Gewinns aus der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.01.2011 - 6 K 3004/07
    Ein Teilbetrieb wird nur übertragen, wenn die Tätigkeit, die durch den Teilbetrieb ausgeübt wurde und die dem Teilbetrieb zuzuordnen ist, endgültig eingestellt wird und sämtliche zum Teilbetrieb gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen auf den Erwerber übergehen (BFH-Urteil vom 20. Januar 2005 IV R 14/03, BStBl II 2005, 395).
  • BFH, 28.10.2009 - I R 4/09

    Übergang von Verlustabzügen bei "Abwärtsverschmelzung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 10.01.2011 - 6 K 3004/07
    Vielmehr geht, wenn die Tatbestandsmerkmale des § 12 Abs. 3 Satz 2 UmwStG in der Fassung des Gesetzes zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform nicht erfüllt sind, ein bei der übertragenden Gesellschaft entstandener Verlustabzug unabhängig vom wirtschaftlichen Hintergrund des konkreten Umwandlungsvorgangs nicht auf die Übernehmerin über (BFH-Urteile vom 5. Mai 2010 I R 60/09, BFH/NV 2011, 71; vom 28. Oktober 2009 I R 4/09, BFH/NV 2010, 1041).
  • BFH, 29.04.2008 - I R 91/05

    Verlust der wirtschaftlichen Identität nach § 8 Abs. 4 Satz 2 KStG 1996 n.F. -

  • BFH, 19.01.1983 - I R 57/79

    Wesentliche Betriebsgrundlage bei Teilbetriebsveräußerung oder -aufgabe

  • BFH, 09.12.2009 - X R 4/07

    Veräußerung eines Internet-Dienstes - Annahme eines Teilbetriebs - Voraussetzung

  • BFH, 27.10.1994 - I R 107/93

    Begriffe des "Betriebs" und der "Betriebsstätte" i.S. von § § 9 Abs. 1 DB-StÄndG

  • BFH, 15.03.2007 - III R 53/06

    Teilbetrieb; Eisdiele

  • BFH, 01.07.2009 - I R 101/08

    Ausschluss des Verlustabzugs gem. § 8 Abs. 4 KStG a.F. - Kein Verlust der

  • BFH, 05.05.2010 - I R 60/09

    Übergang eines verbleibenden Verlustabzugs nach Verschmelzung

  • BFH, 15.10.2008 - X B 170/07

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde bei behaupteter Divergenz und Rüge der

  • BVerfG, 15.01.2008 - 2 BvL 12/01

    Vermittlungsausschuss

  • BFH, 28.07.2010 - I R 89/09

    Rückwirkende Begründung einer körperschaftsteuerlichen Organschaft nach

  • BFH, 18.07.2001 - I R 38/99

    Verfassungswidrigkeit der Streichung des § 12 Abs. 2 Satz 4 UmwStG 1995

  • BFH, 27.08.2008 - I R 78/01

    Mantelkaufregelungen teilweise verfassungswidrig

  • BFH, 31.05.2005 - I R 68/03

    Anrechnung ausländischer Steuern gemäß § 26 Abs.6 Satz 1 KStG 1991 i.V.m. § 34c

  • BFH, 14.03.2012 - I R 13/11

    Übergang eines Verlustvortrags bei Abspaltung - Vorhandensein des

    Das Finanzgericht (FG) Baden-Württemberg wies die dagegen gerichtete Klage mit Urteil vom 10. Januar 2011  6 K 3004/07 als unbegründet ab.
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