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   FG Baden-Württemberg, 15.05.2008 - 9 K 257/06   

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https://dejure.org/2008,10971
FG Baden-Württemberg, 15.05.2008 - 9 K 257/06 (https://dejure.org/2008,10971)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15.05.2008 - 9 K 257/06 (https://dejure.org/2008,10971)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 15. Mai 2008 - 9 K 257/06 (https://dejure.org/2008,10971)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Erbfallkostenpauschbetrag gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG insgesamt nur einmal zu berücksichtigen

  • Judicialis

    ErbStG § 10 Abs. 1 S. 1; ; ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 2; ; AO § 165 Abs. 1 S. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ErbStG § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 2
    Erbfallkostenpauschbetrag ist nicht aufzuteilen auf Miterben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erbfallkostenpauschbetrag ist nicht aufzuteilen auf Miterben

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Anteilige Gewährung des Erbfallkostenpauschbetrags bei mehreren Miterben

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Erbfallkostenpauschbetrag ist nur einmal zu berücksichtigen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2009, 258
  • EFG 2008, 1906
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.01.2005 - II B 6/04

    Pauschbetrag gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 2 ErbStG - Abzug von Bestattungskosten

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.05.2008 - 9 K 257/06
    Im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde II B 6/04 wegen des Urteils des Finanzgerichts Nürnberg vom 11. Dezember 2003 IV 300/2002 (Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DStRE- 2004, 281) wurde sie ihm zwar vorgelegt.

    Er brauchte sie jedoch nicht zu entscheiden, weil dem dortigen Beschwerdeführer keine Kosten im Sinne des § 10 Abs. 5 Nr. 3 Satz 1 ErbStG entstanden waren (s. BFH-Beschluss vom 21. Januar 2005 II B 6/04, Sammlung Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV- 2005, 1092).

  • BFH, 16.05.2007 - II R 61/99

    Erbschaft-/Schenkungsteuer: Steuerwert nur bei Volleigentum

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.05.2008 - 9 K 257/06
    Im Hinblick auf das beim Bundesfinanzhof (BFH) anhängige Revisionsverfahren II R 61/99, in dem der BFH auch die Frage der Verfassungsmäßigkeit des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes aufgeworfen hatte, wurde die Steuerfestsetzung gemäß § 165 Abs. 1 Satz 2 AO in vollem Umfang für vorläufig erklärt.
  • Drs-Bund, 04.05.1972 - BT-Drs VI/3418
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.05.2008 - 9 K 257/06
    Auf S. 66 der Bundestagsdrucksache VI/3418 ist ausgeführt: "Abs. 5 regelt wie der jetzige § 24 Abs. 4 ErbStG, jedoch genauer, den Abzug der als Nachlassverbindlichkeiten abzugsfähigen Schulden und Lasten.
  • FG Nürnberg, 11.12.2003 - IV 300/02

    Aufteilung des Pauschbetrags für Nachlassverbindlichkeiten nach § 10 Abs. 5 Nr. 3

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.05.2008 - 9 K 257/06
    c) Mit Urteil vom 11. Dezember 2003 IV 300/2002 (DStRE 2004, 281) hat das Finanzgericht Nürnberg entschieden, dass bei mehreren Miterwerbern der Pauschbetrag je Erbfall insgesamt nur einmal berücksichtigt werden könne.
  • FG Köln, 05.01.2000 - 9 K 8042/98

    Pauschbetrag nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 2 ErbStG ohne tatsächliche eigene

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 15.05.2008 - 9 K 257/06
    Das Finanzgericht Köln schloss sich in seinem Urteil vom 5. Januar 2000 9 K 8042/98 (juris) dem Finanzgericht Nürnberg an.
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