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   FG Baden-Württemberg, 21.12.2016 - 14 K 2029/13   

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https://dejure.org/2016,57926
FG Baden-Württemberg, 21.12.2016 - 14 K 2029/13 (https://dejure.org/2016,57926)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21.12.2016 - 14 K 2029/13 (https://dejure.org/2016,57926)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - 14 K 2029/13 (https://dejure.org/2016,57926)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Umsatzsteuerliche Einordnung der Verpachtung eines Freibades und einer Schulmensa durch eine Gemeinde als Betriebe gewerblicher Art

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 1 UStG 2005, § 2 Abs 3 UStG 2005, § 15 Abs 1 S 1 Nr 1 UStG 2005, § 4 Abs 4 KStG 2002, § 4 Abs 5 KStG 2002
    Verpachtung eines Freibades und einer Schulmensa durch eine Gemeinde als Betriebe gewerblicher Art - Vorsteuerabzugsrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerliche Einordnung der Verpachtung eines Freibades und einer Schulmensa durch eine Gemeinde als Betriebe gewerblicher Art

  • rechtsportal.de

    UStG § 2 Abs. 1 S. 3; UStG § 15 Abs. 4
    Umsatzsteuerliche Einordnung der Verpachtung eines Freibades und einer Schulmensa durch eine Gemeinde als Betriebe gewerblicher Art

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verpachtung eines dauerdefizitären Freibades und einer Schulmensa durch eine Gemeinde als Betriebe gewerblicher Art

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Vorsteuerabzug bei Verpachtung von Mensa und Freibad durch eine Gemeinde

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Verpachtet eine Gemeinde eine Schulmensa und ein Freibad, ist sie insoweit Unternehmerin und kann Vorsteuern abziehen

  • tertius-online.de (Leitsatz/Kurzinformation/Zusammenfassung)
  • fg-baden-wuerttemberg.de PDF (Pressemitteilung)

    Verpachtet eine Gemeinde eine Schulmensa und ein Freibad, ist sie insoweit Unternehmerin und kann Vorsteuern abziehen.

  • datev.de (Kurzinformation)

    Verpachtung einer Schulmensa und eines Freibads - Gemeinde kann als Unternehmerin Vorsteuern abziehen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 19.11.2009 - V R 29/08

    Leistungsaustausch bei Betriebskostenzuschuss für den Betrieb von Schwimmbädern

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.12.2016 - 14 K 2029/13
    c Nr. 1 MwStSystRL der Mehrwertsteuer, wenn zwischen der Leistung und einem erhaltenen Gegenwert ein unmittelbarer Zusammenhang besteht, der sich aus einem zwischen dem Leistenden und dem Leistungsempfänger bestehenden Rechtsverhältnis ergibt, in dessen Rahmen gegenseitige Leistungen ausgetauscht werden, wobei die Vergütung den Gegenwert für die Leistung bildet (Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 19. November 2009 - V R 29/08 -, Sammlung amtlich nicht veröffentlichter Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFH/NV - 2010, 701 m. w. N.).

    Anders ist es, wenn Zahlungen zur Ausführung bestimmter Leistungen im Interesse des Zuwendenden geleistet werden (BFH-Urteil vom 19. November 2009 - V R 29/08 -, Rz. 11).

    Der Qualifikation der Betriebskostenzuschüsse als Entgelt für eine steuerbare Leistung steht nicht entgegen, dass an der Aufrechterhaltung des Badebetriebes ein öffentliches Interesse besteht und die Klägerin durch ihre Zahlungen bewirkt, dass die Pächterin ihren Gesellschaftszweck verwirklichen kann (vgl. BFH-Urteil vom 19. November 2009 - V R 29/08 -, BFH/NV 2010, 701 Rz.13).

  • EuGH, 12.05.2016 - C-520/14

    Gemeente Borsele - Vorlage zur Vorabentscheidung - Mehrwertsteuer - Richtlinie

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.12.2016 - 14 K 2029/13
    Weder die Verpachtung der Schulmensa noch des Schwimmbades seien daher Betriebe gewerblicher Art. In seiner Rechtsauffassung sehe sich der Beklagte durch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 12. Mai 2016, C-520/14, Celex-Nr. 62014CJ0520, ECLI:EU:C:2016:334, bestätigt.

    Der Senat kann nicht erkennen, inwieweit die Grundsätze des EuGH-Urteils vom 12. Mai 2016 (C-520/14, Celex-Nr. 62014CJ0520, ECLI:EU:C:2016:334) die Entscheidung des vorliegenden Falles beeinflussen sollten.

  • BFH, 19.03.2014 - XI B 126/13

    Juristische Person des öffentlichen Rechts als Unternehmer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.12.2016 - 14 K 2029/13
    Handelt eine juristische Person des öffentlichen Rechts auf privatrechtlicher Grundlage durch Vertrag, kommt es für die Unternehmereigenschaft auf weitere Voraussetzungen nicht an (BFH-Beschluss vom 19. März 2014 - XI B 126/13 -, juris, Rz. 17 m. w. N.).

    Auch in dem dem BFH-Beschluss vom 19. März 2014 - XI B 126/13 - (juris) zugrunde liegenden Falle hatte das Finanzamt Pachtentgelt und Betriebskostenzuschuss miteinander verknüpft und damit argumentiert, dass der sich ergebende Saldo zu einer Belastung der Klägerin führe (Rz. 14 des BFH-Beschluss vom 19. März 2014).

  • BFH, 08.11.2007 - V R 20/05

    Umsatzsteuerpflicht kommunaler Zuschüsse für Investitionen im Abwasserbereich -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.12.2016 - 14 K 2029/13
    Erbringt ein Unternehmer aufgrund eines gegenseitigen Vertrages Leistungen zur Erfüllung der von ihm übernommenen Aufgaben einer juristischen Person des öffentlichen Rechts gegen Entgelt, ist grundsätzlich von einem Leistungsaustausch auszugehen (vgl. BFH-Urteile vom 8. November 2007 - V R 20/05 -, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 219, 403, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2009, 483, Leitsatz 1, und vom 5. Dezember 2007 - V R 63/05 -, BFH/NV 2008, 996, Leitsatz 2).
  • BFH, 05.12.2007 - V R 63/05

    Übernahme der öffentlichen Abfallentsorgung durch eine GmbH - Vorliegen eines

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 21.12.2016 - 14 K 2029/13
    Erbringt ein Unternehmer aufgrund eines gegenseitigen Vertrages Leistungen zur Erfüllung der von ihm übernommenen Aufgaben einer juristischen Person des öffentlichen Rechts gegen Entgelt, ist grundsätzlich von einem Leistungsaustausch auszugehen (vgl. BFH-Urteile vom 8. November 2007 - V R 20/05 -, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs - BFHE - 219, 403, Bundessteuerblatt - BStBl - II 2009, 483, Leitsatz 1, und vom 5. Dezember 2007 - V R 63/05 -, BFH/NV 2008, 996, Leitsatz 2).
  • BFH, 18.07.2017 - XI B 24/17

    Vorsteuerabzug einer Gemeinde bei Verpachtung von Schulmensa und Freibad -

    Die Beschwerde des Beklagten wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 21. Dezember 2016  14 K 2029/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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