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   FG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - 4 K 4393/08   

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FG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - 4 K 4393/08 (https://dejure.org/2011,21076)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23.02.2011 - 4 K 4393/08 (https://dejure.org/2011,21076)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - 4 K 4393/08 (https://dejure.org/2011,21076)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zurechnung von Vermietungseinkünften bei tatsächlicher Durchführung eines Nießbrauchs an einem vermieteten Objekt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für eine Verwirklichung des Tatbestands der Erzielung von Einkünften durch Kinder bei Begründung eines bürgerlich-rechtlich wirksamen Nutzungsrechts zu ihren Gunsten; Voraussetzungen für die Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 21; BGB § 567
    Zurechnung von Vermietungseinkünften bei Bestellung eines schuldrechtlichen Nießbrauchs

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zurechnung von Vermietungseinkünften bei Bestellung eines schuldrechtlichen Nießbrauchs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BFH, 19.11.2003 - IX R 54/00

    VuV: Einkünfteerzielung; Nießbrauchsbestimmung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - 4 K 4393/08
    Zur Begründung trug er vor, aufgrund des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. November 2003 IX R 54/00 (BFH/NV 2004, 1079) könne eine fehlende Mindestlaufzeit "kein Untersagen des Nießbrauchs darstellen".

    Das Urteil des BFH vom 19. November 2003 IX R 54/00 (a.a.O.) treffe auf den Streitfall nicht zu.

    Eine fehlende Mindestlaufzeit könne "kein Untersagen des Nießbrauchs darstellen" (Urteil des BFH vom 19. November 2003 IX R 54/00, a.a.O.).

    Das von den Kl angeführte Urteil des BFH vom 19. November 2003 IX R 54/00 (a.a.O.) sei im Streitfall nicht anzuwenden, da dem Urteil ein anderer Sachverhalt zugrunde liege.

    Im Übrigen sei dem Urteil des BFH vom 19. November 2003 IX R 54/00 (a.a.O.) in Anbetracht des Umstandes, dass sich dieses weder mit der im Urteil vom 29. November 1983 VIII R 215/79 (BStBl II 1984, 366) geäußerten Auffassung des VIII. Senats des BFH noch mit der im BMF-Schreiben vom 24. Juli 1998 (a.a.O.) artikulierten Auffassung der Verwaltung auseinandersetze, "über den Einzelfall hinaus keine Bedeutung beizumessen".

    Hinsichtlich des objektiven Tatbestands der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung kommt es mithin darauf an, wer über die maßgebenden wirtschaftlichen Dispositionsbefugnisse hinsichtlich des Mietobjekts verfügt und damit eine Vermietertätigkeit selbst oder durch einen gesetzlichen Vertreter bzw. Verwalter wirtschaftlich ausübt (vgl. die Urteile des BFH vom 15. Dezember 2009 IX R 55/08, a.a.O., vom 6. September 2006 IX R 13/05, BFH/NV 2007, 406, und vom 19. November 2003 IX R 54/00, a.a.O.).

    Der BFH hat für den Fall der Bestellung eines Nießbrauchs an einem Grundstück durch Eltern zugunsten ihren minderjährigen Kinder wiederholt entschieden (vgl. z.B. das Urteil vom 19. November 2003 IX R 54/00, a.a.O., m.w.Nachw.), dass Voraussetzung für eine Verwirklichung des Tatbestands der Erzielung von Einkünften durch die Kinder die Begründung eines bürgerlich-rechtlich wirksamen Nutzungsrechts zu ihren Gunsten sei.

    Der Senat kann ferner dahingestellt sein lassen, ob der Auffassung des BFH in seinem Urteil vom 19. November 2003 IX R 54/00 (a.a.O.) zu folgen ist, dass es auf das Innehaben einer sog. "gesicherten Rechtsposition" nicht ankomme bzw. dass die jederzeitige freie Widerrufbarkeit des Nießbrauchs (Widerrufsvorbehalt) als auflösende Bedingung nur dann von Bedeutung (schädlich) sei, "wenn diese als Eingriff in die Dispositionsbefugnis des begünstigten Nutzungsberechtigten anzusehen" sei.

    Weder für die Annahme einer "gesicherten Rechtsposition" noch für die steuerliche Anerkennung eines Nutzungsrechts ist eine von vornherein vereinbarte Mindestlaufzeit von einem Jahr erforderlich, wie sie der Bundesminister der Finanzen im Schreiben vom 24. Juli 1998 (a.a.O.) bei obligatorischen Nutzungsrechten - nicht hingegen bei dinglichen Nutzungsrechten - verlangt (Urteil des BFH vom 19. November 2003 IX R 54/00, a.a.O.).

  • BFH, 26.04.1983 - VIII R 205/80

    Einkünfte bei Vorbehaltsnießbrauch

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - 4 K 4393/08
    Mit der Begründung eines schuldrechtlichen Nießbrauchs tritt der zur Nutzung Berechtigte allerdings nicht kraft Gesetzes in die Vermieterstellung ein, da § 567 BGB nur für den Fall eines dinglichen Nießbrauchrechts gilt (Urteil des BFH vom 26. April 1983 VIII R 205/80, BStBl II 1983, 502).

    Der schuldrechtlich zur Nutzung Berechtigte wird Vermieter nur durch eine rechtsgeschäftliche Vertragsübernahme, d.h. durch eine Vereinbarung unter Zustimmung der Mieter (Urteile des BFH vom 26. April 2006 IX R 22/04, a.a.O., und vom 26. April 1983 VIII R 205/80, BStBl II 1983, 502; Schmidt/Drenseck, EStG, § 21 Rz. 34).

  • BFH, 26.04.2006 - IX R 22/04

    Obligatorisches Nutzungsrecht; Eintritt in Mietvertrag

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - 4 K 4393/08
    Auch demjenigen können Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zugerechnet werden, der ein schuldrechtliches Nutzungsrecht am Grundstück hat (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. die Urteile vom 26. April 2006 IX R 22/04, BFH/NV 2006, 2046, und vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122).

    Der schuldrechtlich zur Nutzung Berechtigte wird Vermieter nur durch eine rechtsgeschäftliche Vertragsübernahme, d.h. durch eine Vereinbarung unter Zustimmung der Mieter (Urteile des BFH vom 26. April 2006 IX R 22/04, a.a.O., und vom 26. April 1983 VIII R 205/80, BStBl II 1983, 502; Schmidt/Drenseck, EStG, § 21 Rz. 34).

  • BFH, 15.12.2009 - IX R 55/08

    Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei Miteigentümern -

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - 4 K 4393/08
    Der BFH habe u.a. in seinen Urteilen vom 11. März 2003 IX R 16/99 (a.a.O.) und IX R 17/99 (BFH/NV 2003, 1045) sowie vom 15. Dezember 2009 IX R 55/08 (BFH/NV 2010, 863) entschieden, dass derjenige Mieteinkünfte verwirkliche, welcher die Vermietertätigkeit wirtschaftlich ausübe.

    Hinsichtlich des objektiven Tatbestands der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung kommt es mithin darauf an, wer über die maßgebenden wirtschaftlichen Dispositionsbefugnisse hinsichtlich des Mietobjekts verfügt und damit eine Vermietertätigkeit selbst oder durch einen gesetzlichen Vertreter bzw. Verwalter wirtschaftlich ausübt (vgl. die Urteile des BFH vom 15. Dezember 2009 IX R 55/08, a.a.O., vom 6. September 2006 IX R 13/05, BFH/NV 2007, 406, und vom 19. November 2003 IX R 54/00, a.a.O.).

  • BFH, 11.03.2003 - IX R 16/99

    VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum; Aufwendungen vor Veräußerung nach

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - 4 K 4393/08
    Er müsse Träger der Rechte und Pflichten aus dem Miet- oder Pachtvertrag oder einem ähnlichen Vertrag über eine Nutzungsüberlassung sein (Urteil des BFH vom 11. März 2003 IX R 16/99, BFH/NV 2003, 1043).

    Der BFH habe u.a. in seinen Urteilen vom 11. März 2003 IX R 16/99 (a.a.O.) und IX R 17/99 (BFH/NV 2003, 1045) sowie vom 15. Dezember 2009 IX R 55/08 (BFH/NV 2010, 863) entschieden, dass derjenige Mieteinkünfte verwirkliche, welcher die Vermietertätigkeit wirtschaftlich ausübe.

  • BFH, 27.06.1996 - IV R 82/95

    Übergangsregelung für Wohnungen des land- und forstwirtschaftlichen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - 4 K 4393/08
    Der IX. Senat des BFH stelle die These auf: "Auf das Innehaben einer sog. "gesicherten Rechtsposition " ... kommt es demnach nicht an." Der IV. Senat des BFH bezeichne es hingegen als ständige Rechtsprechung, dass auf eine gesicherte Rechtsposition des Nutzenden abzustellen sei (vgl. das Urteil vom 27. Juni 1996 IV R 82/95, BFH/NV 1997, 101, unter 2b der Entscheidungsgründe, mit Verweis auf weitere - in der amtlichen Sammlung der Entscheidungen des BFH und im BStBl Teil II veröffentlichte - Entscheidungen des BFH).

    Der IV. Senat betrachte eine Rechtsposition als gesichert, wenn sie dem Nutzenden nicht entzogen werden könne (vgl. das Urteil vom 27. Juni 1996 IV R 82/95, a.a.O., unter 2b der Entscheidungsgründe).

  • BFH, 18.05.2004 - IX R 83/00

    Mietvertrag zwischen einer GbR und ihrem Gesellschafter

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - 4 K 4393/08
    Das ist derjenige, der die rechtliche oder tatsächliche Macht hat, eines der in § 21 Abs. 1 EStG genannten Wirtschaftsgüter anderen entgeltlich auf Zeit zur Nutzung zu überlassen, und Träger der Rechte und Pflichten aus einem Miet- oder Pachtvertrag ist (Urteil des BFH vom 18. Mai 2004 IX R 83/00, BStBl II 2004, 898, m.w.N.).
  • BFH, 06.09.2006 - IX R 13/05

    VuV - Verwirklichung des Tatbestandes; vorab entstandene WK

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - 4 K 4393/08
    Hinsichtlich des objektiven Tatbestands der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung kommt es mithin darauf an, wer über die maßgebenden wirtschaftlichen Dispositionsbefugnisse hinsichtlich des Mietobjekts verfügt und damit eine Vermietertätigkeit selbst oder durch einen gesetzlichen Vertreter bzw. Verwalter wirtschaftlich ausübt (vgl. die Urteile des BFH vom 15. Dezember 2009 IX R 55/08, a.a.O., vom 6. September 2006 IX R 13/05, BFH/NV 2007, 406, und vom 19. November 2003 IX R 54/00, a.a.O.).
  • BFH, 15.04.1986 - IX R 52/83

    Einkünftezurechnung bei nicht im Grundbuch eingetragenem Grundstücksnießbrauch

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - 4 K 4393/08
    Denn im Streitfall wurde durch den "Vertrag zur Nutzungsüberlassung" vom 08. Dezember 2002 zweifellos ein bürgerlich-rechtlich wirksames Nutzungsrecht bestellt, da die Vereinbarung eines dem Nießbrauch im Ergebnis entsprechenden Nutzungsrechts auch auf schuldrechtlicher Grundlage zulässig ist (Urteil des BFH vom 15. April 1986 IX R 52/83, BStBl II 1986, 605) und jedenfalls keiner strengeren Form als der (im Streitfall gewahrten) Schriftform bedarf.
  • BFH, 25.04.1995 - IX R 41/92

    Zuwendungsmißbrauch zugunsten eines minderjährigen Kindes

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 23.02.2011 - 4 K 4393/08
    Auch demjenigen können Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG zugerechnet werden, der ein schuldrechtliches Nutzungsrecht am Grundstück hat (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. z.B. die Urteile vom 26. April 2006 IX R 22/04, BFH/NV 2006, 2046, und vom 25. April 1995 IX R 41/92, BFH/NV 1996, 122).
  • BFH, 22.02.1994 - IX R 141/90

    Einheitliche und gesonderte Feststellung im Falle eines Quotennießbrauchs (§ 21

  • BFH, 22.09.1995 - VI R 41/95

    Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung bei Nichtverheirateten

  • BFH, 29.11.1983 - VIII R 215/79

    Zur Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 11.03.2003 - IX R 17/99

    VuV: Vermietereigenschaft bei Miteigentum

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