Rechtsprechung
FG Baden-Württemberg, 27.01.1998 - 4 K 201/96, 4 K 215/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfüllung des Tatbestandsmerkmals "Wohnzwecken dienen" für die degressive Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 5 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG); Fehlen der eigenhändigen Unterzeichnung der Klageschrift durch den Prozeßbevollmächtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1998, 761
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 28.09.1995 - IV R 76/94
Auslegung von Verfahrensvorschriften
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 27.01.1998 - 4 K 201/96
Die vom Bundesfinanzhof (BFH) beispielsweise im Urteil vom 28. September 1995 IV R 76/94 (BFH/NV 1996, 332) dargelegte Überlegung, wonach die Beifügung einer vom Kl unterzeichneten Prozeßvollmacht den Mangel der nicht unterschriebenen Klageschrift heile, da in einem solchen Fall auch ohne Beweisaufnahme erkennbar sei, daß es sich bei der nicht unterschriebenen Klageschrift nicht nur um einen bloßen Entwurf handelt, trifft auch den vorliegenden Fall der Nachreichung der vom Kl unterschriebenen Prozeßvollmacht.Der BFH hat jedoch in nunmehr ständiger Rechtsprechung entschieden, daß dem Zweck des § 64 Abs. 1 FGO auch in anderer Weise entsprochen werden kann als durch eigenhändige Unterzeichnung des maßgebenden Schriftsatzes durch dessen Verfasser (vgl. das bereits erwähnte BFH-Urteil vom 28-September 1995 IV R 76/94, BFH/NV 1996, 332), wenn sich aus den dem Gericht erkennbaren Umständen zweifelsfrei ergibt, daß es sich bei dem Schriftstück nicht nur um einen Entwurf handelt, sondern daß es mit Wissen und Wollen des Verfassers dem Gericht zugeleitet worden ist.
- FG Nürnberg, 30.10.2002 - VII 278/99
Vermietete Pflegezimmer in Altenpflegeheim dienen Wohnzwecken
Da die Wohnungen des Klägers zudem - ungeachtet der Tatsache, dass sich ihre Ausstattung an den Pflegebedürfnissen ihrer Bewohner orientiert - auch keine Merkmale eines "Massenlagers" o. ä. aufweisen, sondern ihren Bewohnern zumindest eine einen persönlichen Rückzug gestattende Privatsphäre verschaffen (vgl. hierzu das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 27.1. 1998 4 K 201/96, 4 K 215/96, EFG 1998, 761), ist dem Kläger in dem Streitjahr 1996 und 1997 die degressive AfA i. H. v. 7 % gemäß § 7 Abs. 5 Nr. 3 a EStG 1996 bzw. 1997 zu gewähren. - FG Nürnberg, 28.11.2002 - VII 265/99
Vermietete Eigentumswohnung in Seniorenwohnanlage dient Wohnzwekken
Zu berücksichtigen wäre ferner die Ausstattung der Wohnung, die ihren Bewohnern eine einen persönlichen Rückzug gestattende Privatsphäre verschafft (vgl. hierzu das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 27.1. 1998 4 K 201/96, 4 K 215/96, EFG 1998, 761).