Rechtsprechung
FG Berlin-Brandenburg, 03.12.2015 - 10 K 10067/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 86 Abs 1 EStG 2002, § 86 Abs 4 EStG 2002, § 84 EStG 2002, § 85 EStG 2002, § 96 Abs 1 S 1 EStG 2002
Nachträgliche Kürzung der Altersvorsorgezulage wegen eines nicht vollständig geleisteten Mindesteigenbeitrag infolge fehlerhafter Annahme einer nur mittelbaren Zulageberechtigung des Ehegatten - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Altersvorsorgezulage 2005, 2006
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kürzung der Altersvorsorgezulage nach dem Verhältnis der Altersvorsorgebeiträge zum Mindesteigenbeitrag; Berücksichtigung von Umständen außerhalb des Beitragsjahres nach der gesetzlichen Konzeption der Altersvorsorgezulage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kürzung der Altersvorsorgezulage nach dem Verhältnis der Altersvorsorgebeiträge zum Mindesteigenbeitrag; Berücksichtigung von Umständen außerhalb des Beitragsjahres nach der gesetzlichen Konzeption der Altersvorsorgezulage
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Nachträgliche Kürzung der Altersvorsorgezulage wegen unvollständiger Leistung des Mindesteigenbeitrags infolge irrtümlicher Annahme einer nur mittelbaren Zulageberechtigung des Ehegatten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 13.05.2013 - I R 39/11
Gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung bei Beteiligung einer …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 03.12.2015 - 10 K 10067/13
Eine solche besteht nur, wo das Gesetz gemessen an seinem eigenen Ziel und Zweck ergänzungsbedürftig ist und eine Ergänzung nicht einer dem Gesetz gewollten Beschränkung auf bestimmte Tatbestände widerspricht (BFH, Urteil vom 13. Mai 2013 I R 39/11, BFH/NV 2013, 1284).