Einkommensteuergesetz
| XI. Altersvorsorgezulage (§§ 79 - 99) |
(1) 1Auf die Zulagen und die Rückzahlungsbeträge sind die für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung entsprechend anzuwenden. 2Dies gilt nicht für § 163 der Abgabenordnung.
(2) 1Hat der Anbieter vorsätzlich oder grob fahrlässig
| 1. | unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt oder | |
| 2. | Daten pflichtwidrig nicht übermittelt, |
obwohl der Zulageberechtigte seiner Informationspflicht gegenüber dem Anbieter zutreffend und rechtzeitig nachgekommen ist, haftet der Anbieter für die entgangene Steuer und die zu Unrecht gewährte Steuervergünstigung. 2Dies gilt auch, wenn im Verhältnis zum Zulageberechtigten Festsetzungsverjährung eingetreten ist. 3Der Zulageberechtigte haftet als Gesamtschuldner neben dem Anbieter, wenn er weiß, dass der Anbieter unrichtige oder unvollständige Daten übermittelt oder Daten pflichtwidrig nicht übermittelt hat. 4Für die Inanspruchnahme des Anbieters ist die zentrale Stelle zuständig.
(3) Die zentrale Stelle hat auf Anfrage des Anbieters Auskunft über die Anwendung des Abschnitts XI zu geben.
(4) 1Die zentrale Stelle kann beim Anbieter ermitteln, ob er seine Pflichten erfüllt hat. 2Die §§ 193 bis 203 der Abgabenordnung gelten sinngemäß. 3Auf Verlangen der zentralen Stelle hat der Anbieter ihr Unterlagen, soweit sie im Ausland geführt und aufbewahrt werden, verfügbar zu machen.
(5) Der Anbieter erhält vom Bund oder den Ländern keinen Ersatz für die ihm aus diesem Verfahren entstehenden Kosten.
(6) 1Der Anbieter darf die im Zulageverfahren bekannt gewordenen Verhältnisse der Beteiligten nur für das Verfahren verwerten. 2Er darf sie ohne Zustimmung der Beteiligten nur offenbaren, soweit dies gesetzlich zugelassen ist.
(7) 1Für die Zulage gelten die Strafvorschriften des § 370 Absatz 1 bis 4, der §§ 371, 375 Absatz 1 und des § 376 sowie die Bußgeldvorschriften der §§ 378, 379 Absatz 1 und 4 und der §§ 383 und 384 der Abgabenordnung entsprechend. 2Für das Strafverfahren wegen einer Straftat nach Satz 1 sowie der Begünstigung einer Person, die eine solche Tat begangen hat, gelten die §§ 385 bis 408, für das Bußgeldverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit nach Satz 1 die §§ 409 bis 412 der Abgabenordnung entsprechend.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) vom 17.08.2017
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2018 | Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrentenstärkungsgesetz) | 17.08.2017 |
beiträge § 83Altersvorsorgezulage § 84Grundzulage § 85Kinderzulage § 86Mindesteigenbeitrag § 87Zusammentreffen mehrerer Verträge § 88Entstehung des Anspruchs auf Zulage § 89Antrag § 90Verfahren § 91Datenerhebung und Datenabgleich § 92Bescheinigung § 92aVerwendung für eine selbst genutzte Wohnung § 92bVerfahren bei Verwendung für eine selbst genutzte Wohnung § 93Schädliche Verwendung § 94Verfahren bei schädlicher Verwendung § 95Sonderfälle der Rückzahlung § 96Anwendung der Abgabenordnung, allgemeine Vorschriften § 97Übertragbarkeit § 98Rechtsweg § 99Ermächtigung
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Rechtsprechung zu § 96 EStG
27 Entscheidungen zu § 96 EStG in unserer Datenbank:
- BFH, 23.08.2023 - X R 9/21
Rückforderung von Altersvorsorgezulage vom Zulageempfänger nach Schaffung des § ...
Zum selben Verfahren:
- FG Berlin-Brandenburg, 12.04.2021 - 15 K 15171/20
Rückforderung einer ausgezahlten Altersvorsorgezulage
- FG Berlin-Brandenburg, 12.04.2021 - 15 K 15171/20
- BFH, 09.07.2019 - X R 35/17
Riesterrente: Rückforderung von Altersvorsorgezulagen vom Zulageempfänger
Zum selben Verfahren:
- FG Berlin-Brandenburg, 09.05.2019 - 10 K 10073/18
Berechtigung zur Entnahme des geförderten Altersvorsorgevermögens aus dem ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 16.12.2020 - X R 21/19
Schädliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen aufgrund eines Fehlers des ...
- BFH, 16.12.2020 - X R 21/19
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Zur Auslegung einer Anzeige der Reinvestitionsabsicht nach § 92a Abs. 3 Satz 10 ...
- FG Berlin-Brandenburg, 06.03.2014 - 10 K 14034/12
Altersvorsorgezulage
Zum selben Verfahren:
- BFH, 27.01.2016 - X R 23/14
Verwendung von Altersvorsorgevermögen für die Anschaffung oder Herstellung einer ...
- BFH, 27.01.2016 - X R 23/14
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