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Abgabenordnung
| Achter Teil - Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren (§§ 369 - 412) |
| Vierter Abschnitt - Bußgeldverfahren (§§ 409 - 412) |
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Rechtsprechung zu § 409 AO
Entscheidung zu § 409 AO in unserer Datenbank:
- BFH, 20.06.1989 - VIII R 82/86
Kapitalerträge - Verfassungsmäßigkeit - Amnestie - Verfassungsmäßigkeit
Querverweise
Auf § 409 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- XI. Altersvorsorgezulage
- § 96 (Anwendung der Abgabenordnung, allgemeine Vorschriften)
- XII. Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung
- § 100 (Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung)
- XIII. Mobilitätsprämie
- § 108 (Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung)
- XV. Energiepreispauschale
- § 121 (Anwendung von Straf- und Bußgeldvorschriften der Abgabenordnung)