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   FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 10 K 14253/12   

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https://dejure.org/2014,12313
FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 10 K 14253/12 (https://dejure.org/2014,12313)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08.05.2014 - 10 K 14253/12 (https://dejure.org/2014,12313)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 08. Mai 2014 - 10 K 14253/12 (https://dejure.org/2014,12313)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreiter Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung von der unmittelbaren Zulageberechtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kein unmittelbarer Anspruch auf Riester-Förderung für von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreite Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein unmittelbarer Anspruch auf Riester-Förderung für von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreite Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Zulage für Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1383
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.07.2015 - X R 11/13

    Kein zusätzlicher Sonderausgabenabzug gemäß § 10a EStG für nicht aktiv in der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 10 K 14253/12
    Der Anregung des Beklagten, das Verfahren im Hinblick auf das beim BFH anhängige Revisionsverfahren X R 11/13 ruhend zu stellen, hat sich der Kläger nicht angeschlossen.

    Es handelt sich bei ihnen insbesondere nicht um "in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte", da diese Formulierung nicht auf pflichtversicherte Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke abzielt [vgl. ausdrücklich Bundestags-Drucksache -BT-Drs.- 14/5150, 35; BFH, Urteil vom 21. Juli 2009 X R 33/07, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2009, 995; ausführlich ferner FG München, Urteil vom 05. März 2012 7 K 2772/09, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DstRE- 2014, 270, nicht rechtskräftig im Hinblick auf die durch den BFH zugelassene Revision X R 11/13; gl.A auch Killat-Risthaus in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 10a EStG Anm. 6 (Dokumentstand 246. Ergänzungslieferung Mai 2011); Weber-Grellet in Schmidt, Einkommensteuergesetz, 33. Auflage 2014, § 10a EStG Rz. 11].

    Die Zulassung der Revision beruht auf § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO und erfolgte insbesondere im Hinblick auf das unter dem Aktenzeichen X R 11/13 anhängige Revisionsverfahren.

  • BFH, 21.07.2009 - X R 33/07

    "Riesterzulage" für mittelbar berechtigten Ehegatten nur bei eigenem

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 10 K 14253/12
    Es handelt sich bei ihnen insbesondere nicht um "in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte", da diese Formulierung nicht auf pflichtversicherte Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke abzielt [vgl. ausdrücklich Bundestags-Drucksache -BT-Drs.- 14/5150, 35; BFH, Urteil vom 21. Juli 2009 X R 33/07, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2009, 995; ausführlich ferner FG München, Urteil vom 05. März 2012 7 K 2772/09, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DstRE- 2014, 270, nicht rechtskräftig im Hinblick auf die durch den BFH zugelassene Revision X R 11/13; gl.A auch Killat-Risthaus in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 10a EStG Anm. 6 (Dokumentstand 246. Ergänzungslieferung Mai 2011); Weber-Grellet in Schmidt, Einkommensteuergesetz, 33. Auflage 2014, § 10a EStG Rz. 11].
  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 367/02

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 durch Ausschluss selbständig tätiger

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 10 K 14253/12
    Das Bundesverfassungsgericht sieht dies als einen hinreichenden sachlichen Grund an, der die Befugnis des Gesetzgebers begründet, diese Personengruppe im Rahmen des gesetzgeberischen Gestaltungsermessens nicht in die Begünstigung einer zusätzlichen freiwilligen privaten Altersvorsorge nach § 10a Abs. 1 Satz 1 EStG einzubeziehen (BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2002 2 BvR 367/02, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 2003, 409 und Beschluss vom 2. Juni 2003 2 BvR 592/03, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungsreport -NVwZ-RR- 2003, 671).
  • FG München, 05.03.2012 - 7 K 2772/09

    Die Nichteinbeziehung eines Pflichtversicherten in einer berufsständischen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 10 K 14253/12
    Es handelt sich bei ihnen insbesondere nicht um "in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte", da diese Formulierung nicht auf pflichtversicherte Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke abzielt [vgl. ausdrücklich Bundestags-Drucksache -BT-Drs.- 14/5150, 35; BFH, Urteil vom 21. Juli 2009 X R 33/07, Bundessteuerblatt -BStBl- II 2009, 995; ausführlich ferner FG München, Urteil vom 05. März 2012 7 K 2772/09, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst -DstRE- 2014, 270, nicht rechtskräftig im Hinblick auf die durch den BFH zugelassene Revision X R 11/13; gl.A auch Killat-Risthaus in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 10a EStG Anm. 6 (Dokumentstand 246. Ergänzungslieferung Mai 2011); Weber-Grellet in Schmidt, Einkommensteuergesetz, 33. Auflage 2014, § 10a EStG Rz. 11].
  • BVerfG, 02.06.2003 - 2 BvR 592/03

    Keine Verletzung des Gleichheitssatzes durch Beschränkung der Möglichkeit,

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 08.05.2014 - 10 K 14253/12
    Das Bundesverfassungsgericht sieht dies als einen hinreichenden sachlichen Grund an, der die Befugnis des Gesetzgebers begründet, diese Personengruppe im Rahmen des gesetzgeberischen Gestaltungsermessens nicht in die Begünstigung einer zusätzlichen freiwilligen privaten Altersvorsorge nach § 10a Abs. 1 Satz 1 EStG einzubeziehen (BVerfG, Beschluss vom 18. Dezember 2002 2 BvR 367/02, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung -HFR- 2003, 409 und Beschluss vom 2. Juni 2003 2 BvR 592/03, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Rechtsprechungsreport -NVwZ-RR- 2003, 671).
  • BFH, 06.04.2016 - X R 42/14

    Keine Altersvorsorgezulage für Pflichtmitglieder von berufsständischen

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 8. Mai 2014 10 K 14253/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 1383 veröffentlichten Urteil abgewiesen.

  • FG Berlin-Brandenburg, 03.07.2014 - 10 K 10078/13

    Anspruch auf Altersvorsorgezulage eines mittelbar zulageberechtigten

    Die in § 10a Abs. 1 EStG verwendete Formulierung "in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherte" zielt nicht auf pflichtversicherte Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke ab (Finanzgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08. Mai 2014 10 K 14253/12, juris, Revision BFH X R 42/14).
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