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FG Berlin-Brandenburg, 22.11.2021 - 6 K 6149/21 |
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FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 22. November 2021 - 6 K 6149/21 (https://dejure.org/2021,53369)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 66 Abs 1 S 2 EStG 2009 vom 10.03.2021, § 66 Abs 1 EStG 2009, CoronaStHG 3, Art 28 Abs 2 SozSichAbkÄndAbk YUG, EStG VZ 2021
Kinderbonus 2021: Anwendbarkeit des § 66 Abs. 1 Satz 2 EStG auf Abkommenskindergeldberechtigte - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Familienleistungsausgleichs - Kinderbonus 2021 für das Kind Uros
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anspruch eines serbischen Staatsbürgers mit Aufenthaltstitel in Deutschland auf den sog. Kinderbonus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Kein Anspruch auf einen Kinderbonus nach § 66 Abs. 1 Satz 2 EStG 2021 bei Bezug von Abkommenskindergeld nach dem deutsch-jugoslawischen Sozialabkommen
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- FG Düsseldorf, 20.03.2007 - 10 K 805/05
Beurteilung der Anspruchsberechtigung von Ausländern bezüglich des Kindergeldes; …
Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 22.11.2021 - 6 K 6149/21
In Art. 28 Abs. 2 des deutsch-jugoslawischen Sozialabkommens, welches in formeller Hinsicht als ratifiziertes Völkervertragsrecht dem Rang eines einfachen Bundesgesetzes und somit auch den Regelungen des EStG gleichsteht (vgl. etwa Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 29. März 2007 - 10 K 805/05 Kg -, EFG 2007, 1531 m.w.N.) und welches auch auf die Nachfolgestaaten des Vertragsstaats Jugoslawien, somit auch auf Serbien, Anwendung findet (…vgl. Helmke/Bauer in: Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, 1. Aufl. 2000, 108. Lieferung, Stand: 2012, Artikel 28, Rn. 2) heißt es ausdrücklich:.