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   FG Bremen, 10.09.2020 - 1 K 220/18 (5)   

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https://dejure.org/2020,27738
FG Bremen, 10.09.2020 - 1 K 220/18 (5) (https://dejure.org/2020,27738)
FG Bremen, Entscheidung vom 10.09.2020 - 1 K 220/18 (5) (https://dejure.org/2020,27738)
FG Bremen, Entscheidung vom 10. September 2020 - 1 K 220/18 (5) (https://dejure.org/2020,27738)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Einkommensteuer | Wann entsteht der Gewinn aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils?

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Entstehen des Veräußerungsgewinns aus der Veräußerung eines Mitunternehmeranteils - zinslos gestundete Kaufpreisforderung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 21.11.2017 - VIII R 17/15

    Begründung und Beendigung einer Betriebsaufspaltung bei Verpachtung des

    Auszug aus FG Bremen, 10.09.2020 - 1 K 220/18
    Dies trifft auf unverzinsliche Forderungen i.S. des § 12 Abs. 1 Satz 2 BewG zu (vgl. BFH-Urteil vom 21. November 2017 VIII R 17/15, BFH/NV 2018, 522 m. w. N.).

    Selbst wenn die Erfüllung der Kaufpreisforderung zwischenzeitlich zweifelhaft gewesen sein mag, so entfaltet jedenfalls die tatsächliche Zahlung Rückwirkung auf den Veranlagungszeitraum der Veräußerung (vgl. BFH-Urteil vom 21. November 2017 - VIII R 17/15, BFH/NV 2018, 522 ).

  • BFH, 19.07.1993 - GrS 2/92

    Nachträgliche Änderungen des Veräußerungspreises für die Veräußerung eines

    Auszug aus FG Bremen, 10.09.2020 - 1 K 220/18
    Der Veräußerungsgewinn entsteht im Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums auf den Erwerber unabhängig davon, ob der Kaufpreis sofort fällig, in Raten zahlbar oder langfristig gestundet ist und wann der Verkaufserlös dem Veräußerer tatsächlich zufließt (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Juli 1993 GrS 2/92, BFHE 172, 66 , BStBl II 1993, 897 , Rn. 67).
  • BFH, 12.04.2016 - VIII R 39/13

    Zur steuerlichen Anerkennung eines in einem (schieds-) gerichtlichen Verfahren

    Auszug aus FG Bremen, 10.09.2020 - 1 K 220/18
    Die Aufteilung kommt daher nicht in Betracht, wenn die Vertragsparteien den Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung weitgehend offengelassen haben (vgl. BFH-Urteile vom 14. Februar 1984 VIII R 41/82, BFHE 141, 121 , BStBl II 1984, 550 und vom 12. April 2016 VIII R 39/13, BFH/NV 2016, 1430 ; Rapp, in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 16 EStG Rn 106, Stand: 08.12.2014; Gosch in: Kirchhof, Einkommensteuergesetz , 19. Aufl. 2020, § 17 EStG , Rn. 75).
  • BFH, 14.02.1984 - VIII R 41/82

    Zerlegung einer gestundeten Kaufpreisforderung - Zinsanteil - Kapitalanteil -

    Auszug aus FG Bremen, 10.09.2020 - 1 K 220/18
    Die Aufteilung kommt daher nicht in Betracht, wenn die Vertragsparteien den Zeitpunkt der Kaufpreiszahlung weitgehend offengelassen haben (vgl. BFH-Urteile vom 14. Februar 1984 VIII R 41/82, BFHE 141, 121 , BStBl II 1984, 550 und vom 12. April 2016 VIII R 39/13, BFH/NV 2016, 1430 ; Rapp, in Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, § 16 EStG Rn 106, Stand: 08.12.2014; Gosch in: Kirchhof, Einkommensteuergesetz , 19. Aufl. 2020, § 17 EStG , Rn. 75).
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