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   FG Bremen, 20.10.2016 - 3 K 5/16 (1)   

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FG Bremen, 20.10.2016 - 3 K 5/16 (1) (https://dejure.org/2016,46171)
FG Bremen, Entscheidung vom 20.10.2016 - 3 K 5/16 (1) (https://dejure.org/2016,46171)
FG Bremen, Entscheidung vom 20. Oktober 2016 - 3 K 5/16 (1) (https://dejure.org/2016,46171)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewerbesteuerpflichtige Einkünfte aus dem Verkauf von bebauten Grundstücken

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbesteuerpflichtige Einkünfte aus dem Verkauf von bebauten Grundstücken

  • rechtsportal.de

    Gewerbesteuerpflichtige Einkünfte aus dem Verkauf von bebauten Grundstücken

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Auch nach Inkrafttreten des StEntlG 1999/2000/2002 Rechtsinstitut des gewerblichen Grundstückshandels einschließlich der Drei-Objekt-Grenze weiter anwendbar - private Grundstücksveräußerungsgeschäfte nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG weiterhin subsidiär gegenüber Einkünften ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (25)

  • BFH, 20.02.2003 - III R 10/01

    Wohnungsveräußerung an bestimmten Personenkreis

    Auszug aus FG Bremen, 20.10.2016 - 3 K 5/16
    Dabei sind sämtliche in zeitlichem und sachlichem Zusammenhang stehende Verkäufe einzubeziehen und alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, und zwar nicht nur die des streitigen Veranlagungszeitraums, sondern die der gesamten überschaubaren Tätigkeit (BFH-Urteile vom 14. November 1995 VIII R 16/93, BFH/NV 1996, 46, [...] Rz 25 m.w.N.; vom 20. Februar 2003 III R 10/01, BFHE 201, 515 , BStBl II 2003, 510 , [...] Rz 38 m.w.N.).

    ee) Bei seinem gegen die "Drei-Objekt-Grenze" außerdem erhobenen Einwand, es sei fraglich, ob der Beweis des ersten Anscheins im Steuerrecht überhaupt zulässig sei, übersieht der Kläger, dass die Zahl der veräußerten Objekte und der zeitliche Zusammenhang zwischen Anschaffung und Verkauf nach der Rechtsprechung des BFH nur indizielle Bedeutung für die Feststellung der inneren Tatsache der Veräußerungsabsicht haben (vgl. z.B. BFH, Großer Senat, Beschluss in BFHE 197, 240 , BStBl II 2002, 291 , [...] Rz 38; Urteil in BFHE 201, 515 , BStBl II 2003, 510 , [...] Rz 34 m.w.N.; Vogelgesang, BB 2004, 183, 186 f.; zum Unterschied zwischen Indiz- und Anscheinsbeweis siehe z.B. Sieker, Beihefter DStR 2007, 36, 38 ff.; kritisch differenzierend Heuermann, DStJG 30 (2007), S. 121, 142, 148, nach dessen Auffassung die "Drei-Objekt-Grenze" zwar nicht den Schluss auf eine Veräußerungsabsicht, wohl aber den Schluss auf eine "Umschichtungstätigkeit" und damit einen "Qualitätssprung hin zu einer gewerblichen Tätigkeit" zulässt).

    Erklärungen des Steuerpflichtigen, er wolle seine Immobilien lange halten, widerlegen die bedingte Veräußerungsabsicht (bzw. Umschichtungstätigkeit) ebenso wenig wie ein gewerblicher Grundstückshandel durch die Angabe begründet werden kann, es solle mit Grundstücken gehandelt werden (vgl. BFH-Urteile vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170, [...] Rz 22 m.w.N.; in BFHE 201, 515 , BStBl II 2003, 510 , [...] Rz 32 m.w.N.; vom 18. August 2009 X R 25/06, BFHE 226, 77, BStBl II 2009, 965, [...] Rz 38 m.w.N.).

    Je kürzer der Zeitraum zwischen Anschaffung bzw. Bebauung und Veräußerung ist, desto unwahrscheinlicher ist die Möglichkeit, der Steuerpflichtige habe ursprünglich eine - langfristige - Vermietung oder Selbstnutzung des veräußerten Objekts beabsichtigt und habe diese Planung lediglich wegen unvorhergesehener Umstände aufgeben müssen (BFH-Urteil in BFHE 201, 515 , BStBl II 2003, 510 , [...] Rz 28 m.w.N.).

    Ein gewichtiger objektiver Umstand, der gegen eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht (bzw. gegen eine Umschichtungstätigkeit) sprechen kann, liegt in einem vom Steuerpflichtigen selbst abgeschlossenen langfristigen - d.h. auf eine feste Dauer von mehr als fünf Jahren angelegten - Vertrag über die Vermietung zu Wohnzwecken (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. Urteile vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170, [...] Rz 22; vom 12. Dezember 2002 III R 20/01, BFHE 200, 388, BStBl II 2003, 297, [...] Rz 24 m.w.N.; in BFHE 201, 515 , BStBl II 2003, 510 , [...] Rz 31 m.w.N.; Heuermann, DStJG 30 (2007), S. 121, 145).

    Ebenso ist eine auf längere Dauer angelegte Nutzung des Objektes zu eigenen Wohnzwecken geeignet, die - im Grunde stets bestehende - bedingte Veräußerungsabsicht zu entkräften (BFH-Urteil in BFHE 201, 515 , BStBl II 2003, 510 , [...] Rz 31 m.w.N.).

  • BFH, 28.10.2015 - X R 22/13

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Einbringung von Grundstücken in eine

    Auszug aus FG Bremen, 20.10.2016 - 3 K 5/16
    Er weist darauf hin, dass der BFH auch in seiner aktuellen Rechtsprechung (z.B. BFH-Urteil vom 28. Oktober 2015 X R 22/13, BFHE 251, 369, BStBl II 2016, 95, [...] Rz 14) an den von ihm in ständiger Rechtsprechung angewendeten Kriterien zur Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb und privater Vermögensverwaltung festhalte.

    b) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (z.B. Großer Senat, Beschluss in BFHE 197, 240 , BStBl II 2002, 291 , [...] Rz 29; BFH-Urteil in BFHE 251, 369, BStBl II 2016, 95, [...] Rz 14) wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb beim An- und Verkauf von Grundstücken überschritten, wenn - bei Vorliegen der vier positiven Merkmale gewerblicher Tätigkeit gemäß § 15 Abs. 2 EStG im Übrigen - nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (z.B. durch Selbstnutzung oder Vermietung) entscheidend in den Vordergrund tritt.

    Als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal muss - wie vorstehend ausgeführt - hinzukommen, dass durch die Tätigkeit die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung überschritten werden (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile in BFHE 251, 369, BStBl II 2016, 95, [...] Rz 14; in BFHE 250, 55, BStBl II 2015, 897, [...] Rz 16 m.w.N.).

    bb) Der An- und Verkauf von Grundstücken führt nach ständiger Rechtsprechung des BFH (zuletzt BFH-Urteile in BFHE 250, 55, BStBl II 2015, 897, [...] Rz 16 ff. m.w.N.; in BFHE 251, 369, BStBl II 2016, 95, [...] Rz 14 m.w.N.) - bei Vorliegen der vorgenannten vier positiven Merkmale gewerblicher Tätigkeit gemäß § 15 Abs. 2 EStG im Übrigen - im Regelfall zum gewerblichen Grundstückshandel, wenn innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen Anschaffung bzw. Errichtung und Verkauf, d.h. von etwa fünf Jahren, mindestens vier Objekte veräußert werden - sog. "Drei-Objekt-Grenze" -, weil die äußeren Umstände dann den Schluss zulassen, dass es dem Steuerpflichtigen auf die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung ankommt (ebenso Lindberg in Frotscher/Geurts, § 23 EStG Rz 18b, Stand: 10.02.2011).

    Hierbei wird übersehen, dass die Qualifikation als gewerbliche Einkünfte i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 , § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG nach § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG die Gewerbesteuerbarkeit zur Folge hat (vgl. z.B. BFH-Urteil in BFHE 251, 369, BStBl II 2016, 95, [...] Rz 14).

  • BFH, 22.04.2015 - X R 25/13

    Anforderungen an die Nachhaltigkeit bei gewerblichem Grundstückshandel -

    Auszug aus FG Bremen, 20.10.2016 - 3 K 5/16
    An dieser Rechtsprechung halte der BFH unverändert fest (vgl. BFH-Urteil vom 22. April 2015 X R 25/13, BFHE 250, 55, BStBl II 2015, 897, [...] Rz 21 ff.).

    Als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal muss - wie vorstehend ausgeführt - hinzukommen, dass durch die Tätigkeit die Grenzen der privaten Vermögensverwaltung überschritten werden (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile in BFHE 251, 369, BStBl II 2016, 95, [...] Rz 14; in BFHE 250, 55, BStBl II 2015, 897, [...] Rz 16 m.w.N.).

    Andererseits hindert es die Annahme von Nachhaltigkeit nicht, wenn nur ein einziger Kaufvorgang, aber mehrere Verkaufsvorgänge gegeben sind (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil in BFHE 250, 55, BStBl II 2015, 897, [...] Rz 22 m.w.N.).

    Der Verkauf mehrerer Objekte an verschiedene Erwerber wird von der höchstrichterlichen Rechtsprechung stets als nachhaltig angesehen (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteil in BFHE 250, 55, BStBl II 2015, 897, [...] Rz 23, 33 m.w.N.).

    bb) Der An- und Verkauf von Grundstücken führt nach ständiger Rechtsprechung des BFH (zuletzt BFH-Urteile in BFHE 250, 55, BStBl II 2015, 897, [...] Rz 16 ff. m.w.N.; in BFHE 251, 369, BStBl II 2016, 95, [...] Rz 14 m.w.N.) - bei Vorliegen der vorgenannten vier positiven Merkmale gewerblicher Tätigkeit gemäß § 15 Abs. 2 EStG im Übrigen - im Regelfall zum gewerblichen Grundstückshandel, wenn innerhalb eines engen zeitlichen Zusammenhangs zwischen Anschaffung bzw. Errichtung und Verkauf, d.h. von etwa fünf Jahren, mindestens vier Objekte veräußert werden - sog. "Drei-Objekt-Grenze" -, weil die äußeren Umstände dann den Schluss zulassen, dass es dem Steuerpflichtigen auf die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung ankommt (ebenso Lindberg in Frotscher/Geurts, § 23 EStG Rz 18b, Stand: 10.02.2011).

  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 27/94

    Langjährige Vermietung und Selbstnutzung beim gewerblichen Grundstückshandel

    Auszug aus FG Bremen, 20.10.2016 - 3 K 5/16
    Erklärungen des Steuerpflichtigen, er wolle seine Immobilien lange halten, widerlegen die bedingte Veräußerungsabsicht (bzw. Umschichtungstätigkeit) ebenso wenig wie ein gewerblicher Grundstückshandel durch die Angabe begründet werden kann, es solle mit Grundstücken gehandelt werden (vgl. BFH-Urteile vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170, [...] Rz 22 m.w.N.; in BFHE 201, 515 , BStBl II 2003, 510 , [...] Rz 32 m.w.N.; vom 18. August 2009 X R 25/06, BFHE 226, 77, BStBl II 2009, 965, [...] Rz 38 m.w.N.).

    Ein gewichtiger objektiver Umstand, der gegen eine zumindest bedingte Veräußerungsabsicht (bzw. gegen eine Umschichtungstätigkeit) sprechen kann, liegt in einem vom Steuerpflichtigen selbst abgeschlossenen langfristigen - d.h. auf eine feste Dauer von mehr als fünf Jahren angelegten - Vertrag über die Vermietung zu Wohnzwecken (ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. Urteile vom 23. April 1996 VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170, [...] Rz 22; vom 12. Dezember 2002 III R 20/01, BFHE 200, 388, BStBl II 2003, 297, [...] Rz 24 m.w.N.; in BFHE 201, 515 , BStBl II 2003, 510 , [...] Rz 31 m.w.N.; Heuermann, DStJG 30 (2007), S. 121, 145).

    In diesen Fällen kann vielmehr erst aus der entsprechenden langfristigen tatsächlichen Nutzung ein objektiver Anhaltspunkt abgeleitet werden (BFH-Urteil in BFH/NV 1997, 170, [...] Rz 24).

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Bremen, 20.10.2016 - 3 K 5/16
    Dies ergebe sich aus der Rechtsprechung des BFH zur "Drei-Objekt-Grenze" (vgl. BFH, Großer Senat, Beschluss vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240 , BStBl II 2002, 291 ).

    b) Nach ständiger Rechtsprechung des BFH (z.B. Großer Senat, Beschluss in BFHE 197, 240 , BStBl II 2002, 291 , [...] Rz 29; BFH-Urteil in BFHE 251, 369, BStBl II 2016, 95, [...] Rz 14) wird die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb beim An- und Verkauf von Grundstücken überschritten, wenn - bei Vorliegen der vier positiven Merkmale gewerblicher Tätigkeit gemäß § 15 Abs. 2 EStG im Übrigen - nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (z.B. durch Selbstnutzung oder Vermietung) entscheidend in den Vordergrund tritt.

    ee) Bei seinem gegen die "Drei-Objekt-Grenze" außerdem erhobenen Einwand, es sei fraglich, ob der Beweis des ersten Anscheins im Steuerrecht überhaupt zulässig sei, übersieht der Kläger, dass die Zahl der veräußerten Objekte und der zeitliche Zusammenhang zwischen Anschaffung und Verkauf nach der Rechtsprechung des BFH nur indizielle Bedeutung für die Feststellung der inneren Tatsache der Veräußerungsabsicht haben (vgl. z.B. BFH, Großer Senat, Beschluss in BFHE 197, 240 , BStBl II 2002, 291 , [...] Rz 38; Urteil in BFHE 201, 515 , BStBl II 2003, 510 , [...] Rz 34 m.w.N.; Vogelgesang, BB 2004, 183, 186 f.; zum Unterschied zwischen Indiz- und Anscheinsbeweis siehe z.B. Sieker, Beihefter DStR 2007, 36, 38 ff.; kritisch differenzierend Heuermann, DStJG 30 (2007), S. 121, 142, 148, nach dessen Auffassung die "Drei-Objekt-Grenze" zwar nicht den Schluss auf eine Veräußerungsabsicht, wohl aber den Schluss auf eine "Umschichtungstätigkeit" und damit einen "Qualitätssprung hin zu einer gewerblichen Tätigkeit" zulässt).

  • BGH, 26.06.2006 - II ZR 133/05

    Rechtsfolgen der Abtretung einer zu funktionalem Eigenkapital umqualifizierten

    Auszug aus FG Bremen, 20.10.2016 - 3 K 5/16
    ee) Bei seinem gegen die "Drei-Objekt-Grenze" außerdem erhobenen Einwand, es sei fraglich, ob der Beweis des ersten Anscheins im Steuerrecht überhaupt zulässig sei, übersieht der Kläger, dass die Zahl der veräußerten Objekte und der zeitliche Zusammenhang zwischen Anschaffung und Verkauf nach der Rechtsprechung des BFH nur indizielle Bedeutung für die Feststellung der inneren Tatsache der Veräußerungsabsicht haben (vgl. z.B. BFH, Großer Senat, Beschluss in BFHE 197, 240 , BStBl II 2002, 291 , [...] Rz 38; Urteil in BFHE 201, 515 , BStBl II 2003, 510 , [...] Rz 34 m.w.N.; Vogelgesang, BB 2004, 183, 186 f.; zum Unterschied zwischen Indiz- und Anscheinsbeweis siehe z.B. Sieker, Beihefter DStR 2007, 36, 38 ff.; kritisch differenzierend Heuermann, DStJG 30 (2007), S. 121, 142, 148, nach dessen Auffassung die "Drei-Objekt-Grenze" zwar nicht den Schluss auf eine Veräußerungsabsicht, wohl aber den Schluss auf eine "Umschichtungstätigkeit" und damit einen "Qualitätssprung hin zu einer gewerblichen Tätigkeit" zulässt).

    Diese Form der mittelbaren Beweisführung ist Teil der dem Finanzgericht obliegenden Sachverhaltsfeststellung i.S. des § 118 Abs. 2 FGO (BFH-Urteile vom 15. Dezember 1992 VIII R 9/90, [...] Rz 25 ff.; vom 22. April 1997 IX R 17/96, BFHE 183, 142 , BStBl II 1997, 650 ; Sieker, Beihefter DStR 2007, 36, 38; Heuermann, DStJG 30 (2007), S. 121, 151).

  • BVerfG, 04.02.2005 - 2 BvR 1572/01

    Zu den Voraussetzungen der Annahme gewerblichen Grundstückshandels i.S. des § 15

    Auszug aus FG Bremen, 20.10.2016 - 3 K 5/16
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe weder in seinem Nichtannahmebeschluss vom 4. Februar 2005 ( 2 BvR 1572/01, HFR 2005, 352) noch in anderen Entscheidungen die Verfassungsmäßigkeit des Rechtsinstituts des gewerblichen Grundstückshandels geprüft und bestätigt.

    Das BVerfG hat die Rechtsprechung des BFH bislang von Verfassungs wegen nicht beanstandet (BVerfG, Nichtannahmebeschluss in HFR 2005, 352, [...] Rz 6 ff.).

  • BFH, 10.02.1987 - VIII R 167/85

    Anforderungen an die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr

    Auszug aus FG Bremen, 20.10.2016 - 3 K 5/16
    Aus der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 10. Februar 1987 VIII R 167/85, BFH/NV 1987, 440, [...] Rz 21) ergibt sich außerdem, dass bei Steuerpflichtigen, die beruflich den Bau- und Grundstücksgeschäften nahestehen, eher ein gewerblicher Grundstückshandel anzunehmen ist als bei anderen Steuerpflichtigen.
  • BFH, 17.08.2005 - IX R 35/04

    Gewinnerzielungsabsicht bei Erzielung von Verlusten aus gewerblichem

    Auszug aus FG Bremen, 20.10.2016 - 3 K 5/16
    Für den Beginn der grundsätzlich maßgebenden Fünfjahresfrist ist im Falle der Herstellung auf den Zeitpunkt der Fertigstellung (BFH-Urteil vom 5. Dezember 2002 IV R 57/01, BFHE 201, 169 , BStBl II 2003, 291 , [...] Rz 18; BFH-Beschluss vom 27. Dezember 2007 IV B 124/06, BFH/NV 2008, 781 , [...] Rz 41) und im Falle der Anschaffung auf den Zeitpunkt des Erwerbs (BFH-Urteil vom 17. August 2005 IX R 35/04, HFR 2006, 575, [...] 31) abzustellen.
  • BFH, 05.12.2002 - IV R 57/01

    Gewerblicher Grundstückshandel: Fünfjahresfrist bei Sanierung

    Auszug aus FG Bremen, 20.10.2016 - 3 K 5/16
    Für den Beginn der grundsätzlich maßgebenden Fünfjahresfrist ist im Falle der Herstellung auf den Zeitpunkt der Fertigstellung (BFH-Urteil vom 5. Dezember 2002 IV R 57/01, BFHE 201, 169 , BStBl II 2003, 291 , [...] Rz 18; BFH-Beschluss vom 27. Dezember 2007 IV B 124/06, BFH/NV 2008, 781 , [...] Rz 41) und im Falle der Anschaffung auf den Zeitpunkt des Erwerbs (BFH-Urteil vom 17. August 2005 IX R 35/04, HFR 2006, 575, [...] 31) abzustellen.
  • BFH, 18.08.2009 - X R 25/06

    Kein gewerblicher Grundstückshandel, weil Steuerpflichtiger seine Tätigkeit

  • BVerfG, 09.03.2004 - 2 BvL 17/02

    Spekulationssteuer

  • BFH, 14.11.1995 - VIII R 16/93

    Fünf-Jahres-Zeitraum beim gewerblichen Grundstückshandel

  • BFH, 15.12.1992 - VIII R 9/90
  • BFH, 12.12.2002 - III R 20/01

    Umfang eines gewerblichen Grundstückshandels

  • BFH, 17.02.2005 - X B 185/03

    Gewerblicher Grundstückshandel: langfristige Gewerbevermietung

  • BFH, 21.05.1993 - VIII R 10/92

    Veräußerung von Wohneigentum als gewerblicher Grundstückshandel

  • BFH, 22.04.1997 - IX R 17/96

    Zur Einkünfteerzielungsabsicht des Eigentümers einer Eigentumswohnung, wenn

  • BVerfG, 12.03.1985 - 1 BvR 571/81

    Verfassungsmäßigkeit richterlicher Rechtsfortbildung - Betriebsaufspaltung

  • BFH, 27.12.2007 - IV B 124/06

    Gewerblicher Grundstückshandel - Bedingte Veräußerungsabsicht bei Veräußerung von

  • BFH, 30.08.1995 - I R 77/94

    Hinzurechnungsbetrag bei Beteiligung einer Personengesellschaft an einer

  • BFH, 06.04.2011 - IX R 41/10

    Einbringung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft gegen Gewährung von

  • BFH, 18.09.1991 - XI R 23/90

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von vier Objekten in fünf Jahren

  • BFH, 28.10.1993 - IV R 66/91

    Bei Anwendung der "Drei-Objekt-Grenze" sind auch Objekte zu berücksichtigen, die

  • BFH, 08.04.2014 - X B 70/13

    Zuordnung eines Grundstücks zum Privatvermögen oder Betriebsvermögen eines

  • FG Hamburg, 06.02.2019 - 3 K 284/17

    Gewerbesteuer: Zugehörigkeit eines Ferienhausgrundstücks zum Umlaufvermögen eines

    Anhaltspunkte für einen entsprechenden gesetzgeberischen Willen sind nicht ersichtlich (vgl. ähnlich BFH-Urteil vom 27.06.2018 X R 26/17, BFH/NV 2018, 1255, gegen eine analoge Anwendung des § 23 Abs. 1 Satz 2 EStG bei der Prüfung eines gewerblichen Grundstückshandels in Fällen einer Grundstücksentnahme; FG Bremen, Urteil vom 20.10.2016 3 K 5/16, juris, zur Weitergeltung der Drei-Objekt-Grenze nach Einführung des § 23 EStG).
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