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   FG Düsseldorf, 03.09.2019 - 6 K 3315/17 K, G   

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https://dejure.org/2019,40973
FG Düsseldorf, 03.09.2019 - 6 K 3315/17 K, G (https://dejure.org/2019,40973)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.09.2019 - 6 K 3315/17 K, G (https://dejure.org/2019,40973)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. September 2019 - 6 K 3315/17 K, G (https://dejure.org/2019,40973)
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Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Konkurrentenklage: Zweckbetriebsschädliche Gewinnerzielungsabsicht - Maßstab des Finanzierungsbedarfs für gemeinnützige Tätigkeit - Prinzip der Kostendeckung - Abfärbung durch gemeinsamen Marktauftritt mit gewerblicher Tochtergesellschaft

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 21.09.2016 - V R 50/15

    Familienhotel als steuerbegünstigter Zweckbetrieb

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.09.2019 - 6 K 3315/17
    2.2.1 Auch wenn im Streitfall die Anforderungen der spezielleren Regelungen des § 66 AO und § 68 Nr. 3 AO nicht vorliegen, schließt dies nach ständiger Rechtsprechung des BFH nicht aus, dass die Beigeladene mit ihrem Geschäftsbetrieb X einen Zweckbetrieb nach den allgemeinen Merkmalen des § 65 AO unterhalten könnte (BFH-Urteil vom 21.9.2016 V R 50/15, BStBl II 2017, 1173).

    Diese Voraussetzung ist nach der Rechtsprechung des BFH nicht erfüllt, wenn ein Zweckbetrieb der Wohlfahrtspflege im Wesentlichen um des Erwerbs Willen anstatt zum Wohle der Allgemeinheit tätig wird (BFH-Urteil vom 21.9.2016 V R 50/15, BStBl II 2017, 1173).

  • BFH, 26.04.1995 - I R 35/93

    Arbeitstherapeutische Beschäftigungsgesellschaften dienen einem gemeinnützigen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.09.2019 - 6 K 3315/17
    Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb einer Beschäftigungsgesellschaft begründe nur dann einen Zweckbetrieb, wenn die gegenüber den Auftraggebern erbrachten Leistungen das ausschließliche Ergebnis der Arbeitstherapie und damit notwendigen Folge der Erfüllung des gemeinnützigen Zwecks seien (BFH-Urteil vom 26.04.1995, BStBl II 1995, 767).

    Im Streitfall liegen keine Feststellungen dazu vor, ob die Leistungen der Beigeladenen mindestens zu 2/3 den in § 53 Nr. 2 AO genannten Personen zugutekommen (BFH-Urteil vom 26.4.1995 I R 35/93, BStBl II 1995, 767).

  • BFH, 18.09.2007 - I R 30/06

    Rettungsdienste und Krankentransporte sind nicht gemeinnützig

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.09.2019 - 6 K 3315/17
    Wird daher ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb zu Unrecht nicht besteuert, kann dies zu einer Verletzung von Rechten der Mitbewerber führen (BFH-Beschluss vom 18.9.2007 I R 30/06, BStBl II 2009, 126).
  • BFH, 23.07.2009 - V R 93/07

    Zivildienst - Leistungen im Bereich der sozialen Sicherheit

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.09.2019 - 6 K 3315/17
    Diese Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt werden (vgl. BFH-Urteile vom 9.4.1987 V R 150/78, BStBl II 1987, 659; vom 23.7.2009 V R 93/07, BStBl II 2015, 735).
  • BFH, 23.02.2017 - V R 51/15

    Keine Gemeinnützigkeit einer Kunststiftung bei Unterbringung der Kunstwerke in

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.09.2019 - 6 K 3315/17
    Die Feststellungslast für die Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass sie die Voraussetzungen der Steuerbefreiung erfüllt sind, trägt die Körperschaft, die eine Steuerbefreiung wegen Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke begehrt (BFH-Beschluss vom 28.10.2004 I B 95/04, BFH/NV 2005, 160; BFH-Urteil vom 23.2.2017 V R 51/15, BFH/NV 2017, 882).
  • BFH, 13.06.2012 - I R 71/11

    Mahlzeitendienst als Zweckbetrieb - Wettbewerbsschutz - Umfang der Marktteilnahme

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.09.2019 - 6 K 3315/17
    Vielmehr müsse sich der Geschäftsbetrieb nach der Rechtsprechung des BFH auch in seinem Umfang, das heiße in quantitativer Hinsicht auf eine Marktteilnahme beschränken, die zu Erreichung ihrer satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke erforderlich sei (BFH-Urteil vom 13.06.2012 I R 71/11).
  • BFH, 09.04.1987 - V R 150/78

    Für die Überlassung der Anlage eines gemeinnützigen Golfclubs an clubfremde

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.09.2019 - 6 K 3315/17
    Diese Voraussetzungen müssen kumulativ erfüllt werden (vgl. BFH-Urteile vom 9.4.1987 V R 150/78, BStBl II 1987, 659; vom 23.7.2009 V R 93/07, BStBl II 2015, 735).
  • BFH, 28.10.2004 - I B 95/04

    Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Verstoß gegen § 55 Abs. 1 Nr. 3 AO

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.09.2019 - 6 K 3315/17
    Die Feststellungslast für die Tatsachen, aus denen sich ergibt, dass sie die Voraussetzungen der Steuerbefreiung erfüllt sind, trägt die Körperschaft, die eine Steuerbefreiung wegen Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke begehrt (BFH-Beschluss vom 28.10.2004 I B 95/04, BFH/NV 2005, 160; BFH-Urteil vom 23.2.2017 V R 51/15, BFH/NV 2017, 882).
  • FG Schleswig-Holstein, 27.02.2002 - II 374/98

    Zweckbetrieb bei einem gemeinnützigen Verein

    Auszug aus FG Düsseldorf, 03.09.2019 - 6 K 3315/17
    Der Schutz eines unverfälschten Wettbewerbs gebiete auch, dass die am Markt im Wettbewerb zu steuerpflichtigen Anbietern auftretende Körperschaft zu einem zurückhaltenden Auftreten verpflichtet sei (FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.02.2002 II 374/98, EFG 2002, 739).
  • BFH, 18.08.2022 - V R 49/19

    Allgemeiner Zweckbetrieb einer Beschäftigungsgesellschaft

    Auf die Revision der Beigeladenen wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 03.09.2019 - 6 K 3315/17 K,G aufgehoben.
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