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   FG Düsseldorf, 04.04.2008 - 18 K 3366/07 F   

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FG Düsseldorf, 04.04.2008 - 18 K 3366/07 F (https://dejure.org/2008,17351)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.04.2008 - 18 K 3366/07 F (https://dejure.org/2008,17351)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. April 2008 - 18 K 3366/07 F (https://dejure.org/2008,17351)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begründung einer nachträglich geänderten steuerlichen Zurechnung von Gewinnanteilen in Anbetracht einer vom Gesellschaftsvertrag abweichenden Gewinnverteilungsabrede; Berücksichtigung von Gewinnausschüttungsbeschlüssen zwecks Herstellung einer Ausschüttungsbelastung bei ...

  • Judicialis

    AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesellschaftsvertragswidrig; Gewinnverteilung; Rückwirkendes Ereignis; Gewinnfeststellungsbescheid - Begründung einer nachträglich geänderten steuerlichen Zurechnung von Gewinnanteilen in Anbetracht einer vom Gesellschaftsvertrag abweichenden Gewinnverteilungsabrede

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 31.10.1984 - I R 95/80

    Zur Frage, ob der Gewinnverteilungsbeschluß einer GmbH auch dann den

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.04.2008 - 18 K 3366/07
    Im Übrigen sei auch ein nachträglich ergangener Gewinnverteilungsbeschluss beachtlich, wie sich aus den Urteilen des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 31.10.1984 I R 95/80, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1985, 225 undvom 10.7.2002 I R 69/00, BFH/NV 2002, 1545 ergebe.

    Soweit sich der Beigeladene zu 1.) zur Begründung eines rückwirkenden Ereignisses auf die BFH-Urteile vom 31.10.1984 (I R 95/80 a.a.O) undvom 10.7.2002 (I R 69/00 a.a.O) beruft, geht dieser Einwand fehl.

  • BFH, 10.07.2002 - I R 69/00

    Änderung gem. § 175 AO; rückwirkendes Ereignis

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.04.2008 - 18 K 3366/07
    Im Übrigen sei auch ein nachträglich ergangener Gewinnverteilungsbeschluss beachtlich, wie sich aus den Urteilen des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 31.10.1984 I R 95/80, Bundessteuerblatt -BStBl- II 1985, 225 undvom 10.7.2002 I R 69/00, BFH/NV 2002, 1545 ergebe.

    Soweit sich der Beigeladene zu 1.) zur Begründung eines rückwirkenden Ereignisses auf die BFH-Urteile vom 31.10.1984 (I R 95/80 a.a.O) undvom 10.7.2002 (I R 69/00 a.a.O) beruft, geht dieser Einwand fehl.

  • BFH, 08.08.2002 - II B 157/01

    Rückwirkendes Ereignis i.S.v. § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.04.2008 - 18 K 3366/07
    Dies schließt es aus, zivilgerichtlichen Urteilen steuerliche Rückwirkung i.S. von § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO beizuzumessen, soweit mit diesen der zuvor verwirklichte Sachverhalt nicht verändert, insbesondere ein Recht nicht neu begründet wird, sondern lediglich - möglicherweise andere - zivilrechtliche Schlussfolgerungen gezogen werden (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 08.08.2002 II B 157/01, BFH/NV 2002, 1548 m.w.N.).
  • BFH, 17.03.1987 - VIII R 293/82

    Zur steuerlichen Anerkennung einer Gewinn- und Verlustverteilungsabrede, die

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.04.2008 - 18 K 3366/07
    Hingegen besteht im Hinblick auf eine zivilrechtlich vereinbarte rückwirkende Änderung einer Gewinnverteilungsabrede nach ständiger Rechtsprechung ein steuerliches Rückwirkungsverbot (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 17.3.1987 VIII R 293/82, BStBl II 1987, 558).
  • BFH, 22.06.2006 - IV R 56/04

    Abzweigung von Einnahmen einer Gesellschaft durch einen ungetreuen Gesellschafter

    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.04.2008 - 18 K 3366/07
    In diesem Fall ist der Mehrgewinn dem (untreuen) Mitunternehmer als Sonderbetriebseinnahme zuzurechnen (vgl. BFH-Urteil vom 22.06.2006 IV R 56/04, BStBl II 2006, 838 m.w.N.).
  • BFH, 30.05.1963 - III 380/61
    Auszug aus FG Düsseldorf, 04.04.2008 - 18 K 3366/07
    Eine Abänderung ist in dieser Konstellation nur einheitlich möglich, so wenn alle Einspruchs- bzw. Klagebefugten zustimmen oder den Anträgen sämtlicher Einspruchs- bzw. Klagebefugten entsprochen wird (vgl. hierzu auch das BFH-Urteil vom 30.5.1963 III 380/61, HFR 1964, 51 hinsichtlich der Änderungsmöglichkeit nach § 94 Abs. 1 Nr. 2 der Reichsabgabenordnung, der Vorgängervorschrift des § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a AO, während eines Einspruchverfahrens).
  • BFH, 29.03.2012 - IV R 18/08

    Faktisches Abstandnehmen vom Eintretenlassen der Folgerungen eines realisierten

    Z und die KG beantragen, das Urteil des FG Düsseldorf vom 4. April 2008 (Az. 18 K 3366/07 F) aufzuheben und die Klage abzuweisen.
  • FG Düsseldorf, 14.10.2009 - 3 Ko 439/09

    Zulässigkeit der Berechnung der Geschäftsgebühr nach Nr. 2400

    Der Erinnerungsführer, der damalige Kläger des Klageverfahrens 18 K 3366/07 F, ist Kommanditist der "L-KG" -KG- in "E-Stadt", der Erinnerungsgegnerin zu 3.).

    Hiergegen hatte der Erinnerungsführer unter dem Aktenzeichen 18 K 3366/07 F Klage erhoben.

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