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   FG Düsseldorf, 12.03.2014 - 7 K 2499/12 E   

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https://dejure.org/2014,5232
FG Düsseldorf, 12.03.2014 - 7 K 2499/12 E (https://dejure.org/2014,5232)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12.03.2014 - 7 K 2499/12 E (https://dejure.org/2014,5232)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 12. März 2014 - 7 K 2499/12 E (https://dejure.org/2014,5232)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 174 Abs. 4; FGO § 110 Abs. 1; § 110 Abs. 2
    Widerstreitende rechtskräftige Urteile - Änderung nach § 174 Abs. 4 AO - Vorrang der Rechtskraft gegenüber den Änderungsvorschriften der AO

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Widerstreitende rechtskräftige Urteile - Änderung nach § 174 Abs. 4 AO - Vorrang der Rechtskraft gegenüber den Änderungsvorschriften der AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 980
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 12.01.2012 - IV R 3/11

    Rechtskraftdurchbrechung aufgrund widerstreitender rechtskräftiger Urteile

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.03.2014 - 7 K 2499/12
    Insoweit sind der vom Gericht in seiner Entscheidung zugrunde gelegte Sachverhalt und die dazu angestellten rechtlichen Erwägungen maßgebend (BFH vom 12. Januar 2012 IV R 3/11 BFH/NV 2012, 779).

    Liegen zwei rechtskräftige Urteile vor, die zu demselben Sachverhalt, aber zu verschiedenen Veranlagungszeiträumen ergangen sind, erzeugen diese unabhängig voneinander jeweils Rechtssicherheit dahingehend, wie der Sachverhalt in dem jeweiligen Veranlagungszeitraum steuerlich zu behandeln ist; dies schließt eine Durchbrechung der Rechtskraft eines der beiden Urteile aus (BFH vom 12. Januar 2012 aaO.).

  • BFH, 13.06.2012 - VI R 92/10

    Änderung nach § 174 Abs. 4 AO - finanzgerichtliches Verböserungsverbot

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.03.2014 - 7 K 2499/12
    Soweit über diesen Streitgegenstand entschieden worden ist, darf das Finanzamt nach einem rechtskräftigen Sachurteil nicht mehr korrigieren (BFH vom 13. Juni 2012 VI R 92/10 BFHE 237, 302, BStBl II 2013, 139).
  • BFH, 18.03.2004 - V R 23/02

    Änderung nach § 174 AO, wenn zwei rkr. FG-Urteile einander widersprechen

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.03.2014 - 7 K 2499/12
    Zwar hat der BFH mit Urteil vom 18. März 2004 (V R 23/02 BFHE 205, 402, BStBl II 2004, 763) § 174 Abs. 4 AO für anwendbar gehalten, wenn sich zwei Urteile in unvereinbarer Weise gegenüber stehen.
  • BFH, 14.11.2012 - I R 53/11

    Anwendungsbereich und Wirkung einer Änderung nach § 174 Abs. 4 AO - Keine

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.03.2014 - 7 K 2499/12
    Unerheblich ist, ob der für die rechtsirrige Beurteilung ursächliche Fehler im Tatsächlichen oder im Rechtlichen gelegen hat (BFH Urteil vom 14. November 2012 I R 53/11, BFH/NV 2013, 690).
  • BFH, 10.05.2012 - IV R 34/09

    Änderung eines Feststellungsbescheids nach § 174 Abs. 4 AO - Zuordnung der

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.03.2014 - 7 K 2499/12
    Die Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ist "irrig", wenn sie sich nachträglich als unrichtig erweist (BFH Urteil vom 10. Mai 2012 IV R 34/09, BFHE 239, 485).
  • BFH, 14.03.2012 - XI R 2/10

    Änderung eines Steuerbescheids nach § 174 Abs. 4 AO - Unterschiedliche

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.03.2014 - 7 K 2499/12
    Sachverhalt i.S. des § 174 Abs. 4 Satz 1 AO ist der einzelne Lebensvorgang, an den das Gesetz steuerliche Folgen knüpft (BFH Urteil vom 14. März 2012 XI R 2/10, BFHE 237, 391, BStBl II 2012, 653).
  • BFH, 05.05.2011 - V R 45/09

    Umfang der Änderungsbefugnis nach § 174 Abs. 4 AO - Maßgeblicher Sachverhalt bei

    Auszug aus FG Düsseldorf, 12.03.2014 - 7 K 2499/12
    Der Begriff des bestimmten Sachverhalts ist dabei nicht auf eine einzelne steuererhebliche Tatsache oder ein einzelnes Merkmal beschränkt, sondern erfasst den einheitlichen, für diese Besteuerung maßgeblichen Sachverhaltskomplex (BFH Urteil vom 5. Mai 2011 V R 45/09, BFH/NV 2011, 1655).
  • BFH, 27.09.2016 - VIII R 16/14

    Zur Rechtskraftwirkung gerichtlicher Urteile

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 12. März 2014  7 K 2499/12 E aufgehoben.

    Das FG gab der hiergegen gerichteten Klage mit in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2014, 980 veröffentlichtem Urteil vom 12. März 2014  7 K 2499/12 E statt.

    Das FA beantragt sinngemäß, die Klage gegen den Einkommensteueränderungsbescheid 2001 vom 6. August 2008 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 12. Juni 2012 unter Aufhebung des angefochtenen FG-Urteils in EFG 2014, 980 abzuweisen.

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